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Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer
Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden
Sie sich an Ihr Finanzamt.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelle Lohnsteuerkarte sowie die Kirchenaustrittsbescheinigung.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Folgemonats,
in dem der Austritt erklärt wurde ("zum übernächsten
Ersten").
Kirchensteuerhebesatz Hamburg: 9%
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Infos zur Kirchensteuer
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