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Die Entstehung des Islam |
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Religionsstifter Mohammed
(ar : der vielgelobte), um 570 als Sohn eines Händlers in
Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach der Überlieferung
soll ihm 610 der Erzengel Gabriel erschienen sein, und ihm die
ersten Verse (Ayat) des Korans übermittelt haben, der ihm
im Verlauf der folgenden 21 bis 22 Jahren Vers für Vers offenbart
worden sein soll. Muslime sehen den Islam als Fortsetzung der
göttlichen Offenbarungen des Judentums
und des Christentums
an.
Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die
zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:
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Das Glaubensbekenntnis Schahada : «Ich bekenne, dass
es keinen Gott außer Gott gibt und Muhamad ist sein
Prophet» . Die Schiiten fügen in der Regel noch
den Satz: «und Ali ist der Freund Gottes» hinzu.
Wer sich einmal zum Islam bekannt hat, ist nach islamischem
Recht bis zum Tode Muslim, weshalb in islamischen Ländern
auf die Durchsetzung dieses Rechtsgrundsatzes geachtet wird
und "Abtrünnige" oft verfolgt werden.
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Das Gebet Salat ist eine Pflicht. Zu festgelegten Zeiten
zu denen der Muezzin ruft werden Gebete gesprochen:
In der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends
und bei Einbruch der Nacht. Zuvor erfolgt unter fließendem
Wasser, zur Not mit Sand, die rituelle Reinigung. Das Zusammenlegen
oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen
gestattet, z.B. auf Reisen. Am Freitag sollte das Mittagsgebet
(Freitagsgebet) in der (Haupt)-Moschee stattfinden, dann wird
auch gepredigt. Viele Muslime beten aber auch sonst wenn möglich
in der Moschee.
Die Almosensteuer Zakat . Die Erträge werden für
Bedürftige und Kranke verwendet oder zum Aufbau religiöser
Schulen. Die Höhe ist nicht einheitlich und variiert
zwischen 2,5-10%, wobei auch die Besteuerungsgrundlage (Einkommen
oder Gesamtvermögen) nicht einheitlich geregelt ist.
Die Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten
Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer
(Charadsch) und die Kopfsteuer (Djizya), die von Nichtmuslimen
in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre
Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt werden kann.
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Das Fasten Saum . Im Ramadan wird von Beginn der Morgendämmerung,
wenn man einen «weißen von einem schwarzen Faden
unterscheiden» kann (Koran 2:187), bis vollendetem Sonnenuntergang
gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht,
kein ehelicher Verkehr und manche andere Enthaltsamkeit im
Verhalten geübt. Der eigentliche Sinn des Fastens wird
von den meisten Muslimen in der islamischem Welt dadurch unterlaufen,
dass sie die Nacht zum Tage machen, was sowohl von Fundamentalisten
wie auch aus Kreisen der Wirtschaft immer wieder kritisiert
wird.
- Die Pilgerfahrt Hadsch . Einmal in seinem Leben soll der Muslim
die Pilgerfahrt nach Mekka antreten, die im letzten Mondmonat
stattfindet, sobald er dazu in der Lage ist denn dann
wird es zur Pflicht. Zu den auszuführenden Riten gehört
unter anderem das Umkreisen der Kaaba, das Verweilen auf dem
Hügel Arafat, der Lauf zwischen den beiden Hügeln
Safa und Marwa und die rituelle Steinigung des Satans.
Nach muslimischen Verständnis sandte Allah den Koran durch
den Erzengel Gabriel als «göttliches Zeichen»
an Mohammed,
zur Verkündigung an die Menschen. Die «göttlichen
Zeichen» seien für jeden Menschen erkennbar, sofern
er «vernünftig» überlege. Um den Koran zu
verstehen, müsse der Mensch sich von seinen «schlechten
Eigenschaften» und seinen «falschen Ideen» befreien,
damit sein Geist sich durchsetze. Dies erreiche man durch ständige
Selbstüberwindung und den Kampf gegen die Ungerechtigkeit
in der Welt. Die Menschen sollten «Stellvertreter Allahs
auf Erden» sein, indem sie verantwortlich handelten und
für Gerechtigkeit einträten.
Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische
Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird
ausdrücklich als im Ansatz polytheistisch abgelehnt, ebenso
jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott
wird durch seine 99 wundervollen Namen beschrieben, die nur ihm
alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur
wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat, da
es die menschliche Vorstellungskraft weit überschreitet,
sich direkt ein Bild von Gott zu machen. Anders als Jesus
im Christentum
ist Muhammad ein normaler Mensch, der jedoch von Gott auserwählt
wurde, um den Menschen die Wahrheit kundzutun. Schon vor ihm hatten
Dutzende "Gesandte Gottes" der Menschheit die göttliche
Botschaft überbracht, jedoch sei diese immer wieder verfälscht
worden, so dass der Koran die einzige wirklich verlässliche
Quelle sei.
Der Mensch ist im Islam nicht an die Vermittlung
durch eine Institution wie die Kirche gebunden, sondern jedes
Individuum kann durch sich durch seine guten Taten und seine "Gottesfurcht"
direkt einen Platz im Himmel verdienen allerdings nur für
sich selbst, nicht für andere. Somit wird die Eigenverantwortung
jedes Einzelnen betont. Im Volksislam wird dieses Prinzip durch
die Heiligenverehrung etwas aufgeweicht.
Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung
für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu «gebieten,
was recht ist» und zu «verbieten, was verwerflich
ist» (amr bi-l-ma'ruf wa nahy ani l-munkar ? ? ?) (mehrfach
im Koran, z.B. in Sure 7, Vers 157). Dieser Grundsatz hat, durch
den resultierenden Gruppendruck gegen «verwerfliches»
Verhalten, in der islamischen Geschichte zum einen die Gemeinschaft
gestärkt, aber auch dafür gesorgt, dass der berühmte
Vers «Es gibt keinen Zwang in der Religion» (la ikraha
fi d-din Sure 2, Vers 256) in der Praxis nie wirklich relevant
wurde.
Der arabische Begriff ad-Dîn ist weiter gefasst
als das westliche Konzept einer Religion. Einerseits ist die Verdammung
"sündhaften" Verhaltens weniger absolut als etwa
in machen Kirchen - wer ehrliche Reue zeigt kann immer zu Gott
zurückfinden. Andererseits strebt der Islam auch eine weitmögliche
Erreichung des "Idealzustands" auf Erden an. Dabei sollte
man vielleicht eher von einem Zustand sprechen der in Betrachtnahme
der Mängel und Unvollständigkeiten der Menschheit möglichst
nahe an den Idealzustand herankommt. Nach der Überlieferung
war die frühislamische Gesellschaft ein solcher "Idealzustand".
Der wesentliche Unterschied zwischen "Fundamentalisten"
und "gemäßigten Muslimen" besteht darin,
dass erstere den damaligen Zustand als für alle Zeiten vorbildhaft
betrachten. Gemäßigte Muslime glauben zwar auch, dass
es die unter den damaligen Umständen in einer Gesellschaft
von Wüstennomaden bestmögliche Annäherung war,
betonen aber, dass die zugrundeliegenden Ziele unter geänderten
Bedingungen auch auf veränderte Weise angestrebt werden sollen.
Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten.
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Die Sunniten bilden mit etwa 90% die zahlenmäßig
größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum
in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten,
Hanbaliten und Schafiiten.
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Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Sie unterteilt
sich in die so genannten Imamiten oder Zwölferschia.
Sie sind vor allem in Iran, Irak, Bahrain und dem Libanon
weit verbreitet. Die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten)
leben vor allem im indischen Subkontinent (Bombay, Karachi
und Nordpakistan), Afghanistan und Tadschikistan. Die Zaiditen
oder Fünferschia finden sich heute nur noch im Jemen.
Daneben existieren einige andere kleine Gruppen, die zuweilen
den Koran sehr unkonventionell auslegen oder gar Ali Ibn Abi
Talib vergöttlichen.
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Die Charidschiten sind heute die kleinste Richtung des Islams,
bekannt unter dem Namen Ibaditen. Sie leben vor allem in Südalgerien,
auf der tunesischen Insel Djerba und in Oman.
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Der Wahhabismus ist eine äußerst strenge Auslegung
der hanbalitischen Rechtsschule der Sunniten. Der Wahhabismus
ist die Staatsreligion in Saudi Arabien, welches die Verbreitung
dieser Strömung in anderen Ländern heute finanziell
fördert.
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Alle Religionen haben einen inneren (esoterischen) Aspekt
und einen äußeren (exoterischen). Die mystische
innere Dimension des Islam ist der Sufismus (auf Arabisch
Tasawwuf ). Siehe auch: Bektaschi, Halveti, Jerrahi, Derwischorden
(Tariqa), Abdal, Naqschbandi.
- Weitere Gruppen sind die Aleviten und die Ahmadiya. Aus dem
schiitischen Islam haben sich auch die eigenständigen Religionen
der Drusen, des Babismus und die Religion der Baha'i entwickelt.
Die politische
Geschichte des Islam und des Kalifats
wird in eigenen Artikeln behandelt. Eine Herrscherliste bietet
die Liste
der Kalifen.
Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen
Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet.
Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der
sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den
Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Muslimisch geprägte
Länder in Europa sind Bosnien, die Türkei und Albanien.
Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten.
Der «Organisation der Islamischen Konferenz»
gehören derzeit 57 Mitgliedsländer an: Afghanistan,
Ägypten, Albanien, Algerien, Azerbaijan, Bahrain, Bangladesh,
Benin, Brunei, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Djibouti, Gabun,
Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Iran, Iraq,
Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kirgisistan, Komoren, Kuwait,
Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Marokko,
Mozambique, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästina, Qatar,
Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname,
Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan,
Uganda, Usbekistan und Vereinigte Arabische Emirate.
Seit der «Kairiner Deklaration der Menschenrechte
im Islam (http://www.humanrights.harvard.edu/documents/regionaldocs/cairo_dec.htm)»
1990 ist die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen
Ländern. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich
und reicht von «praktisch nicht erkennbar», wie in
der Türkei, über die Umsetzung nur im zivilrechtlichen
Bereich (Tunesien) bis zur vollständigen Geltung (Sudan).
Zuweilen gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen
(Nigeria). Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung),
die oft international kritisiert werden, finden in relativ wenigen
islamischen Ländern Anwendung und werden auch innerhalb des
Islams stark kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen
strengen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht
gelassen werden, so zum Beispiel die Pflicht, mindestens vier
erwachsene männliche Muslime als Zeugen vorzuführen,
welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben. Es gibt
allerdings hier eine Grauzone, da bei sogenannten «Ehrdelikten»
(beispielsweise Tötungen wegen Ehebruchs), selbst in der
laizistischen Türkei die Gerichte ein oder zwei Augen zudrücken.
Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan existiert,
ist die Sklaverei.
Ab etwa 1500 begann der Westen, sich auf allen Bereichen
immer rasanter zu entwickeln. Dieser Prozess wurde in der islamischen
Welt erst spät durch die sich häufenden militärischen
Niederlagen wahrgenommen. Die Folge waren im 19. Jahrhundert Versuche,
das Militär nach westlichem Muster zu modernisieren, was
erst einmal gründlich mislang. In Europa oder von Europäern
ausgebildete Offiziere brachten aber westliches Gedankengut mit
und sahen später oft im Nationalismus, nicht nur in der Technik,
die eigentliche Ursache der europäischen Dominanz.
Eine Welle der intelektuellen Erregung brachte der
Russisch-Japanische Krieg 1905. Ein asiatisches Land hatte es
geschafft, eine scheinbar unbesiegbare europäische Macht
zu bezwingen! Und dieses Land war nicht islamisch. Das war politischer
Ansporn für diejenigen, die den Islam als bremsend ansahen
und westliche Methoden einführen wollten; diejenigen, die
in der Tradition Ibn Taimiyas (gestorben 1328) das Heil in der
Rückkehr zu den verklärten Zuständen des «Urislam»
sahen (z.B. Gruppen wie die 1928 gegründeten Muslimbrüder),
warf es zurück. Die im 20. Jahrhundert im Nahen Osten gegründeten
Staaten richteten sich folgerichtig nach europäischem Muster
aus, wobei nur autokratische Systeme (Monarchie, Faschismus, Sozialismus)
zur Anwendung kamen. Großer Erfolg war und ist ihnen nicht
beschieden: weiterhin sind alle islamischen Staaten Entwicklungsländer.
(Ausnahmen wie der Tigerstaat Malaysia bestätigen eher die
Regel, denn der dortige Boom wird hauptsächlich von der chinesischen
Minderheit generiert.)
Die Reaktion war eine verstärkte Zuwendung
der Bevölkerung zu islamistischen Gruppierungen, zumal diese
sich stark im sozialen Bereich und wirtschaftlich für den
von westlich geprägten Eliten vernachlässigten Mittelstand
(z.B. Basarhändler und Handwerker) einsetzten. Zudem vermittelten
die Islamisten glaubhaft den Eindruck, nicht korrupt zu sein.
Erster Höhepunkt dieser Gegenbewegung war die islamische
Revolution 1979 in Iran.
| 6 Die Heiligen
Städte des Islam |
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Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei
dreien eine besondere Bedeutung zukommt:
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Mekka - ist der Geburtsort Mohammeds
mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, dass die
Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt.
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Medina - nördlich von Mekka, ist der Ort, an dem der
Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete.
- Jerusalem - nach muslimischer Überlieferung die erste
Qibla-Richtung und der Ort, den die Muslime als geographische
Position der im Koran (Sure 17, «Die nächtliche Reise»)
erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.
Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher
Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa
von Gefährten Mohammeds,
der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs.
Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische
Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts.
Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten, ist der
Status solcher Orte - wie die Heiligenverehrung selbst - im Islam
ein äußerst kontroverses Thema.
Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern
einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete
Anspruch natürlich historisch nicht belegen lässt. Trotzdem
ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn
in der praktischen Auswirkung einer «historischen Wahrheit»
gleichstellt.
| 7 Der Islam und andere Religionen |
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Der Islam unterscheidet bei seiner Betrachtung Andersgläubiger
strikt zwischen monotheistischen und polytheistischen Religionen.
Juden und Christen haben als «Schriftbesitzer» (ahl
al-kitab) in islamischen Staatswesen eine den Muslimen untergeordnete
Stellung, werden aber nicht als Heiden (siehe Schirk und Kufr)
betrachtet, wenn sie den Regeln ihrer Religion gemäß
leben.
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