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* Der Austritt ist auch direkt bei der
Kirchengemeinde möglich
Sie müssen persönlich beim
Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrem Amtsgericht erscheinen.
Dort füllen Sie dann ein Formular aus und unterschreiben.
Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass.
Verheiratete oder Geschiedene zusätzlich das Familienbuch.
Eine Begründung ist nicht nötig.
Ein Austritt per Brief ist nicht möglich!
Alternativ ist es auch möglich den Kirchenaustritt vor einem
Notar zu erklären.
Dafür werden allerdings Notargebühren fällig.
Kirchenaustritt
in Österreich ,
in der Schweiz
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