Kirchenaustritt in Königstein

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim Bürgerbüro Königstein im Taunus erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.

Sie benötigen für den Kirchenaustritt beim Bürgerbüro einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 €.

 

Bürgerbüro Königstein im Taunus

Burgweg 5
61462 Königstein im Taunus

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Hessen.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Hessen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

Weitere Geldspartipps

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Karte Bürgerbüro Königstein im Taunus