Zeugen Jehovas
Die Zeugen Jehovas sind eine im späten 19. Jahrhundert in
den Vereinigten Staaten von Amerika durch Charles Taze Russell
gegründete christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft.
Weltweit gibt es etwa 6,5 Millionen aktive Mitglieder (2004),
davon ca. 165.000 in Deutschland, 20.000 in Österreich und
knapp 18.000 in der Schweiz. Jehovas Zeugen sind für ihre
stark ausgeprägte Missionstätigkeit, ihre Zeitschriften
Der Wachtturm und Erwachet!, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen
und ihre Verweigerung des Militärdienstes bekannt. Sie wurden
unter den Nationalsozialisten und in der DDR verfolgt. Die Glaubensgemeinschaft
wird auch mit dem Begriff Sekte bezeichnet.
Den Namen "Jehovas Zeugen" benutzt die früher
als "Ernste Bibelforscher" oder "Internationale
Bibelforschervereinigung" bekannte Religionsgemeinschaft
erst seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas
werden nicht einheitlich verwendet; Ortsvereine sind teilweise
als Jehovas Zeugen (mit Stadtbezeichnung), e.V., der deutschlandweite
Förderverein jedoch als Wachtturm-, Bibel und Traktat-Gesellschaft
der Zeugen Jehovas, e.V. eingetragen.
Offiziell wird die Neureligiöse Gemeinschaft durch die "Religionsgemeinschaft
der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V." und durch die "Wachtturm-,
Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V."
vertreten. Letztere wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft
bezeichnet. Die rechtliche Mitgliedschaft in den verschiedenen
Vereinen und die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft sind
nicht deckungsgleich.
Im Jahr 2004 gab es weltweit in 96.894 Versammlungen ca. 6,5 Millionen
aktive Zeugen Jehovas, davon wurden 165.201 in Deutschland gezählt.
Über eine Million Mitglieder leben allein in den USA.
Durch deren intensive Mission werden jährlich etwa 250.000
bis 300.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,9% bis
4,7% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse
und Austritte, sowie Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven
Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder
gezählt) ergibt sich der tatsächliche Zuwachs um etwa
2,1 % pro Jahr (für 2000 bis 2003). Dieser Zuwachs findet
zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern
statt; in Deutschland sind die Mitgliederzahlen leicht rückläufig.
Ihr Glaube wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas "die
Wahrheit" genannt. Für Jehovas Zeugen bedeutet die Bibel
Wahrheit. Wer gemäß ihrer Interpretation der Bibel
lebt, befinde sich "in der Wahrheit" (siehe 2. Johannes
4).
Die "Leitende Körperschaft" (siehe unten) beansprucht,
vom Heiligen Geist geleitet zu sein, wenn sie die gültige
Lehre der Zeugen Jehovas bestimmt. Dieses Gremium erhebt jedoch
keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit. Zeugen Jehovas glauben, dass
die wirkliche Leitung Jesus
Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung
(gemäß Epheser 1,19; 4,15) inne hat und diese Leitung
durch den Heiligen Geist ausübt. Neue Mitglieder der Leitungsgremien
werden durch bestehende Mitglieder ernannt und nicht durch Wahlen
unter alle Glaubensangehörigen bestimmt (so genanntes "theokratisches
Prinzip" (da der Wille der Leitung mit dem Willen Gottes
vermutlich übereinstimme) und keine synodale Kirchenordnung).
Die Zeugen Jehovas akzeptieren das reformatorische Prinzip "sola
scriptura" und leiten ihren Glauben daher nur von ihrem Verständnis
der Bibel ab. Ihre Interpretation der Bibel (maßgebliche
Exegetin ist für sie die Leitende Körperschaft) unterscheidet
sich allerdings in vielen Punkten von der, die in den meisten
anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Bei der konkreten
Anwendung ihrer Bibellektüre in bestimmten Lebenssituationen
dürfen die Mitglieder in ihrer Interpretationen nicht von
denjenigen der Leitenden Körperschaft abweichen, da ihnen
die Einheit der Lehre wichtig ist.
| 3.1 Gottesbild
(Namen, Dreifaltigkeit) |
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Angebetet wird nur der allmächtige und ewige Gott, dessen
Name sie mit Jehova wiedergeben. Er habe die Welt und das Leben
im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Nach der Bibel
sind seine wichtigsten Haupteigenschaften Liebe, Gerechtigkeit,
Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausrage (1. Johannes 4,
8) und all sein Handeln bestimme. Er sei ein unsichtbarer Geist,
der unabhängig vom Menschen lebe und der persönliches
Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.
Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab und
betrachten sie als unbiblisch. Sie begründen ihre Ablehnung
u.a. damit, dass Jesus seinen Vater ausdrücklich größer
nennt (Johannes 14,28), als er sich im Garten Gethsemane vertrauensvoll
im Gebet an ihn wandte und sich Vater und Sohn als verschiedene
Personen anreden (Johannes 10,29-30). Der Heilige Geist sei weder
eine Person noch Teil eines dreieinigen Gottes, sondern Gottes
wirksame Kraft.
Das Verständnis der Person Jesu Christi ist bei den Zeugen
Jehovas ein anderes als in den meisten anderen Kirchen.
3.2.1
Gemeinsamkeiten mit der Lehre anderer christlicher Gemeinschaften
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Zeugen Jehovas stimmen mit etlichen christlichen , insbesondere
protestantischen Gemeinschaften in vielen Punkten über Jesus
Christus überein. Dazu gehört, dass Jesus der Sohn
Gottes ist, und dass Gott durch ihn alles erschaffen hat. Etwa
zu Beginn unserer Zeitrechnung kam er, "das Wort" aus
Johannes 1,1, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch
Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische
Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens
auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben
zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte
mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als
ausgleichenden Wert. Christus sei nach dem Tode auferweckt worden
und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er
das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Zu Gott
könne man nur durch Jesus
Christus beten (Johannes 14,6), nur durch ihn gäbe es
Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben
möglich.
3.2.2
Unterschiede zur Lehre anderer christlicher Gemeinschaften
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Anders als andere christliche Gruppen, deuten die Zeugen Jehovas
die Aussage von Johannes 1,1 ("und das Wort war Gott";
in der Neue-Welt-Übersetzung als "und das Wort war ein
Gott" wiedergegeben) nicht trinitarisch in dem Sinn, dass
Jesus und sein Vater wesenseins seien. Sie unterscheiden sich
somit von anderen Gemeinschaften, da sie ihn als Geschöpf
ansehen und nicht als wahren Gott.
Die Auferstehung Jesu war ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig;
sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht vernichtet
worden, und er sei als "Geistperson" mit einem "geistigen
Leib" (der jedoch nicht aus Materie bestehe) auferstanden.
In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als "Geistperson"
sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.
Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl, nicht
am Kreuz, starb. Die biblischen Wörter auf griechisch ("xylon"
bzw. "stauros") bedeuteten Pfahl, Balken, Stamm oder
Baum; in der Bibel werde somit ein Querbalken nicht explizit erwähnt.
Zwar spricht der Apostel Thomas in Johannes 20,25 von "Nägeln"
(Mehrzahl), die Jesu Hände durchlöchert haben, aber
die genaue Technik der Hinrichtung ist eher archäologischen
und historischen Quellen zu entnehmen als der Bibel, die sich
stärker auf die heilsgeschichtliche Bedeutung konzentriert.
Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren
gegangenen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht
der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der
aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verführte
die ersten Menschen, die bewusst sündigten. Ihre dadurch
eingetretene Unvollkommenheit vererben die Menschen seitdem an
ihre Kinder.
Jehova habe sofort reagiert und für eine Erlösung gesorgt,
indem er den Messias ankündigte (1. Mose 3,15). Gott habe
aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht
Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist,
in Frage stelle. Zur Klärung dieser "Streitfrage"
räume Gott Zeit ein; er erlaube den Menschen zu beweisen,
ob sie von Gott unabhängig über sich selbst regieren
können und ihre Probleme selbst in den Griff bekämen.
Da Satan seinen schlechten Einfluss als "Herrscher der Welt"
(1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit
so viel Leid und Ungerechtigkeit.
Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind sie im Gericht Gottes die
einzige Organisation die unter dem besonderen Schutz Jehovas steht
(Der Wachtturm 1.9.1989 S.19). Die Erde bleibe immer bestehen
(Jesaja 45,18). Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht,
den Zeitpunkt dieses Ereignisses (Harmagedon) zu errechnen. Neben
den Jahren 1914 und 1925 war das bekannteste Jahr 1975. Nachdem
diese Prognosen nicht eingetreten sind, machen die Zeugen Jehovas
nun keine konkreten Zeitangaben mehr.
Die Zeugen Jehovas glauben, dass 1914 das Königreich unsichtbar
für die Menschen im Himmel aufgerichtet wurde und das Jesus
zusammen mit der Gruppe der 144.000 (Gesalbte) die bereits im
Himmel sind, die himmlische Herrschaft innehat. Auf der Erden
soll nurnoch eine sehr geringe Anzahl der Menschen aus der sog.
Gesalbtenklasse leben. Diese würden nach ihren Tod direkt
im Himmel als Herrscher zusammen mit Jesus und den anderen 144.000
ihre Aufgabe erfüllen. Nur diese nehmen beim sog. Gedächtnismahl
von den Symbolen (Ungesäuertes Brot und Wein), die anderen
Mitglieder reichen die Symbole schweigend weiter. Nach Angaben
der Zeugen Jehova gehören ca. 8.000 Mitglieder zur sog. Gesalbtenklasse.
Nach Harmagedon beginne das Tausendjährige Reich, in dem
Christus und 144.000 Auserwählte vom Himmel aus regieren
würden (Offenbarung 7,2-8). Die übrigen Menschen hätten
dann die Möglichkeit, für immer in Frieden auf der Erde
zu leben. Viele Verstorbene würden dazu auferstehen, da ihre
Sünden bei ihrem Tod getilgt sei (Römer 6,7). Damit
wäre das verloren gegangene Paradies wiederhergestellt.
Wer diese Zukunft erleben wolle, müsse sich ernstlich bemühen,
dem Beispiel Jesus
Christus zu folgen, das er auf Erden gab. Notwendig sei es,
eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen (Römer
9,9-10), Jehova anzurufen (Gebet) und an Jesus
Christus und dessen Opfer zu glauben. Die einzig mögliche
Übereinstimmung mit biblischen Lehren erreiche man indem
man sich den Zeugen Jehovas anschließe. Das beinhalte eine
Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätzen,
wie es von den Zeugen Jehovas gepflegt werde. Zeugen Jehovas werden
dazu angehalten ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durch und
durchzuführen, die Menschen überall zu erreichen (Matthäus
24,14; 28,19-20).
| 3.4
Himmlische und irdische Auferstehung |
|
Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Christen.
Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die "kleine Herde"
oder "Geistgesalbte") hätten die Hoffnung, nach
ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester
und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Eine unbestimmte
Anzahl von Menschen, würde in dem oben beschriebenen irdischen
Paradies ewig leben. Diese Gruppe setze sich aus Personen zusammen,
die zu den Überlebenden von Harmagedon gehörten und
aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben
gekommen sind. Die Unterscheidung der Gruppen erkennen sie in
Texten wie Matthäus 25,40, Johannes 10,1-16 und Offenbarung
7,4-8 sowie 14,1-3. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die
jemand ein "Kind Gottes" und "Bruder Christi"
werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt,
die mit Jesus
Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen
hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen
und durch den "neuen Bund" befänden sie sich in
einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das
durch Jesus vermittelt werde (1.Timotheus 2,5f). Schriftstellen
wie Galater 3,26 ("Denn ihr seid alle durch den Glauben Gottes
Kinder in Christus Jesus") sehen sie als an die Christen
der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen
sollen zu den 144.000 gehören; heute seien es dagegen nur
noch sehr wenige. Die Einsammlung dieser Gruppe sei im wesentlichen
im Jahre 1935 abgeschlossen, nach diesem Jahr hinzugefügte
wären Ersatz für "Abtrünnige".
Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine unsterbliche
Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde dadurch
eine lebendige Seele (1. Mose 2,7). Die Seele sei demnach kein Teil
des Menschen, sondern der ganze Mensch der Mensch als lebendes
Wesen. Daher sei die Seele sterblich (Hesekiel 18,4; Prediger 9,5.10).
Die Toten seien tot, fühlen nichts, wollen nichts und sollen
nicht angebetet werden. Für die meisten gebe es eine Auferstehung
(Johannes 5,28-29), da die Menschen im Gedächtnis Gottes bewahrt
seien.
Die Hölle als Ort der Qual und als ewige Strafe für Sünden
wird als "heidnische Lehre" abgelehnt und als Verleumdung
des gerechten Gottes angesehen (Jeremia 32,35). Der Tod sei der
Zustand der Nichtexistenz.
Die Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen "Hades" (hebr.
scheol, gr. hades), aus dem eine Auferstehung möglich sei,
und "Gehenna", aus der es keine Auferstehung gäbe,
weil sich der Betreffende einer "Sünde gegen den Heiligen
Geist" schuldig gemacht hat oder bereits einem Gericht Gottes
erlag. Der Tod allein sei die Strafe für Sünder; er
tilge die Schuld (Römer 6,7.23). Daher gäbe es eine
Auferstehung der "Gerechten" und "Ungerechten"
(Johannes 5,28f).
3.7
Blut und seine "Verwendung"
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Seit Jahrzehnten vertreten Zeugen Jehovas die Ablehnung von jeder
Art des sog. "Blutgebrauchs", weil ihrer Lehre gemäß
die Verwendung von Blut nur bei den Israeliten für heilige
Handlungen erlaubt gewesen sei, und deshalb sein Genuss in Lebensmittel
(z.B. in Blutwurst) oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage käme.
Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut hätte es eine
besondere Bedeutung für Zeugen Jehovas erlangt.
Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Die Zeugen
Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1. Mose 9,4 ("...im
Blut ist das Leben") und Apostelgeschichte 15,29 ("...dass
ihr euch enthaltet vom (...) Blut...") gestützt. Die
Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen,
roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt,
wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende.
Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline,
Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von
den anderen Komponenten (Hämoglobinlosung von Erythrozyten;
Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung
des Einzelnen anheim. Um den Mitgliedern Unterstützung beim
Auffinden von Ärzten zu gewähren, die die Einstellung
der Zeugen Jehovas respektieren, nutzen sie ein unabhängiges
medizinisches Datenbankzentrum, um auf neueste Forschungen und
Möglichkeiten der Behandlung aufmerksam zu machen. Außerdem
haben sie weltweit den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungs-Komitees
eingerichtet, die den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern
und Pflegepersonal aufbauen und die rund um die Uhr erreichbar
sind.
Organ- und Knochenmarktransplantationen sind dem persönlichen
Gewissensentscheid jedes Zeugen überlassen. Zeitweise hatte
man diese in der Vergangenheit als "Kannibalismus" abgelehnt.
Todesfälle, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen
in Verbindung gebracht wurden, haben in der Öffentlichkeit
großes Aufsehen erregt, sofern die Medien davon berichtet
haben. Seitens der Zeugen Jehovas wird dies aber mit dem Hinweis,
dass ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und Verzicht
auf die Bluttransfusionen nicht bewiesen wäre, negiert. Eine
besonders extreme Form dieses Glaubenspunktes zeigt sich darin,
dass auch das Leben der eigenen minderjähigen Kinder gefährdet
wird und ihnen eine Bluttransfusion verweigert wird, um die eigene
Errettung (d.h. die sogenannte Anerkennung Jehovas), die ihnen
wichtiger erscheint als das Wohl des Kindes, nicht zu gefährden.
3.8
Wissenschaft und Schöpfung
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Die Zeugen Jehovas erkennen die Leistungen von Wissenschaft und
Technik an. Sie betrachten die Bibel nicht als wissenschaftliches
Lehrbuch, aber als wissenschaftlich genau. Sie weisen der Bibel
die höhere Autorität zu, falls Aussagen von Wissenschaftlern
ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen.
Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch
betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung
spricht. Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als
Schöpfungszeiträume auf, die einige tausend Jahre umfassten.
Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7.000
Jahre gedauert (Wachtturm 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30),
legen sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse
nicht mehr auf konkrete Zahlen fest. Sie zählen zu den "Alte-Erde-Kreationisten",
da sie anerkennen, dass Universum und Erde Milliarden Jahre alt
sein können.
Da sie "politisch enthaltsam" leben, versuchen sie
auch nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen
Druck auszuüben, um die Schöpfung in den schulischen
Lehrplan aufzunehmen.
Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen
sie diese anderen Quellen vor. Daher glauben sie z.B., die Sintflut
hat 2370 v.u.Z., der Turmbau zu Babel 2269 v.u.Z. stattgefunden.
Nach Ansicht der Zeugen Jehovas ist die Bibel von Menschen geschrieben
worden (Aussage von Paulus in 2 Timotheus 3,16) und von Gott - wenn
auch nicht wortwörtlich - inspiriert (Jesaja 1,1, Offenbarung
1,1-2). Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle
Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von
einem einheitlichen Thema durchzogen: "Die Rechtfertigung des
Rechtes Gottes, über die ganze Menschheit zu herrschen, sowie
die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes
Königreich".
Aus dem für die Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen
Mosaischen Gesetz (Galater 3,24-25) werden nur Grundsätze
(Prinzipien) abgeleitet (Matthäus 22,37-40). Die Aussagen
der Bibel werden sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch
interpretiert.
Die Zeugen verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden
ist, eine eigene Bibelübersetzung, die Neue-Welt-Übersetzung.
Früher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder
Bibel Verwendung.
Jesus habe 1914 die Herrschaft über das "Königreich
Gottes" im Himmel übernommen. Er verbannte als erste Amtshandlung
Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel
in die Nähe der Erde (Offenbarung 12,7-9). Mit diesem Jahr
begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten
"letzten Tage".
Dafür spräche u.a., dass die "Zeiten der Nationen"
2.520 Jahre lang seien. Diese Parallele wird in den 7 Jahren des
Wahnsinns Nebukadnezars (Daniel 4) gesehen, die als sieben prophetische
Jahre zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hesekiel 4,6) gedeutet
werden. 607 v.u.Z. hätten die "Zeiten der Nationen"
mit der Zerstörung Jerusalems begonnen. Abweichend dazu nennen
Historiker 587/86 v.u.Z. als Jahr der Zerstörung Jerusalems.
Zeugen Jehovas gehen von 537 v.u.Z. als dem Jahr der Rückkehr
der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und
davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit
anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte
(2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veröffentlichungen
zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht
einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlässige Quelle
respektieren (Siehe "Dein Königreich komme", Seite
187).
4
Gottesdienst und Praxis
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In den Zusammenkünften werden Vorträge, deren Rahmen vorgegeben
ist, auf Grundlage der Bibel gehalten, Situationen aus dem Predigtdienst
demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von
Fragen gemeinsam besprochen. Auf die Zusammenkünfte sollten
sich alle vorbereiten. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte
und zur Überleitung zwischen den zwei 45- bis 60-minütigen
Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am
Ende wird gemeinsam gebetet.
Die Versammlungsstätten werden Königreichssäle
(in Dänemark: Reichssäle) genannt und zweckmäßig
für 60 bis 200 Personen eingerichtet. Allerdings fehlen jegliche
religiösen Symbole wie Altar, Kreuz oder Heiligenbilder.
Nur Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher und Mikrofone
sowie eine Bibliothek der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft,
verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene und allgemeine
Nachschlagewerke sind vorhanden.
Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt,
die insgesamt (ohne Vorbereitungszeit) 4 3/4 Stunden dauern, von
denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:
-
das "Versammlungsbuchstudium", bei dem mit 10-20
Personen ein Buch oder eine Broschüre besprochen wird.
-
die "Theokratische Predigtdienstschule", in der
das Predigen in kurzen Reden und Rollenspielen geübt
wird.
-
die "Dienstzusammenkunft" dient der Unterstützung
für den Predigtdienst.
-
der "öffentliche Vortrag", bei dem eine Ausarbeitung
auf Basis eines vorgegebenen Redeplans vorgetragen wird.
- das "Wachtturm-Studium", bei dem ein Artikel der
Zeitschrift in Frage und Antwort mit Beteiligung aller Anwesenden
besprochen wird.
Die Leitung der Zusammenkünfte obliegt den männlichen
Mitgliedern, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe
unten Organisation) übernehmen können (1. Korintherbrief
14,33; 1. Timotheusbrief 2,12). An Programmteilen auf der Bühne
sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit
im Rahmen dieser Zusammenkünfte
Die Zeugen Jehovas praktizieren die Erwachsenentaufe. Gemäß
einer Studie, die Zeugen Jehovas 1994 in Deutschland durchgeführt
haben, habe jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre
die Zeugen Jehovas und deren Lehren kennen gelernt. Auch die Kinder
der Mitglieder müssen ein "Bibelstudium" mitgemacht
haben, um sich selbst für oder gegen die Taufe entscheiden
zu können. Bevor ein Taufanwärter zur Taufe zugelassen
wird, werden mit ihm/ihr Gespräche geführt, die belegen
sollen, dass ausreichendes Verständnis der Lehre vorhanden
ist. Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen
gestellt, die jeder Taufanwärter mit "Ja" beantworten
muss, will er getauft werden:
-
Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden
bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
- Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine
Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der
mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?
(Der Wachtturm, 1. Juni 1985, Seite 30)
Abgesehen von der Befragung der Taufkandidaten unterscheidet sich
die Taufe der Zeugen Jehovas von der Taufe, wie sie in vielen
anderen Kirchen praktiziert wird. Die Täuflinge werden z.B.
vollständig im Wasser untertaucht, und nicht nur symbolisch
mit Wasser benetzt. Es erfolgt keine Segnung des Wassers vorher,
und während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen.
Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl
des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken
an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird einmal jährlich
am 14. Nisan, dem Tag des alt-jüdischen Passahs, nach Sonnenuntergang
gefeiert. Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, nach
der die Minderheit mit himmlischer Hoffnung von den Symbolen nimmt,
dem ungesäuerten Brot und Wein. Da diese Minderheit durch alle
Zeiten nur 144.000 Menschen umfasst (weltweit seien es derzeit um
die 8.700, die jetzt leben; in Deutschland ungefähr 200), nimmt
in dem überwiegenden Teil der Versammlungen niemand von den
Symbolen.
4.3
Evangelisation und Mission
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Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die
sie als Predigtwerk bezeichnen. Jeder Zeuge Jehovas ist verpflichtet,
mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen. Über
seine Tätigkeit fertig er monatlich einen sog. Predigtdienstbericht
an, den er an den Sekretär der Versammlung weitergibt.
Gemäß eigenen Statistiken wenden die Zeugen Jehovas
dafür je nach Land durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jährlich
auf. Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen
Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei
Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate
oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser
Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas
Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum
für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter
(ausgenommen Pioniere, die sie für die Hälfte des Preises
bekamen).
Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich gewöhnlich
der Zeuge private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche
verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen,
dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen
an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten
wird ein Bibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material
dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre
(Was erwartet Gott von uns?) mit thematisch geordneten Bibelzitaten
und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand
konkreter Fragen durcharbeiten soll, die dann mit dem Verkündiger
besprochen werden.
Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk
einzusetzen, entweder zeitlich begrenzt ("Hilfspionier")
oder zeitlich unbestimmt ("Dauer-Hilfspionier" oder
"Allgemeiner Pionier"). Allgemeine Pioniere werden nach
einem Jahr zu einer zehntägigen "Pionierdienstschule"
eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation
vertieft kennen lernen.
Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu
dem sie jährlich u.a. in den USA Missionare in der "Gileadschule"
ausbilden.
4.4
Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe
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Bei einem Fehlverhalten, wozu das Praktizieren von Spiritismus,
das Ausleben der Sexualität außerhalb der Ehe, Homosexualität,
Häresie (Kritik üben an den Lehren der Zeugen Jehovas),
Kriminalität, Drogenmissbrauch und Rauchen gerechnet wird,
prüfen Älteste bei Bekanntwerden, ob die Voraussetzungen
für ein "Rechtskomitee" erfüllt sind, das aus
drei oder mehr Ältesten der Versammlung besteht. Einen Verteidiger
gibt es für den Beschuldigten nicht, bei diesem Verfahren sind
die Ankläger auch gleichzeitig die Richter, was den rechtsstaatlichen
Verfahrensprinzipien widerspricht. Der Beschuldigte hat auch nicht
das Recht jemanden zur Unterstützung zum Rechtskomitee mitzunehmen.
Diese sprechen mit dem Angeklagten darüber, warum sein Verhalten
gewissen Lehrpunkten widerspricht. Korrigiert er sein Verhalten
und bereut es aufrichtig, wird er "still zurechtgewiesen",
bei allgemeinem Bekanntwerden vor der Versammlung ohne Angabe der
Gründe durch eine kurze Mitteilung. Zeigt er keine Reue wird
er, nachdem er eine Woche Zeit für eine Berufung hatte, aus
der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte im Königreichssaal
besuchen, dürfen sich aber nicht aktiv daran beteiligen.
Die Zeugen meiden Ausgeschlossene (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes
10). Sie werden ignoriert, sofern sie nicht mit einem aktiven
Zeugen Jehovas in einer gemeinsamen Haushalt als Ehepartner oder
minderjährige Kinder zusammenleben (keine belegende Bibelstelle).
Durch diese Praxis wird ein hoher sozialer Druck auf Mitglieder
ausgeübt, sämtliche Regeln der Gemeinschaft zu akzeptieren.
Ihnen droht der Verlust weiter Teile ihres sozialen Umfeldes,
da dieses aufgrund der Empfehlung, Kontakt mit "Andersgläubigen"
zu meiden, oftmals hauptsächlich aus Zeugen Jehovas besteht.
Auch enge Familienangehörige, die zur Gemeinschaft gehören,
können einen hohen sozialen Druck ausüben, und der drohende
Verlust des sozialen Kontakts mit ihnen ist ein besonders effektives
Mittel, das Verhalten von potentiell "Abtrünnigen"
zu beeinflussen, damit dieser sein Verhalten ändern und in
die Gemeinschaft zurückkehren möge.
Ausgeschlossene haben die Möglichkeit, durch schriftlichen
Antrag wieder in die Gemeinschaft zurück zu kehren, falls
sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa
ein Viertel bis ein Drittel machen von dieser Möglichkeit
Gebrauch. Die Rückkehr ist selbst nach Verbrechen möglich.
Falls jemand den Kontakt ausdrücklich missbilligt, wird er
nicht angesprochen.
Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die
Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie
sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame
Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße
Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen, sondern betrachten
die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität
ausgestattet (vgl. Römer 13, 1-7). Im Allgemeinen halten
sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern
sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt. In Österreich
sind sie seit 1997 Bekenntnisgemeinschaft.
Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen
und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der
Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut
Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafür bekannt
geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu
leisten. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Darüber
hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer
'Verehrung' des Staates oder seiner Repräsentanten gleich
kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des
Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes
unter dem Nationalsozialismus.
Sie lehnen den Wehrdienst ab. Bis zur Veröffentlichung eines
Artikels im Wachtturm vom 1.5.1996 betrachteten sie den Zivildienst
als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit
und eine Form der politischen Betätigung.
Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil
sie die Worte Jesu, "kein Teil der Welt" (Johannes 17,16)
zu sein, als Aufforderung zu einem politisch passiven Verhalten
verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen
Ämter (in Johannes 6,15 flieht Jesus vor einer Menge, die
ihm zum König machen möchte). Außerdem betrachten
sie die Theokratie als der Demokratie überlegen (dies spiegelt
sich auch in ihrer Kirchenordnung wieder, die eine hierarchische
Ernennung von Funktionsträgern statt demokratische Wahlen
vorsieht).
In der Literatur der Zeugen Jehovas wird auf die Widersprüche
und Interessenkonflikte hingewiesen, die zwischen einer Hochschulausbildung
und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können und zu einer
genauen Abwägung geraten, bevor irgendjemand eine Hochschulausbildung
beginnt. Viele Zeugen Jehovas stehen daher einer Hochschulausbildung
ablehnend gegenüber. Auch in der Literatur der Zeugen Jehovas
erscheinen oft Artikel die abraten eine höhere Schulbildung
oder ein Hochschulstudium anzustreben; es wird stattdessen empfohlen
eine handwerkliche Ausbildung anzustreben. Eine umstrittene Studie,
die 1994 von den Zeugen Jehovas selbst konzipiert und durchgeführt
wurde, ergab, dass solche Bedenken jedoch nicht zu einer niedrigeren
Quote von Hochschulabschlüsse führe als in der Allgemeinbevölkerung.
Die Studie unterschied jedoch nicht zwischen Personen, die als Erwachsene
zum Glauben konvertierten und solche, die schon vor dem üblichen
Studienalter Zeugen Jehovas waren.
Zeugen Jehovas lehnen Berufe und Tätigkeiten ab, wenn deren
Ausübung ihren religiösen Ansichten zuwiderläuft,
zum Beispiel Arbeiten in der Tabakindustrie oder der Handel mit
Tabak, Berufe im Zusammenhang mit Glücksspielen oder kirchlich
bzw. militärisch unterstützten Einrichtungen. Wer solch
einer Beschäftigung nachgeht, kann nicht als Zeuge Jehovas
getauft werden.
5.3
Soziales Verhalten, Freitzeitbeschäftigung und Feiertage
|
|
In der Lehrverkündung werden Nicht-Zeugen-Jehovas als "Weltmenschen"
oder "Andersgläubige" bezeichnet. Es wird angeraten,
den Kontakt mit ihnen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Zeugen Jehovas lehnen die meisten traditionellen Feste ab,
da sie ihrer Ansicht nach heidnischen Ursprungs sind, meist auch
dann, wenn andere darin keinen religiösen Bezug mehr sehen.
Zu diesen Feiern gehören neben Festen, die biblischer Ereignisse
gedenken, wie Weihnachten, Ostern, Palmsonntag oder die Verklärung
des Herrn, auch solche wie Karneval, Erntedankfest, Halloween,
Neujahr sowie Geburtstagsfeiern. Ausnahmen werden manchmal gemacht,
wenn der religiöse Bezug heutzutage nicht mehr gesehen wird.
Hierzu gehört die piñata-Tradition aus Mexiko oder
auch das hawaiianische luau. Der einzige religiöse Feiertag
für die Zeugen Jehovas ist der 14. Nisan, an dem sie ihr
Gedächtnismahl begehen (siehe oben).
Die Mitgliedschaft in Parteien wird abgelehnt, ebenso wie in
Vereinen, die ideologischen oder ideellen Zwecke verfolgen. Rein
pragmatisch ausgerichtete Vereinsmitgliedschaften (wie z.B. Trägerverein
zur Unterstützung einer Kindertagesstätte, die von den
eigenen Kindern besucht wird) werden jedoch unkritisch gesehen,
und Zeugen Jehovas sind in einem ähnlichen Grad wie andere
Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert.
In kurzfristigen Hilfemaßnahmen sind die Mitglieder einander
behilflich. Langfristige Hilfen sind ungeregelt, bzw. werden auf
der Basis von Verlängerungen der kurzfristigen Maßnahmen
durchgeführt. Anders als bei anderen Kirchen, bei denen Institutionen
wie Caritas oder Diakonie angegliedert sind, unterhalten die Zeugen
Jehovas als Institution keine soziale Einrichtungen (bzw. übernehmen
keine Trägerschaften, um dadurch staatliche Aufgaben zu erledigen).
Zeugen Jehovas legen sehr großen Wert auf sittliche Maßstäbe.
Sex vor und außerhalb der Ehe ist tabu. Homosexualität
wird von ihnen auch dann abgelehnt, wenn sie (wie in einigen Ländern
möglich) in einer Ehe gelebt wird. Die Zeugen Jehovas glauben,
dass Homosexuelle von Gott in Harmageddon vernichtet werden, weil
Homosexualität gemäß mosaischen Gesetz ein todeswürdiges
Verbrechen war. Grundsätzlich gilt das Gebot, nur innerhalb
der Zeugen Jehovas zu heiraten. Bei Nichtbeachtung kann die Person
gewöhnlich nicht mehr in Vorbild-Funktionen dienen. Scheidung
mit der Erlaubnis zur Wiederheirat ist nur aus dem Grund der sexuellen
Untreue erlaubt. Eine Trennung ohne Wiederheirat ist möglich,
sofern es durch den Partner zu Misshandlung der eigenen Person oder
Kinder, wirtschaftlichen Vernachlässigung der Familie oder
massiver Behinderung des Glaubenslebens kommt. Bei gemischtreligiösen
Ehen wird empfohlen, die Ehe aufrechtzuerhalten. Innerhalb der Ehe
wird auch die Autorität des Mannes über die Frau, sowie
die Autorität der Eltern über die Kinder betont.
Die "Watchtower Bible and Tract Society Inc." in Brooklyn,
New York ist die Zentrale der weltweit tätigen Religionsgemeinschaft.
Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees,
die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter
Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen
angeordnet. Die Hauptverwaltung hat die Zweige in 15 Zonen mit je
einem Zonenaufseher, der sie zyklisch besucht, aufgeteilt.
Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees
gesendet und von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen
weitergeleitet. Auslegungen der Bibel werden in Veröffentlichungen
gedruckt und sind im Allgemeinen jedem zugänglich. Veröffentlicht
werden nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!,
sondern auch eine eigene Übersetzung der Bibel, sowie Bücher,
Broschüren und Traktate.
Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen
Sprachen übersetzt und verschickt wird; in den größeren
Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige
ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein
Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige
Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und
die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere
Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung
kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee
vor. Gegenwärtig befinden sich die deutschen Zweigbüros
in Selters im Taunus und in Berlin.
Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher
Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.)
jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft
identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel-
und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. sowie die Religionsgemeinschaft
der Zeugen Jehovas in Deutschland. Zeugen Jehovas betreiben eine
Verlagskette mit eigenen Druckereien. In Deutschland befindet
sich der Komplex in Selters im Taunus. Die dazu eingetragenen
Rechtsorgane sind gemeinnützig und unterliegen daher der
Aufsicht durch die Finanzbehörden.
Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, denen "Älteste"
(ausnahmslos Männer [gemäß 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13,
nicht aber gemäß Galater 3,28]) vorstehen, die gemeinsam
als "Ältestenschaft" tätig sind und für
geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben
organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch
"Hirtenbesuche" und beteiligen sich, wie die meisten
anderen auch, an der Predigttätigkeit.
Die Säle werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale
Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten
und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales
und internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm
arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas.
Zwischenzeitlich musste es häufiger zweckentfremdet werden,
um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können
(in Deutschland geschah das z.B. bei den Hochwasserkatastrophen
der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch Spenden
und Darlehen. Das Eigentum an den Sälen liegt bei der Religionsgemeinschaft.
Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Ökumene ab, da es ihrem
Verständnis nach einem 'ungleichen Joch mit Ungläubigen'
entspräche (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht würden
sie durch ökumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher
Richtungen stillschweigend gutheißen, die sich nicht mit dem
Bibelverständnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen.
Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen die Zeugen
Jehovas nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den christlichen
Kirchen nicht als gültig anerkannt da in ihr als wesentliches
Element die Taufe auf den "Vater, den Sohn und den Heiligen
Geist" fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verständnis
der Dreieinigkeit zurückzuführen. Die Taufe muss daher
im Fall einer Konversion eines Zeugen Jehova neu vollzogen werden.
Die Ursprünge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze
Russell und den späteren Leserkreis der von Pastor Russell
herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: "Der
Wachtturm") her. Russell gründete zur Proklamation seiner
stark adventistisch geprägten Lehren einen Verlag (Watch Tower
Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.
Nach dem Tode von Ch. T. Russell am 31. Oktober 1916 wurde Joseph
Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig
zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt. Die
Veränderungen in Lehre und Leitung führten zum Bruch
und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Bewegungen,
z.B. des Pastoralen Bibel Institutes, oder der auch in Deutschland
heute noch ebenso aktiven Tagesanbruch Bibelstudien-Vereinigung
und der Laien-Heim-Missionsbewegung. Die Annahme des Namens "Jehovas
Zeugen" im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von den Freien
Bibelforschern und entsprach dem Wunsch eine biblische Basis für
die Gruppenbezeichnung zu finden; der Hinweis auf Jesaja 43, 10-12:
"ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas" wurde
dafür herangezogen.
Der Wachtturm auf Deutsch erschien erstmals 1897. In Deutschland
gibt es sie offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal)
ein Zweigbüro der Wachtturmgesellschaft eröffnet wurde.
Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde
die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft
im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946
wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone
eröffnet.
8.1
Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland
|
|
Wegen ihrer konsequenten Weigerung, den Hitlergruß zu
erbieten, wurden sie in Deutschland während der Zeit des
Nationalsozialismus zum Teil heftig verfolgt. Später auch
in der DDR, wobei führende Zeugen Jehovas als Mitarbeiter
der Stasi viele der einfachen Gläubigen an die Stasi verraten
haben. Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Zeugen Jehovas
mit dieser Zeit und ihren Auswirkungen auf die Mitglieder der
Gemeinschaft und ihrem Umfeld.
8.1.2
Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus
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Vorgeschichte (1918-1933)
Die Verfolgung der Bibelforscher, wie sich Zeugen Jehovas vor
1931 nannten, kam in Deutschland nicht unerwartet. Schon im Ersten
Weltkrieg (1914-1918) waren die Bibelforscher durch ihre kriegsgegnerische
Haltung bei Staat und Kirche negativ aufgefallen. In den 1920er
Jahren machten sie weiterhin durch ihre offensive Missionierung
und Anklage der Kirchen auf sich aufmerksam. Im verarmten und
traumatisierten Nachkriegsdeutschland fanden sich rasch viele
neue Anhänger (1918: 3.900 Gläubige, 1919: 5.500 Gläubige,
1926: 22.500 Gläubige). Das Phänomen der Bibelforscher
fand dabei nicht nur Anhänger, sondern auch deutliche Ablehnung.
Die Anschuldigungen der völkisch-nationalen Presse konzentrierte
sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von Juden
oder Freimaurern finanzierte Organisation darzustellen, die eine
bolschewistische Revolution vorbereite. Auch die Herkunft aus
den USA wurde als Bedrohung ausgelegt. Die Bibelforscher verkündeten
den Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die
ihrer Auffassung nach mit dem Satan im Bunde seien. Sie betonten
zwar ihre politische Neutralität und erklärten ausdrücklich,
dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch Jesus und
Jehova erfolgen sollte. Dennoch interpretierten Ankläger
im Schrifttum der Bibelforscher viele ihrer Zitate so, dass sie
meinten, mit ihnen den angeblichen jüdischen, kommunistischen
und umstürzlerischen Charakter der Bibelforscher untermauern
zu können. Es kursierten mehrere Weltverschwörungstheorien,
in denen die Bibelforscher zentrale Positionen besetzten.
Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen
regelrechten Schlagabtausch, wobei die evangelische Kirche mehr
Einsatz zeigte als die katholische Kirche. Materialdienste und
Apologetische Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten
sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um Pastoren Argumentationshilfen
zu bieten. Flugblattaktionen griffen jeweils die andere Position
an. Während Bibelforscher vor Kirchen und Friedhöfen
predigten oder Flugblätter verteilten, versuchten Geistliche
während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen
zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente
der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche
Austritte von Freidenkern erfuhren, brachten sie die Bibelforscher
mit diesen Verbänden in Verbindung. Schließlich bemühten
sich kirchliche Gremien, auch Staatsbehörden auf die Bibelforscher
aufmerksam zu machen.
Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr
begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen
unerlaubtem Hausierens oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung
statt fanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich
Geldstrafen verhängt. Ein erster Wegbereiter für die
staatliche Verfolgung ist die von kirchlichen Kreisen forcierte
Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung
politischer Ausschreitungen von 1931, die auch ein polizeiliches
Einschreiten gegen Beschimpfung oder Verächtlichmachung von
religiösen Bräuchen oder Gegenständen erlaubt.
Bayern war Vorreiter darin, auf Basis dieser Verordnung den Bibelforschern
Veranstaltungsverbote auszusprechen und Beschlagnahmungen durchzuführen.
Die Bibelforscher selbst nahmen all diese Maßnahmen gegen
sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche
vom Teufel gelenkt gegen sie kämpften. Sie sahen sich als
Nachfolger der ersten Christen, die ähnlich verfolgt wurden.
Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu
im Johannesevangelium 15,19: Wäret ihr von der Welt,
so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von
der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe,
darum hasst euch die Welt. (wiedergegeben nach der Luther-Bibel).
Nach einer unerfüllten Erwartung von Harmagedon (dem Endkrieg
Gottes, den die Bibelforscher sehnlichst erwarteten) im Jahre
1925, stagnierte zunächst das Wachstum und ab 1928 sanken
auch die Mitgliederzahlen. In den letzten drei Jahren vor der
Machtergreifung Hitlers war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme
der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums
machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der Nationalsozialisten
1933 mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern nur etwa 0,038% der Bevölkerung
des Deutschen Reiches aus.
Orientierung (1933-1935)
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler berufen
und die Nationalsozialisten erhielten zunehmend staatliche Macht.
Am 28. Februar erging die Verordnung des Reichspräsidenten
zum Schutz von Volk und Staat (kurz Ermächtigungsgesetz)
Sie sollte als Grundlage für viele Verbote auch gegen Zeugen
Jehovas dienen, die von April bis Juni in den verschiedenen Ländern
des Reiches ausgesprochen wurden.
In den ersten Jahren war - neben den allgemein bekannten Vorwürfen
- die Verweigerung des Hitlergrußes, die Wahlverweigerung
und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen (Reichsluftschutzbund,
Deutsche Arbeitsfront) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen
öffentlicher Erniedrigung.
Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn
enormem Gruppenzwang ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern
ausgegrenzt, verspottet und oft körperlich angegriffen, wurden
nationalsozialistische Rituale, die sie durch ihre Erziehung als
Götzendienst empfanden, zum täglichen Spießrutenlauf.
Obwohl gerade jüngere Menschen den Konflikt nicht vollständig
verstanden, bildeten sich durch den Kontrast zwischen prügelnden
Lehrern und fürsorglichem Elternhaus schnell Antipathien
gegen den Führer-Kult aus.
Bemüht darum, die von der völkisch-nationalen Presse
oder den Kirchen vorgebrachten und von den Nationalsozialisten
aufgegriffenen Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen
Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter
offiziell herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit
und das messianische Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen
nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen
Jehovas in Magdeburg traf man bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen
für den Fall des Verbots.
Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg
ein Schreiben an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Auszugsweise
heißt es darin:
Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den
verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn
Richter J. F. Rutherford, Brooklyn N. Y., dann vorher in nachstehend
näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn
in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung
beabsichtigt ist. (Bundesarchiv ZBI - 1046 A1 Bl. 24).
Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits
in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer Preußen)
ausgesprochenen Verbote genannt. Hatte Hitlers Reichskanzlei noch
die zuvor übermittelte Mitteilung über die Gründung
einer Norddeutschen und Süddeutschen Bibelforschervereinigung
als neue Rechtspersönlichkeiten, mit der satzungsmäßigen
Bestimmung, nur gebürtige Deutsche hätten in ihr Sitz
und Stimme, empfangsbestätigt; so blieb die Offerte vom 8.
Juni 1933 offenbar ohne Rückantwort.
Die Veranstaltung vom 25. Juni 1933 in den Tennishallen zu Berlin-Wilmersdorf
war offenbar eine Reaktion auf diese Sachlage. Auf ihr wurde (bereits
unter dem am Vortag erlassenen Verbot) eine Erklärung (englisch
Declaration of Facts, bekannt als Wilmersdorfer
Erklärung (siehe Weblinks)) publiziert. Sie wurde später
in dem in der Schweiz erschienenen Jahrbuch 1934 der Zeugen
Jehovas dokumentiert. Darüber hinaus gab es auch ein
separates Anschreiben an den Reichskanzler Hitler (siehe Weblinks).
Man hoffte mit der Erklärung, die in der
Luft liegenden Anschuldigungen zu widerlegen. Man distanzierte
sich auch deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden
finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem
Zweck für notwendig darauf hinzuweisen, es seien die Handelsjuden
des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft
aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und
der Bedrückung vieler Völker. Zeitgenössische
Antisemiten konnte dies jedoch nicht überzeugen. So wurden
aus den Reihen der Zeugen Jehovas Stimmen laut, die diese Erklärung
als zu zurückhaltend gegenüber den Nationalsozialisten
empfanden.
Im Verlaufe des Jahres 1933 scheint sich die deutsche Leitung
der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft unter Paul Balzereit
in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die Legalität
zurück zu holen, zunehmend von der Basis und schließlich
auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten
Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht
distanzierten, begannen andere entgegen der ausdrücklichen
Weisung der Leitung das Predigen in der Illegalität
fortzusetzen. Im Februar 1934 erklärte Joseph Franklin Rutherford
die Verhandlungen für gescheitert und setzte dem Reichskanzler
Hitler ein Ultimatum, nachdem man mit der Veröffentlichung
der Menschenrechtsverstöße seiner Regierung beginnen
wolle. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit
der Wachtturm-Gesellschaft zu legalisieren und erzielte Ende 1934
erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme
der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität
beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen
Jehovas zur Teilnahme an der verbotenen Religionsausübung
bereit erklärten.
Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden den Postämtern
etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf
Hitler zugestellt.
Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört
die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf
Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und
Ihre nationale Partei vernichten.
Hitler soll darauf hin gesagt haben: Diese Brut wird in
Deutschland ausgerottet. Damit war die Zeit der Verhandlungen
und Zugeständnisse endgültig abgeschlossen. Es gab vermehrt
Polizeiberichte über die Tätigkeit der verbotenen "internationalen
Bibelforscher". Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits
wurde von den übrigen Zeugen Jehovas zunehmend feindselig
betrachtet. Im Mai 1935 wurde Balzereit von den Nazis verhaftet
und 1936 offiziell von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen, weil
er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren keine Stellung
für die Lehre der Zeugen Jehovas bezogen hätten.
Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen
Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische
Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der Weimarer
Verfassung gewährten Religionsfreiheit bestimmt. Auch die
Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft
im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen eine US-amerikanische
Zweigstelle war, die durch den Deutsch-US-amerikanischen Freundschaftsvertrag
geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zur Verwirrung
der Strafverfolgungsbehörden einsetzen.
Die Kirchen begegneten, von wenigen Solidaritätsbekenntnissen
abgesehen, den staatlichen Verboten gegenüber den Bibelforschern
mit Dankbarkeit bis hin zu aktiver Unterstützung. Die Staatspolizei
erhielt in sektenkundlichen Fragen Unterstützung. Von offizieller
evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge
unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden
könnte.
Zeugen Jehovas wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung
oder der Verweigerung des Hitlergrußes oder der Wahlen als
staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet.
Daher wurde schon früh damit begonnen ihnen Arbeitsstellen,
Gewerbescheine, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke,
Häuser, Fahrzeuge, Landwirschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen
zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld
oder Sozialhilfe wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen
galten als unvermittelbare asoziale Elemente, denen folglich keine
Arbeitslosenunterstützung zustand. Die Wiedergutmachungskammer
Bielefeld allerdings kommt im Urteil vom 28. Juni 1950 in Bezug
auf die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus zu dem Schluss,
den Angehörigen dieser Vereinigung ist in wirtschaftlicher
Hinsicht nichts geschehen.
Neu-Organisation (1935-1939)
Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer
Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung.
Sein Nachfolger war Reichsdiener Fritz Winkler. Er wurde bei der
ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Sein
Nachfolger Erich Frost wurde bei der zweiten Verhaftungswelle
am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte
Nachfolger Heinrich Dietschi wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle
im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde
auch durch die zunehmende Besetzung von Führungspositionen
mit Zeuginnen Jehovas deutlich.
Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen Untergrund-Taktiken
an. Predigtdienst wurde wegen häufiger Denunzierungen immer
seltener klassisch von Haus-zu-Haus, sondern zunehmend
in kleinen organisierten Blitzaktionen durchgeführt, um den
Ort vor Ankunft der Gestapo zu verlassen. Auf diese Weise wurden
bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt.
Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur
beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen
der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen,
wie die Zeitschrift Der Wachtturm, mussten oft aus
dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden.
Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von
etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten
nur wenige andere Leiter, um bei Geständnissen nicht zu viele
Identitäten zu enttarnen.
Auch die Nationalsozialisten stellen sich auf die Situation ein.
Wiederholt müssen amtliche Stellen sowohl Richter als auch
Polizei und Gestapo auf die allgemein völlig unterschätzte
Gefahr hinweisen, die durch die Bibelforscher ausgeht. Insbesondere
den Juristen wird durch Anweisungen und Veröffentlichungen
in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher
erwartet werden und welche unerwünscht sind.
Die Nationalsozialisten wenden den Sorgerechtsentzug als eine
Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an.
Die Gestapo verlängerte die Strafmaße durch die so
genannte Schutzhaft. Im Juni 1936 bildet die Gestapo ein eigenes
Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis
der urteilskorrigierenden Schutzhaft wird ab 5. August 1937 durch
das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an
die Dienststellen gegeben.
Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der
Gestapo. Die "Verpflichtungserklärungen" (Reverse),
mit denen ein Zeuge Jehovas sich die Schutzhaft ersparen
konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen
die die Unterschrift leisteten, wurden zumindest bei geringfügigen
Vergehen von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung
freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus
taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu
schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen.
Dies war vielen möglich, weil die Verpflichtungserklärung
anfangs von der Internationalen Bibelforschervereinigung
sprach, sie sich selbst aber als Zeugen Jehovas betrachteten.
Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen
mehrmals, so dass es Zeugen Jehovas zunehmend schwerer fiel diese
zu unterzeichnen.
Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen
jedoch die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des
Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren
"Umerziehungsmaßnahmen" behindert, die Bibelforscher
zu wertvollen Mitgliedern der Volksgemeinschaft machen
sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen
Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung
einer nachgelagerten Schutzhaft in derselben Gefängniszelle
führten zu Beschwerden.
Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums,
Dr. Wilhelm Crohne, leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte
an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung
teilte Crohne das Ergebnis mit: die Anweisung zur allgemeinen
Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo
erklärte sich bereit, dass die Schutzhaft zukünftig
immer in den KZ und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr
im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang
darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch
zu bemessen, um diese notwendigen Korrekturen zukünftig
zu vermeiden.
Konzentrationslager standen unter Leitung der SS. Zeugen Jehovas
wurden im Rahmen von "Schutzhaftmaßnahmen" inhaftiert
und seit 1935/36 als eigene Gruppe an der Kleidung meist durch
Blaue Punkte oder Kreise markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht,
und die Bibelforscher erhielten ein violettes Dreieck ("Lila
Winkel"). Bis Kriegsbeginn stellten die Zeugen Jehovas in
vielen KZ oft einen beträchtlichen Teil der Insassen; in
den Frauen-KZ stellten sie 1939 die größte Gruppe.
Die Lagerleitung beabsichtigte zwar keine systematische Vernichtung
der Zeugen Jehovas wie beispielsweise bei Juden,
Sinti und Roma, dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit,
Misshandlung, Krankheit, Unterernährung und Tod geprägt.
Viele Schikanen der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod
auch gesunder Häftlinge.
Die beharrliche Weigerung die Besserungsmaßnahmen
der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals
viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So
wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen
Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien,
Kürzung der Essensration, Einkaufssperren und Verweigerung
der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum
Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten
Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder Fahnengrußes,
jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage
nach dem Glauben zogen Prügel oft durch mehrere SS-Männer
nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen und Zeuginnen durch
diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für
ältere Zeugen und Zeuginnen Jehovas schnell den Tod.
Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl.
Praktisch alles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht
wurde, wurde in Geld- und Paketgemeinschaften solidarisch geteilt.
Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine
Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid
und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung
verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen
gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen
Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe
und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen
Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von
der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes
Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-Musterblöcke
besichtigt wurden.
Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die absolute
Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität
auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung
zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge
des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen
fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt
war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche
von anderen Gefangenengruppen fern zu halten. Gelang ihnen dies
nicht, kam es auch im KZ zu Bekehrungen sehr zum Zorn der
SS.
Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte
über den vermeintlichen Charakter der jüdisch-pazifistischen
Sekte aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten
daher Experten der völkisch-nationalen Presse, um die "geheimen
Machenschaften" aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt,
die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen sondern
auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas Josef Stalin als den
Stellvertreter Jehovas betrachten.
Zweiter Weltkrieg (1939-1945)
Am 1. September 1939 marschierten die deutschen Streitkräfte
in Polen ein. Damit trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung
vom 17. August 1938 in Kraft.
Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von Wehrmachtsgerichten
wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt. Doch seit Kriegsbeginn
wurde für die gleichen Vergehen nun die Todesstrafe das normale
Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung
bekannt gab, war unterschiedlich, jedoch stellte die Vereidigung
vor Gott auf Hitler als absoluten Führer für das Gewissen
der meisten Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis
dar. Weder die noch nicht erfolgte Gestellung, noch Wehrunwürdigkeit,
noch Dienstunfähigkeit, noch geistige Unzurechnungsfähigkeit
noch die Bereitschaft waffenlosen Dienst zu leisten waren für
einen Zeugen Jehovas ein sicherer Schutz davor, für seine
kriegsfeindliche Gesinnung voll zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die Strafe war Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und
dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung
dieser Strafe trat bei den meist unbelehrbaren Bibelforschern
nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten Zeugen Jehovas unter
den Verfahren wegen Zersetzung der Wehrkraft 14% (152
absolut) aus. Bei den wegen dieser Straftat gefällten Todesurteilen
stellten sie 95,7% (112 absolut). Die in der Bibelforscherfrage
verunsicherten Richter mussten von Adolf Hitler im August 1942
persönlich daran erinnert werden, dass es in der Tierwelt
schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt
würden.
Die Richter versuchten dennoch ihr Menschenmöglichstes,
die Zeugen Jehovas zur Vernunft zu bringen. Doch weder die Belehrungen
von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes, noch
verlängerte Wartezeit in den Todeszellen, noch das Einwirken
von Pfarrern beider Konfessionen, noch juristische Sanktionen
gegen Familienangehörige, noch das Arrangieren von Familientreffs
(insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die
erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich
widerrufen. Für viele Richter war es sehr bedrückend
den Zeugen Jehovas nicht helfen zu können.
In ihrer Weltanschauung und unter den enormen psychischen Zwängen,
die ihnen ihr Gewissen bereitete, sahen viele Bibelforscher in
der Exekution eher eine Erlösung. Es gab sogar Familienangehörige
die, um die geistigen Qualen ihres Ehemannes und Vaters wissend,
dies ebenso sahen und den Verurteilten bei arrangierten Begegnungen
zur Treue gegenüber Jehova ermunterten. Dies taten sie nicht
nur in dem vollen Bewusstsein, dass es den sicheren Tod für
den Ehemann bedeutete, sondern auch, dass sie sich der Wehrkraftzersetzung
schuldig machten. Diese Bibelforscher glaubten, dass ihr Tod zur
Rechtfertigung des Namens Jehovas beitrüge. Dabei konnten
die Zeugen Jehovas tätige Reue zeigen, und sich zum Wehrdienst
bereit erklären. Sie wurden in diesem Fall in Straf- und
Bewährungsbatallionen an den gefährlichen Frontabschnitten
eingesetzt.
Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer
exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung
verurteilt worden, sondern hatte eine Sonderbehandlung
gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle
Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und
Kriegsdelikten erfahren. Der 29-jährige Zeuge Jehovas August
Dickmann erhielt seinen Wehrpass ins KZ nachgesandt. Auf seine
Weigerung hin diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur - wie
nach derartigen Befragungen üblich - verprügelt, sondern
in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten
Lager erschossen. Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung
konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen
Wehrdienstverweigerung rechtmäßig exekutiert werden.
Da nach dieser öffentlichen Hinrichtung nicht nur die fanatischen
Bibelforscher in ihrem Glauben gestärkt wurden, sondern sogar
andere Gefangenengruppen Solidarität mit dem Erschossenen
empfanden, wurden derartige Sonderbehandlungen danach
überwiegend abseits durchgeführt. Die ersten Kriegsjahre
1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen
der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer
einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration
zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben.
Dieses Kräftemessen endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.
Die Funktion des Reichsdieners blieb nach der Inhaftierung
Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest-
und Westdeutschland wurden hiernach von Ludwig Cyranek (inhaftiert
6. Februar 1940, enthauptet 3. Juli 1941), Österreich von
Peter Gölles (inhaftiert 12. Juni 1940) geleitet. Die Koordination
übernahm Robert Arthur Winkler aus den Niederlanden. Narciso
Riet (1944/45 in Dachau getötet) und Julius Engelhard (hingerichtet
am 14. August 1944) waren später für Süd- und Westdeutschland,
Österreich und das Protektorat Böhmen und Mähren
zuständig. Zusammen mit Wilhelm Schumann in Magdeburg und
Franz Fritsche (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach
der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1942 auf die Leitung
durch das europäische Zentralbüro in Bern angewiesen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die
Übersetzung und Versorgung insbesondere der Inhaftierten
mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.
Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für
Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Während die
KZ zunehmend mit ausländischen Häftlingen belegt wurden,
wurden qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge rar, da
sie zur Wehrmacht berufen wurden. Hatten sich die überwiegend
deutschen Zeugen Jehovas bisher nicht um Vertrauensstellungen
in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung
bemüht, wurde nun auf sie zurückgegriffen. Schließlich
waren die Eigenschaften der Zeugen Jehovas für die Lagerleitung
von Vorteil sofern ihr Gewissen die Tätigkeit zuließ.
Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener
Aufgaben und ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen
Häftlingen, von denen weder Flucht, noch Intrigen noch Schiebungen
zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte Himmler
zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg
im Osten anzusiedeln, um dort ihren Pazifismus zu verbreiten und
"die russische Gefahr" zu bannen.
Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Nazi-Verwaltung
zunehmend rar. Viele Vorgänge konnten nur noch aus mündlichen
Überlieferungen von Augenzeugen erfasst werden. Zu den dramatischsten
Vorgängen in dieser Zeit gehört sicherlich die planmäßige
Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas
forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte
Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben von
den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen bei der Evakuierung
des KZ Sachsenhausen. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise
gewährt eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte
Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwies sich auf diesem
buchstäblichen Todesmarsch lebensrettend. Die 230 Zeugen
Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen.
Die Zeugen Jehovas betrachteten dies als Rettung von Jehova. Die
Zeugen Jehovas, die mit der Cap Arcona und der Thielbek
in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.
Anzahl der Opfer
In den 13 Jahren von 1933 bis 1945 werden unter der Diktatur Hitlers
von den 25.000 Zeugen Jehovas 10.000 inhaftiert, 2.000 davon in
Konzentrationslagern. 1.200 überleben die Haftbedingungen
nicht, bzw. werden getötet. Unter den 1.200 Toten befinden
sich auch die 250 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen
Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte).
Zeugen Jehovas geben selbst folgende Zahlen an. 6.262 Zeugen
Jehovas wurden verhaftet und verbrachten durchschnittlich 2,3
Jahre in Haft. Von ihnen wurden 2.074 in Konzentrationslager eingeliefert
und verblieben dort durchschnittlich vier Jahre. (Quelle: Jehovas
Zeugen - Verkündiger des Königreich Gottes, 1993, S.
720) 253 Zeugen Jehovas wurden zum Tode verurteilt. (Davon wurden
203 dann auch hingerichtet.) Weitere 635 Zeugen Jehovas starben
an den Haftbedingungen. (Quelle: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974,
S. 212)
Zeuginnen Jehovas wurden von den Nationalsozialisten nicht geschont.
Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZ vor Kriegsbeginn
durchschnittlich 5-10% betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas
in vielen Frauen-KZ die größte Gruppe - im Frauen-KZ
Moringen zeitweise fast 90% der Inhaftierten. Besonders belastend
dürften für die Frauen auch die vielen Hundert Sorgerechtsentzüge
gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas
gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, aber manche
Historiker schätzen die Zahl noch höher.
Besonderheiten
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich hat Historiker
schon zu unterschiedlichsten Spekulationen angeregt, da die Umstände
und Art der Verfolgung sehr ungewöhnlich waren. Einige Historiker
sahen sich veranlasst, die harte Verfolgung der Zeugen Jehovas
mit der der Juden
zu vergleichen, während ihnen andere eine weitgehende Kollaboration
mit den Nazis unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas
und ihrer Verfolgung, die sie von anderen Verfolgten-Gruppen unterscheidet,
ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen,
ob das Bestreben seine Religionsfreiheit gegen alle Hindernisse
zu bewahren, tatsächlich dem (aktiven) Widerstand zuzuordnen
sei. Schließlich wurden Jehovas Zeugen nicht vorrangig für
das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten.
Auch die Zeugen Jehovas betrachten ihre Opfer des Nationalsozialismus
vorrangig als Märtyrer, denn ein Opfer leidet [...]
zumeist unfreiwillig, ein Märtyrer hingegen freiwillig.
Weitgehend unbestritten sind jedoch folgende Besonderheiten bei
der Verfolgung dieser sehr kleinen Gruppe durch die Nationalsozialisten:
Zeugen Jehovas wurden, obwohl sie sich als unpolitisch verstanden,
als erste Religionsgemeinschaft durch die Nationalsozialisten
verboten und verfolgt.
Sie leisteten unbeugsamen Widerstand und erlitten hohe Verluste.
Ihnen wurde ein eigenes Abzeichen in den Konzentrationslagern
(1 von 6) zugeteilt, während selbst Priester im Allgemeinen
den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
Das NS-Regime verfolgte sie unnachgiebig, obwohl die Zeugen Jehovas
nicht mehr beanspruchten, als ihren Glauben ausleben zu dürfen.
Nach 1942 verbesserte sich die Überlebenschance für
Zeugen Jehovas in den Konzentrationslagern deutlich.
Der KZ-Kommandant von Auschwitz Rudolf Höß erwähnt
die Zeugen in den Aufzeichnungen über sein Leben und äußerte
sich tief beeindruckt von der Ruhe und Glaubenskraft, mit der
sie in den Tod gingen.
8.1.2
Jehovas Zeugen in der DDR
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Nach dem Krieg erhielten Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung
der "gottesdienstlichen Betätigung" in Magdeburg.
Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten
und ihr Zweigbüro in Magdeburg geschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen,
Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione
einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950
wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen
für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein
einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt
worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere
Härte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug.
In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung,
Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen
sind. Es wurden 12 lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später
wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar,
den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin
zu entführen.
Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen
Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar.
Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr
vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen,
indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte,
um so die Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man
beabsichtigte dabei das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas
durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift
"Christliche Verantwortung" zu erschüttern. Dieses
nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene
Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung.
Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der
DDR als ungebetene Zusendung.
Ab 1967 wurde jedoch kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit
von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und
die Verbreitung von Zeitschriften wurde aber weiter als Ordnungswidrigkeit
geahndet.
Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung,
Wehrdienst zu leisten, in Gefängnissen untergebracht (bis
1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden unsystematisch
Geldstrafen für den Predigtdienst bis zu 1.000 Mark (mehr
als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.
Das 1978 eingeführte Pflichtfach "Wehrunterricht"
brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde
daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.
Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen
Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil
der Betroffenen gilt als "Doppeltverfolgte": Circa 325
waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler persönlicher
Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer
gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen
Jehovas zu zerschlagen.
8.1.3
Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland
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Mit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten
die Zeugen wiederum den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Seit
Anfang der 1960er führte diese Verweigerung regelmäßig
zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes
gegen das Wehrpflichtgesetz. Insgesamt wurden über 800 Zeugen
Jehovas mitunter mehrfach mit erneut mehrmonatiger Gefängnishaft
bestraft. Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In-
und Ausland wurde 1969 die sog. "Lex Jehova" (§
15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Die Probleme der
Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren
damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL
9/97 -).
Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht
Berlin entschieden worden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas
auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts
in Berlin zu Recht besteht.
Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen
Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt,
die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche
Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese
Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.
1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese
ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw.
der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' für
den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts
erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass
es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin
bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft
im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit
ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten
werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von
Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands,
dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft
jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet
tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche
Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen
Jehovas nicht gebe.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass
die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt
sei.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch
die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass
"die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ...
grundsätzlich positiv eingestellt [sei]".
Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde
ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem
Urteil im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß
gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens
in Frage" stelle. "In ihrer auf Abgrenzung bedachten
Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen
beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt
die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss
auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr
empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt
oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz
missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit
dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt"
seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht
prüfen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend
den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies
den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht
Berlin zurück, dass die bisher getroffenen Feststellungen
hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die
Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom
Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken
der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige
aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern
mit ihren Eltern erschweren würden.
Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen
den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen
des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft
des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch
auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten
dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.
Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom
Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht
sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht begründet
an. Der Berliner Senat hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim
BVerwG Leipzig eingereicht.
8.2
Jehovas Zeugen weltweit
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Nicht überall auf der Welt wird den Zeugen Jehovas die Ausübung
ihres Glaubens ohne Einschränkungen gewährt. Totalitäre
Regime oder konkurrierende Religionsgemeinschaften agieren oftmals
unter Anwendung von Gewalt gegen die Tätigkeiten der Zeugen
Jehovas. Erwähnt seien hier auszugsweise einige Nachfolgestaaten
der früheren UdSSR.
Durch die starke Bindung an die Gemeinschaft wird ein Austritt
aus den Zeugen Jehovas extrem erschwert. Der Bruch mit den Zeugen
Jehovas kann oft nur schwer vollzogen werden, da soziale Kontakte
außerhalb der Gemeinschaft in der Regel nicht bestehen.
Kontakt zu Selbsthilfegruppe finden Sie auf der Seite Infolink
, einem Netzwerk ehemaliger Zeugen Jehovas.
Hinter vielen Aussteigergruppen stehen allerdings die großen
christlichen Kirchen, denen es eher um die Gewinnung neuer Mitglieder
und dem Kampf gegen die unliebsame Konkurrenz auf dem Markt der
Religionen geht. Um von der Organisation der Zeugen loszukommen,
sollte man dies aber in Kauf nehmen.
Die Mitgleidschaft in einem Verein der Zeugen ist wie bei jedem
anderen Verein per Brief möglich. Da sich die Zeugen um den
Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bemühen,
ist in Zukunft wohl auch ein Austritt bei dem Amtsgerichten bzw.
den Standesämtern möglich.
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