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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Bonn

und in der Stadt Bornheim und den Gemeinden Alfter und Wachtberg

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Das Amtsgericht Bonn gewährt in der Regel allerdings keinen Erlass.

Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr

 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
Amtsgericht Bonn
 

Amtsgericht Bonn

Zuständig für die Städte Bonn und Bornheim und die Gemeinden Alfter und Wachtberg.

Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15.00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Bonn.

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

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Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

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