Kirchenaustritt in Duisburg-Ruhrort

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Amtsgerichtsstraße 36
47119 Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort ist zuständig für die Stadtbezirke:

Meiderich-Beeck
mit den Stadtteilen Bruckhausen, Beeck, Beeckerwerth, Laar, Untermeiderich, Mittelmeiderich und Obermeiderich

Homberg/Ruhrort
mit den Stadtteilen Ruhrort, Alt-Homberg, Hochheide und Baerl


Für die Stadtbezirke Innenstadt, Rheinhausen und Süd ist das Amtsgericht Duisburg zuständig.

Für die Stadtbezirke Hamborn und ;Walsum ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn zuständig.


Homepage des Amtsgerichts | Karte

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in NRW

Kirchensteuer

Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner

Weitere Geldspartipps

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Amtsgericht Duisburg-Ruhrort - Karte

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