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Kirchenaustritt in Deutschland
Wo muß der Austritt erklärt werden? Was kostet das?

 

Bundesland
Amtsgericht
Standesamt
Baden-Württemberg
15-50 €
Bayern
31 €
Berlin
0 €
Brandenburg
0 €
Bremen*
0 €
Hamburg
31 €
Hessen
25€
Mecklenburg-Vorpommern
10 €
Niedersachsen
24 €
Nordrhein-Westfalen (NRW)
30 €
 
Rheinland-Pfalz
20,45
Saarland
30,70 €
Sachsen
20 €
Sachsen-Anhalt
25 €
Schleswig-Holstein
10 €
Thüringen
30 €

* Der Austritt ist auch direkt bei der Kirchengemeinde möglich

Sie müssen persönlich beim Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrem Amtsgericht erscheinen. Dort füllen Sie dann ein Formular aus und unterschreiben. Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Verheiratete oder Geschiedene zusätzlich das Familienbuch. Eine Begründung ist nicht nötig.

Ein Austritt per Brief ist nicht möglich!

Alternativ ist es auch möglich den Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären.
Dafür werden allerdings Notargebühren fällig.

 

Kirchenaustritt in Österreich , in der Schweiz



Ab wann kann der Austritt erklärt werden?

Alter Vorgehen
unter 12 Jahren

Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.

zwischen 12 und 14 Jahren

Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.

ab 14 Jahren

Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.


 

Austreten im Knast

Wenn Sie gerade im Gefängnis sitzen, vereinbaren Sie über die Leitung der Haftanstalt einen Termin mit einem Rechtspfleger.

 

Hinweis

Der Kirchenaustritt beim Amtsgericht oder Standesamt ist nur möglich für Angehörige von Kirchen, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Recht sind.



Kirchensteuer

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. In einigen Gemeinden können Sie dies auch beim Bürgeramt oder beim Einwohnermeldeamt erledigen.

 

Infos zum Austritt bei den Mormonen, bei den Zeugen Jehovas

 

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Warum treten Sie aus der Kirche aus?
Bitte geben Sie den wichtigsten Grund für Ihren Kirchenaustritt an
Unzufriedenheit mit der Institution Kirche/Amtsträger
Kirchensteuer
Glaube nicht (mehr) an Gott
Glaube jetzt an einen anderen Gott/andere Göttin/Götter
Anderes
Ich will doch gar nicht austreten!

 

 

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