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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Dortmund

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 

Nach Auskunft des Amtsgerichts Dortmund kann bei Vorlage des Hartz IV-Bescheides und bei Schülern und Studenten mit entsprechenden Nachweisen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr

 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
Amtsgericht Dortmund
 

Amtsgericht Dortmund

Gerichtsstraße 27 - 29
44135 Dortmund

Abteilung 9

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
   
Die Verwaltungsgebühr kann in der Kostenmarkenverkaufsstelle Zimmer 7.006 (gleiches Gebäude) bar entrichtet werden. Dort werden Sie über den weiteren Verfahrensablauf informiert.
 

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Dortmund.

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

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Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

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