Kirchenaustritt in Hanau

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim Bürgerservicebüro Hanau erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.

Sie benötigen für den Kirchenaustritt beim Bürgerservicebüro einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 €.

 

Bürgerservicebüro Hanau

Kurt-Blaum-Platz 8
63450 Hanau

Homepage | Karte

Der Kirchenaustritt kann beim Bürgerservicebüro Hanau oder bei den Stadtteilläden erklärt werden.

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Hessen.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Hessen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

Weitere Geldspartipps

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