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Kirchenaustritt in Deutschland
Wo muß der Austritt erklärt werden? Was kostet das?

 

Bundesland
Amtsgericht
Standesamt
Baden-Württemberg
15-50 €
Bayern
31 €
Berlin
0 €
Brandenburg
0 €
Bremen*
0 €
Hamburg
31 €
Hessen
25€
Mecklenburg-Vorpommern
10 €
Niedersachsen
25 €
Nordrhein-Westfalen (NRW)
30 €
 
Rheinland-Pfalz
20,45
Saarland
32 €
Sachsen
23 €
Sachsen-Anhalt
25 €
Schleswig-Holstein
10 €
Thüringen
30 €
* Der Austritt ist auch direkt bei der Kirchengemeinde möglich    
 

Sie müssen persönlich beim Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrem Amtsgericht erscheinen. Dort füllen Sie dann ein Formular aus und unterschreiben. Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Verheiratete oder Geschiedene zusätzlich das Familienbuch. Eine Begründung ist nicht nötig.

Ein Austritt per Brief ist nicht möglich!
Es gibt kein Kirchenaustrittsformular zum Download!

Alternativ ist es auch möglich den Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären.
Dafür werden allerdings Notargebühren fällig.

Kirchenaustritt in Österreich , in der Schweiz

 

Ab wann kann der Austritt erklärt werden?

Alter Vorgehen
unter 12 Jahren

Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.

zwischen 12 und 14 Jahren

Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.

ab 14 Jahren

Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.

Austreten im Knast

Wenn Sie gerade im Gefängnis sitzen, vereinbaren Sie über die Leitung der Haftanstalt einen Termin mit einem Rechtspfleger.

 

Hinweis

Der Kirchenaustritt beim Amtsgericht oder Standesamt ist nur möglich für Angehörige von Kirchen, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Recht sind.

 
Wchseln
 

Kirchensteuer

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Mehr Infos zur Kirchensteuer
 
 

Auslandsdeutsche

Informationen zum Kirchenaustritt für deutsche Staatsbürger im Ausland

 
 
Infos zum Austritt bei den Mormonen, bei den Zeugen Jehovas

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© René Meintz
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