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Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas sind eine im späten 19. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Charles Taze Russell gegründete christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft. Weltweit gibt es etwa 6,5 Millionen aktive Mitglieder (2004), davon ca. 165.000 in Deutschland, 20.000 in Österreich und knapp 18.000 in der Schweiz. Jehovas Zeugen sind für ihre stark ausgeprägte Missionstätigkeit, ihre Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen und ihre Verweigerung des Militärdienstes bekannt. Sie wurden unter den Nationalsozialisten und in der DDR verfolgt. Die Glaubensgemeinschaft wird auch mit dem Begriff Sekte bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Name
2 Verbreitung
3 Lehre
3.1 Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)
3.2 Jesus Christus
3.2.1 Gemeinsamkeiten mit der Lehre anderer christlicher Gemeinschaften
3.3

Paradies auf Erden

3.4

Himmlische und irdische Auferstehung

3.5 Seele
3.6 Hölle
3.7 Blut und seine "Verwendung"
3.8 Wissenschaft und Schöpfung
3.9 Aussagen zur Bibel
3.10 1914
4 Gottesdienst und Praxis
4.1 Zusammenkünfte
4.2 Rituale
4.2.1 Taufe
4.2.2 Das Abendmahl
4.3 Evangelisation und Mission
4.4 Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe
5 Leben im Alltag
5.1 Verhältnis zum Staat
5.2 Ausbildung und Beruf
5.3 Soziales Verhalten, Freitzeitbeschäftigung und Feiertage
5.4 Ehe und Familie
6 Organisation
7 Ökumene
8 Geschichte
8.1 Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland
8.1.1 Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus
8.1.2 Jehovas Zeugen in der DDR
8.1.3 Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland
8.2 Jehovas Zeugen weltweit
9 Ausstieg
10 Bücher zum Thema Jehovas Zeugen
11 Links

 


1 Name

Den Namen "Jehovas Zeugen" benutzt die früher als "Ernste Bibelforscher" oder "Internationale Bibelforschervereinigung" bekannte Religionsgemeinschaft erst seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas werden nicht einheitlich verwendet; Ortsvereine sind teilweise als Jehovas Zeugen (mit Stadtbezeichnung), e.V., der deutschlandweite Förderverein jedoch als Wachtturm-, Bibel und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V. eingetragen.

Offiziell wird die Neureligiöse Gemeinschaft durch die "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V." und durch die "Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V." vertreten. Letztere wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft bezeichnet. Die rechtliche Mitgliedschaft in den verschiedenen Vereinen und die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft sind nicht deckungsgleich.

2 Verbreitung

Im Jahr 2004 gab es weltweit in 96.894 Versammlungen ca. 6,5 Millionen aktive Zeugen Jehovas, davon wurden 165.201 in Deutschland gezählt. Über eine Million Mitglieder leben allein in den USA.

Durch deren intensive Mission werden jährlich etwa 250.000 bis 300.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,9% bis 4,7% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte, sowie Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder gezählt) ergibt sich der tatsächliche Zuwachs um etwa 2,1 % pro Jahr (für 2000 bis 2003). Dieser Zuwachs findet zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt; in Deutschland sind die Mitgliederzahlen leicht rückläufig.

3 Lehre

Ihr Glaube wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas "die Wahrheit" genannt. Für Jehovas Zeugen bedeutet die Bibel Wahrheit. Wer gemäß ihrer Interpretation der Bibel lebt, befinde sich "in der Wahrheit" (siehe 2. Johannes 4).

Die "Leitende Körperschaft" (siehe unten) beansprucht, vom Heiligen Geist geleitet zu sein, wenn sie die gültige Lehre der Zeugen Jehovas bestimmt. Dieses Gremium erhebt jedoch keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit. Zeugen Jehovas glauben, dass die wirkliche Leitung Jesus Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung (gemäß Epheser 1,19; 4,15) inne hat und diese Leitung durch den Heiligen Geist ausübt. Neue Mitglieder der Leitungsgremien werden durch bestehende Mitglieder ernannt und nicht durch Wahlen unter alle Glaubensangehörigen bestimmt (so genanntes "theokratisches Prinzip" (da der Wille der Leitung mit dem Willen Gottes vermutlich übereinstimme) und keine synodale Kirchenordnung).

Die Zeugen Jehovas akzeptieren das reformatorische Prinzip "sola scriptura" und leiten ihren Glauben daher nur von ihrem Verständnis der Bibel ab. Ihre Interpretation der Bibel (maßgebliche Exegetin ist für sie die Leitende Körperschaft) unterscheidet sich allerdings in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Bei der konkreten Anwendung ihrer Bibellektüre in bestimmten Lebenssituationen dürfen die Mitglieder in ihrer Interpretationen nicht von denjenigen der Leitenden Körperschaft abweichen, da ihnen die Einheit der Lehre wichtig ist.

3.1 Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)

Angebetet wird nur der allmächtige und ewige Gott, dessen Name sie mit Jehova wiedergeben. Er habe die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Nach der Bibel sind seine wichtigsten Haupteigenschaften Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausrage (1. Johannes 4, 8) und all sein Handeln bestimme. Er sei ein unsichtbarer Geist, der unabhängig vom Menschen lebe und der persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab und betrachten sie als unbiblisch. Sie begründen ihre Ablehnung u.a. damit, dass Jesus seinen Vater ausdrücklich größer nennt (Johannes 14,28), als er sich im Garten Gethsemane vertrauensvoll im Gebet an ihn wandte und sich Vater und Sohn als verschiedene Personen anreden (Johannes 10,29-30). Der Heilige Geist sei weder eine Person noch Teil eines dreieinigen Gottes, sondern Gottes wirksame Kraft.

3.2 Jesus Christus

Das Verständnis der Person Jesu Christi ist bei den Zeugen Jehovas ein anderes als in den meisten anderen Kirchen.

3.2.1 Gemeinsamkeiten mit der Lehre anderer christlicher Gemeinschaften

Zeugen Jehovas stimmen mit etlichen christlichen , insbesondere protestantischen Gemeinschaften in vielen Punkten über Jesus Christus überein. Dazu gehört, dass Jesus der Sohn Gottes ist, und dass Gott durch ihn alles erschaffen hat. Etwa zu Beginn unserer Zeitrechnung kam er, "das Wort" aus Johannes 1,1, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Christus sei nach dem Tode auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Zu Gott könne man nur durch Jesus Christus beten (Johannes 14,6), nur durch ihn gäbe es Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben möglich.

3.2.2 Unterschiede zur Lehre anderer christlicher Gemeinschaften

Anders als andere christliche Gruppen, deuten die Zeugen Jehovas die Aussage von Johannes 1,1 ("und das Wort war Gott"; in der Neue-Welt-Übersetzung als "und das Wort war ein Gott" wiedergegeben) nicht trinitarisch in dem Sinn, dass Jesus und sein Vater wesenseins seien. Sie unterscheiden sich somit von anderen Gemeinschaften, da sie ihn als Geschöpf ansehen und nicht als wahren Gott.

Die Auferstehung Jesu war ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht vernichtet worden, und er sei als "Geistperson" mit einem "geistigen Leib" (der jedoch nicht aus Materie bestehe) auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als "Geistperson" sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.

Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl, nicht am Kreuz, starb. Die biblischen Wörter auf griechisch ("xylon" bzw. "stauros") bedeuteten Pfahl, Balken, Stamm oder Baum; in der Bibel werde somit ein Querbalken nicht explizit erwähnt. Zwar spricht der Apostel Thomas in Johannes 20,25 von "Nägeln" (Mehrzahl), die Jesu Hände durchlöchert haben, aber die genaue Technik der Hinrichtung ist eher archäologischen und historischen Quellen zu entnehmen als der Bibel, die sich stärker auf die heilsgeschichtliche Bedeutung konzentriert.

3.3 Paradies auf Erden

Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verführte die ersten Menschen, die bewusst sündigten. Ihre dadurch eingetretene Unvollkommenheit vererben die Menschen seitdem an ihre Kinder.

Jehova habe sofort reagiert und für eine Erlösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1. Mose 3,15). Gott habe aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist, in Frage stelle. Zur Klärung dieser "Streitfrage" räume Gott Zeit ein; er erlaube den Menschen zu beweisen, ob sie von Gott unabhängig über sich selbst regieren können und ihre Probleme selbst in den Griff bekämen. Da Satan seinen schlechten Einfluss als "Herrscher der Welt" (1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit so viel Leid und Ungerechtigkeit.

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind sie im Gericht Gottes die einzige Organisation die unter dem besonderen Schutz Jehovas steht (Der Wachtturm 1.9.1989 S.19). Die Erde bleibe immer bestehen (Jesaja 45,18). Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht, den Zeitpunkt dieses Ereignisses (Harmagedon) zu errechnen. Neben den Jahren 1914 und 1925 war das bekannteste Jahr 1975. Nachdem diese Prognosen nicht eingetreten sind, machen die Zeugen Jehovas nun keine konkreten Zeitangaben mehr.

Die Zeugen Jehovas glauben, dass 1914 das Königreich unsichtbar für die Menschen im Himmel aufgerichtet wurde und das Jesus zusammen mit der Gruppe der 144.000 (Gesalbte) die bereits im Himmel sind, die himmlische Herrschaft innehat. Auf der Erden soll nurnoch eine sehr geringe Anzahl der Menschen aus der sog. Gesalbtenklasse leben. Diese würden nach ihren Tod direkt im Himmel als Herrscher zusammen mit Jesus und den anderen 144.000 ihre Aufgabe erfüllen. Nur diese nehmen beim sog. Gedächtnismahl von den Symbolen (Ungesäuertes Brot und Wein), die anderen Mitglieder reichen die Symbole schweigend weiter. Nach Angaben der Zeugen Jehova gehören ca. 8.000 Mitglieder zur sog. Gesalbtenklasse.

Nach Harmagedon beginne das Tausendjährige Reich, in dem Christus und 144.000 Auserwählte vom Himmel aus regieren würden (Offenbarung 7,2-8). Die übrigen Menschen hätten dann die Möglichkeit, für immer in Frieden auf der Erde zu leben. Viele Verstorbene würden dazu auferstehen, da ihre Sünden bei ihrem Tod getilgt sei (Römer 6,7). Damit wäre das verloren gegangene Paradies wiederhergestellt.

Wer diese Zukunft erleben wolle, müsse sich ernstlich bemühen, dem Beispiel Jesus Christus zu folgen, das er auf Erden gab. Notwendig sei es, eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen (Römer 9,9-10), Jehova anzurufen (Gebet) und an Jesus Christus und dessen Opfer zu glauben. Die einzig mögliche Übereinstimmung mit biblischen Lehren erreiche man indem man sich den Zeugen Jehovas anschließe. Das beinhalte eine Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätzen, wie es von den Zeugen Jehovas gepflegt werde. Zeugen Jehovas werden dazu angehalten ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durch und durchzuführen, die Menschen überall zu erreichen (Matthäus 24,14; 28,19-20).

3.4 Himmlische und irdische Auferstehung

Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die "kleine Herde" oder "Geistgesalbte") hätten die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen, würde in dem oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben. Diese Gruppe setze sich aus Personen zusammen, die zu den Überlebenden von Harmagedon gehörten und aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben gekommen sind. Die Unterscheidung der Gruppen erkennen sie in Texten wie Matthäus 25,40, Johannes 10,1-16 und Offenbarung 7,4-8 sowie 14,1-3. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die jemand ein "Kind Gottes" und "Bruder Christi" werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen und durch den "neuen Bund" befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde (1.Timotheus 2,5f). Schriftstellen wie Galater 3,26 ("Denn ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus") sehen sie als an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen sollen zu den 144.000 gehören; heute seien es dagegen nur noch sehr wenige. Die Einsammlung dieser Gruppe sei im wesentlichen im Jahre 1935 abgeschlossen, nach diesem Jahr hinzugefügte wären Ersatz für "Abtrünnige".

3.5 Seele

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine unsterbliche Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde dadurch eine lebendige Seele (1. Mose 2,7). Die Seele sei demnach kein Teil des Menschen, sondern der ganze Mensch — der Mensch als lebendes Wesen. Daher sei die Seele sterblich (Hesekiel 18,4; Prediger 9,5.10). Die Toten seien tot, fühlen nichts, wollen nichts und sollen nicht angebetet werden. Für die meisten gebe es eine Auferstehung (Johannes 5,28-29), da die Menschen im Gedächtnis Gottes bewahrt seien.

3.6 Hölle

Die Hölle als Ort der Qual und als ewige Strafe für Sünden wird als "heidnische Lehre" abgelehnt und als Verleumdung des gerechten Gottes angesehen (Jeremia 32,35). Der Tod sei der Zustand der Nichtexistenz.

Die Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen "Hades" (hebr. scheol, gr. hades), aus dem eine Auferstehung möglich sei, und "Gehenna", aus der es keine Auferstehung gäbe, weil sich der Betreffende einer "Sünde gegen den Heiligen Geist" schuldig gemacht hat oder bereits einem Gericht Gottes erlag. Der Tod allein sei die Strafe für Sünder; er tilge die Schuld (Römer 6,7.23). Daher gäbe es eine Auferstehung der "Gerechten" und "Ungerechten" (Johannes 5,28f).

3.7 Blut und seine "Verwendung"

Seit Jahrzehnten vertreten Zeugen Jehovas die Ablehnung von jeder Art des sog. "Blutgebrauchs", weil ihrer Lehre gemäß die Verwendung von Blut nur bei den Israeliten für heilige Handlungen erlaubt gewesen sei, und deshalb sein Genuss in Lebensmittel (z.B. in Blutwurst) oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage käme. Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut hätte es eine besondere Bedeutung für Zeugen Jehovas erlangt.

Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Die Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1. Mose 9,4 ("...im Blut ist das Leben") und Apostelgeschichte 15,29 ("...dass ihr euch enthaltet vom (...) Blut...") gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt, wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlosung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim. Um den Mitgliedern Unterstützung beim Auffinden von Ärzten zu gewähren, die die Einstellung der Zeugen Jehovas respektieren, nutzen sie ein unabhängiges medizinisches Datenbankzentrum, um auf neueste Forschungen und Möglichkeiten der Behandlung aufmerksam zu machen. Außerdem haben sie weltweit den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungs-Komitees eingerichtet, die den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal aufbauen und die rund um die Uhr erreichbar sind.

Organ- und Knochenmarktransplantationen sind dem persönlichen Gewissensentscheid jedes Zeugen überlassen. Zeitweise hatte man diese in der Vergangenheit als "Kannibalismus" abgelehnt.

Todesfälle, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht wurden, haben in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt, sofern die Medien davon berichtet haben. Seitens der Zeugen Jehovas wird dies aber mit dem Hinweis, dass ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und Verzicht auf die Bluttransfusionen nicht bewiesen wäre, negiert. Eine besonders extreme Form dieses Glaubenspunktes zeigt sich darin, dass auch das Leben der eigenen minderjähigen Kinder gefährdet wird und ihnen eine Bluttransfusion verweigert wird, um die eigene Errettung (d.h. die sogenannte Anerkennung Jehovas), die ihnen wichtiger erscheint als das Wohl des Kindes, nicht zu gefährden.

3.8 Wissenschaft und Schöpfung

Die Zeugen Jehovas erkennen die Leistungen von Wissenschaft und Technik an. Sie betrachten die Bibel nicht als wissenschaftliches Lehrbuch, aber als wissenschaftlich genau. Sie weisen der Bibel die höhere Autorität zu, falls Aussagen von Wissenschaftlern ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen.

Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung spricht. Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die einige tausend Jahre umfassten. Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7.000 Jahre gedauert (Wachtturm 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30), legen sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht mehr auf konkrete Zahlen fest. Sie zählen zu den "Alte-Erde-Kreationisten", da sie anerkennen, dass Universum und Erde Milliarden Jahre alt sein können.

Da sie "politisch enthaltsam" leben, versuchen sie auch nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen Druck auszuüben, um die Schöpfung in den schulischen Lehrplan aufzunehmen.

Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese anderen Quellen vor. Daher glauben sie z.B., die Sintflut hat 2370 v.u.Z., der Turmbau zu Babel 2269 v.u.Z. stattgefunden.

3.9 Aussagen zur Bibel

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas ist die Bibel von Menschen geschrieben worden (Aussage von Paulus in 2 Timotheus 3,16) und von Gott - wenn auch nicht wortwörtlich - inspiriert (Jesaja 1,1, Offenbarung 1,1-2). Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: "Die Rechtfertigung des Rechtes Gottes, über die ganze Menschheit zu herrschen, sowie die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes Königreich".

Aus dem für die Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen Mosaischen Gesetz (Galater 3,24-25) werden nur Grundsätze (Prinzipien) abgeleitet (Matthäus 22,37-40). Die Aussagen der Bibel werden sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Die Zeugen verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden ist, eine eigene Bibelübersetzung, die Neue-Welt-Übersetzung. Früher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder Bibel Verwendung.

3.10 1914

Jesus habe 1914 die Herrschaft über das "Königreich Gottes" im Himmel übernommen. Er verbannte als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel in die Nähe der Erde (Offenbarung 12,7-9). Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten "letzten Tage".

Dafür spräche u.a., dass die "Zeiten der Nationen" 2.520 Jahre lang seien. Diese Parallele wird in den 7 Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars (Daniel 4) gesehen, die als sieben prophetische Jahre zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hesekiel 4,6) gedeutet werden. 607 v.u.Z. hätten die "Zeiten der Nationen" mit der Zerstörung Jerusalems begonnen. Abweichend dazu nennen Historiker 587/86 v.u.Z. als Jahr der Zerstörung Jerusalems. Zeugen Jehovas gehen von 537 v.u.Z. als dem Jahr der Rückkehr der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte (2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veröffentlichungen zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlässige Quelle respektieren (Siehe "Dein Königreich komme", Seite 187).

4 Gottesdienst und Praxis

4.1 Zusammenkünfte

In den Zusammenkünften werden Vorträge, deren Rahmen vorgegeben ist, auf Grundlage der Bibel gehalten, Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von Fragen gemeinsam besprochen. Auf die Zusammenkünfte sollten sich alle vorbereiten. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zur Überleitung zwischen den zwei 45- bis 60-minütigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

Die Versammlungsstätten werden Königreichssäle (in Dänemark: Reichssäle) genannt und zweckmäßig für 60 bis 200 Personen eingerichtet. Allerdings fehlen jegliche religiösen Symbole wie Altar, Kreuz oder Heiligenbilder. Nur Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher und Mikrofone sowie eine Bibliothek der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene und allgemeine Nachschlagewerke sind vorhanden.

Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt, die insgesamt (ohne Vorbereitungszeit) 4 3/4 Stunden dauern, von denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:

  • das "Versammlungsbuchstudium", bei dem mit 10-20 Personen ein Buch oder eine Broschüre besprochen wird.

  • die "Theokratische Predigtdienstschule", in der das Predigen in kurzen Reden und Rollenspielen geübt wird.

  • die "Dienstzusammenkunft" dient der Unterstützung für den Predigtdienst.

  • der "öffentliche Vortrag", bei dem eine Ausarbeitung auf Basis eines vorgegebenen Redeplans vorgetragen wird.

  • das "Wachtturm-Studium", bei dem ein Artikel der Zeitschrift in Frage und Antwort mit Beteiligung aller Anwesenden besprochen wird.


Die Leitung der Zusammenkünfte obliegt den männlichen Mitgliedern, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe unten Organisation) übernehmen können (1. Korintherbrief 14,33; 1. Timotheusbrief 2,12). An Programmteilen auf der Bühne sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit im Rahmen dieser Zusammenkünfte

4.2 Rituale

4.2.1 Taufe

Die Zeugen Jehovas praktizieren die Erwachsenentaufe. Gemäß einer Studie, die Zeugen Jehovas 1994 in Deutschland durchgeführt haben, habe jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre die Zeugen Jehovas und deren Lehren kennen gelernt. Auch die Kinder der Mitglieder müssen ein "Bibelstudium" mitgemacht haben, um sich selbst für oder gegen die Taufe entscheiden zu können. Bevor ein Taufanwärter zur Taufe zugelassen wird, werden mit ihm/ihr Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ausreichendes Verständnis der Lehre vorhanden ist. Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit "Ja" beantworten muss, will er getauft werden:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?

  2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist? (Der Wachtturm, 1. Juni 1985, Seite 30)


Abgesehen von der Befragung der Taufkandidaten unterscheidet sich die Taufe der Zeugen Jehovas von der Taufe, wie sie in vielen anderen Kirchen praktiziert wird. Die Täuflinge werden z.B. vollständig im Wasser untertaucht, und nicht nur symbolisch mit Wasser benetzt. Es erfolgt keine Segnung des Wassers vorher, und während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen.

4.2.2 Das Abendmahl

Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird einmal jährlich am 14. Nisan, dem Tag des alt-jüdischen Passahs, nach Sonnenuntergang gefeiert. Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, nach der die Minderheit mit himmlischer Hoffnung von den Symbolen nimmt, dem ungesäuerten Brot und Wein. Da diese Minderheit durch alle Zeiten nur 144.000 Menschen umfasst (weltweit seien es derzeit um die 8.700, die jetzt leben; in Deutschland ungefähr 200), nimmt in dem überwiegenden Teil der Versammlungen niemand von den Symbolen.

4.3 Evangelisation und Mission

Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtwerk bezeichnen. Jeder Zeuge Jehovas ist verpflichtet, mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen. Über seine Tätigkeit fertig er monatlich einen sog. Predigtdienstbericht an, den er an den Sekretär der Versammlung weitergibt.

Gemäß eigenen Statistiken wenden die Zeugen Jehovas dafür je nach Land durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jährlich auf. Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter (ausgenommen Pioniere, die sie für die Hälfte des Preises bekamen).

Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich gewöhnlich der Zeuge private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Bibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre (Was erwartet Gott von uns?) mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand konkreter Fragen durcharbeiten soll, die dann mit dem Verkündiger besprochen werden.

Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen, entweder zeitlich begrenzt ("Hilfspionier") oder zeitlich unbestimmt ("Dauer-Hilfspionier" oder "Allgemeiner Pionier"). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntägigen "Pionierdienstschule" eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.

Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jährlich u.a. in den USA Missionare in der "Gileadschule" ausbilden.

4.4 Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Bei einem Fehlverhalten, wozu das Praktizieren von Spiritismus, das Ausleben der Sexualität außerhalb der Ehe, Homosexualität, Häresie (Kritik üben an den Lehren der Zeugen Jehovas), Kriminalität, Drogenmissbrauch und Rauchen gerechnet wird, prüfen Älteste bei Bekanntwerden, ob die Voraussetzungen für ein "Rechtskomitee" erfüllt sind, das aus drei oder mehr Ältesten der Versammlung besteht. Einen Verteidiger gibt es für den Beschuldigten nicht, bei diesem Verfahren sind die Ankläger auch gleichzeitig die Richter, was den rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien widerspricht. Der Beschuldigte hat auch nicht das Recht jemanden zur Unterstützung zum Rechtskomitee mitzunehmen. Diese sprechen mit dem Angeklagten darüber, warum sein Verhalten gewissen Lehrpunkten widerspricht. Korrigiert er sein Verhalten und bereut es aufrichtig, wird er "still zurechtgewiesen", bei allgemeinem Bekanntwerden vor der Versammlung ohne Angabe der Gründe durch eine kurze Mitteilung. Zeigt er keine Reue wird er, nachdem er eine Woche Zeit für eine Berufung hatte, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, dürfen sich aber nicht aktiv daran beteiligen. Die Zeugen meiden Ausgeschlossene (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes 10). Sie werden ignoriert, sofern sie nicht mit einem aktiven Zeugen Jehovas in einer gemeinsamen Haushalt als Ehepartner oder minderjährige Kinder zusammenleben (keine belegende Bibelstelle). Durch diese Praxis wird ein hoher sozialer Druck auf Mitglieder ausgeübt, sämtliche Regeln der Gemeinschaft zu akzeptieren. Ihnen droht der Verlust weiter Teile ihres sozialen Umfeldes, da dieses aufgrund der Empfehlung, Kontakt mit "Andersgläubigen" zu meiden, oftmals hauptsächlich aus Zeugen Jehovas besteht. Auch enge Familienangehörige, die zur Gemeinschaft gehören, können einen hohen sozialen Druck ausüben, und der drohende Verlust des sozialen Kontakts mit ihnen ist ein besonders effektives Mittel, das Verhalten von potentiell "Abtrünnigen" zu beeinflussen, damit dieser sein Verhalten ändern und in die Gemeinschaft zurückkehren möge.

Ausgeschlossene haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurück zu kehren, falls sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Viertel bis ein Drittel machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Rückkehr ist selbst nach Verbrechen möglich. Falls jemand den Kontakt ausdrücklich missbilligt, wird er nicht angesprochen.

5 Leben im Alltag

5.1 Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen, sondern betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Römer 13, 1-7). Im Allgemeinen halten sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt. In Österreich sind sie seit 1997 Bekenntnisgemeinschaft.

Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer 'Verehrung' des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus.

Sie lehnen den Wehrdienst ab. Bis zur Veröffentlichung eines Artikels im Wachtturm vom 1.5.1996 betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung.

Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil sie die Worte Jesu, "kein Teil der Welt" (Johannes 17,16) zu sein, als Aufforderung zu einem politisch passiven Verhalten verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter (in Johannes 6,15 flieht Jesus vor einer Menge, die ihm zum König machen möchte). Außerdem betrachten sie die Theokratie als der Demokratie überlegen (dies spiegelt sich auch in ihrer Kirchenordnung wieder, die eine hierarchische Ernennung von Funktionsträgern statt demokratische Wahlen vorsieht).

5.2 Ausbildung und Beruf

In der Literatur der Zeugen Jehovas wird auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hingewiesen, die zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können und zu einer genauen Abwägung geraten, bevor irgendjemand eine Hochschulausbildung beginnt. Viele Zeugen Jehovas stehen daher einer Hochschulausbildung ablehnend gegenüber. Auch in der Literatur der Zeugen Jehovas erscheinen oft Artikel die abraten eine höhere Schulbildung oder ein Hochschulstudium anzustreben; es wird stattdessen empfohlen eine handwerkliche Ausbildung anzustreben. Eine umstrittene Studie, die 1994 von den Zeugen Jehovas selbst konzipiert und durchgeführt wurde, ergab, dass solche Bedenken jedoch nicht zu einer niedrigeren Quote von Hochschulabschlüsse führe als in der Allgemeinbevölkerung. Die Studie unterschied jedoch nicht zwischen Personen, die als Erwachsene zum Glauben konvertierten und solche, die schon vor dem üblichen Studienalter Zeugen Jehovas waren.

Zeugen Jehovas lehnen Berufe und Tätigkeiten ab, wenn deren Ausübung ihren religiösen Ansichten zuwiderläuft, zum Beispiel Arbeiten in der Tabakindustrie oder der Handel mit Tabak, Berufe im Zusammenhang mit Glücksspielen oder kirchlich bzw. militärisch unterstützten Einrichtungen. Wer solch einer Beschäftigung nachgeht, kann nicht als Zeuge Jehovas getauft werden.

5.3 Soziales Verhalten, Freitzeitbeschäftigung und Feiertage

In der Lehrverkündung werden Nicht-Zeugen-Jehovas als "Weltmenschen" oder "Andersgläubige" bezeichnet. Es wird angeraten, den Kontakt mit ihnen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Zeugen Jehovas lehnen die meisten traditionellen Feste ab, da sie ihrer Ansicht nach heidnischen Ursprungs sind, meist auch dann, wenn andere darin keinen religiösen Bezug mehr sehen. Zu diesen Feiern gehören neben Festen, die biblischer Ereignisse gedenken, wie Weihnachten, Ostern, Palmsonntag oder die Verklärung des Herrn, auch solche wie Karneval, Erntedankfest, Halloween, Neujahr sowie Geburtstagsfeiern. Ausnahmen werden manchmal gemacht, wenn der religiöse Bezug heutzutage nicht mehr gesehen wird. Hierzu gehört die piñata-Tradition aus Mexiko oder auch das hawaiianische luau. Der einzige religiöse Feiertag für die Zeugen Jehovas ist der 14. Nisan, an dem sie ihr Gedächtnismahl begehen (siehe oben).

Die Mitgliedschaft in Parteien wird abgelehnt, ebenso wie in Vereinen, die ideologischen oder ideellen Zwecke verfolgen. Rein pragmatisch ausgerichtete Vereinsmitgliedschaften (wie z.B. Trägerverein zur Unterstützung einer Kindertagesstätte, die von den eigenen Kindern besucht wird) werden jedoch unkritisch gesehen, und Zeugen Jehovas sind in einem ähnlichen Grad wie andere Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert.

In kurzfristigen Hilfemaßnahmen sind die Mitglieder einander behilflich. Langfristige Hilfen sind ungeregelt, bzw. werden auf der Basis von Verlängerungen der kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt. Anders als bei anderen Kirchen, bei denen Institutionen wie Caritas oder Diakonie angegliedert sind, unterhalten die Zeugen Jehovas als Institution keine soziale Einrichtungen (bzw. übernehmen keine Trägerschaften, um dadurch staatliche Aufgaben zu erledigen).

5.4 Ehe und Familie

Zeugen Jehovas legen sehr großen Wert auf sittliche Maßstäbe. Sex vor und außerhalb der Ehe ist tabu. Homosexualität wird von ihnen auch dann abgelehnt, wenn sie (wie in einigen Ländern möglich) in einer Ehe gelebt wird. Die Zeugen Jehovas glauben, dass Homosexuelle von Gott in Harmageddon vernichtet werden, weil Homosexualität gemäß mosaischen Gesetz ein todeswürdiges Verbrechen war. Grundsätzlich gilt das Gebot, nur innerhalb der Zeugen Jehovas zu heiraten. Bei Nichtbeachtung kann die Person gewöhnlich nicht mehr in Vorbild-Funktionen dienen. Scheidung mit der Erlaubnis zur Wiederheirat ist nur aus dem Grund der sexuellen Untreue erlaubt. Eine Trennung ohne Wiederheirat ist möglich, sofern es durch den Partner zu Misshandlung der eigenen Person oder Kinder, wirtschaftlichen Vernachlässigung der Familie oder massiver Behinderung des Glaubenslebens kommt. Bei gemischtreligiösen Ehen wird empfohlen, die Ehe aufrechtzuerhalten. Innerhalb der Ehe wird auch die Autorität des Mannes über die Frau, sowie die Autorität der Eltern über die Kinder betont.

6 Organisation

Die "Watchtower Bible and Tract Society Inc." in Brooklyn, New York ist die Zentrale der weltweit tätigen Religionsgemeinschaft. Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Hauptverwaltung hat die Zweige in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher, der sie zyklisch besucht, aufgeteilt.

Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesendet und von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Auslegungen der Bibel werden in Veröffentlichungen gedruckt und sind im Allgemeinen jedem zugänglich. Veröffentlicht werden nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, sondern auch eine eigene Übersetzung der Bibel, sowie Bücher, Broschüren und Traktate.

Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in den größeren Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Gegenwärtig befinden sich die deutschen Zweigbüros in Selters im Taunus und in Berlin.

Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. sowie die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland. Zeugen Jehovas betreiben eine Verlagskette mit eigenen Druckereien. In Deutschland befindet sich der Komplex in Selters im Taunus. Die dazu eingetragenen Rechtsorgane sind gemeinnützig und unterliegen daher der Aufsicht durch die Finanzbehörden.

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, denen "Älteste" (ausnahmslos Männer [gemäß 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13, nicht aber gemäß Galater 3,28]) vorstehen, die gemeinsam als "Ältestenschaft" tätig sind und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch "Hirtenbesuche" und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

Die Säle werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales und internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Zwischenzeitlich musste es häufiger zweckentfremdet werden, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z.B. bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch Spenden und Darlehen. Das Eigentum an den Sälen liegt bei der Religionsgemeinschaft.

7 Ökumene

Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Ökumene ab, da es ihrem Verständnis nach einem 'ungleichen Joch mit Ungläubigen' entspräche (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht würden sie durch ökumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher Richtungen stillschweigend gutheißen, die sich nicht mit dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen.

Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen die Zeugen Jehovas nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den christlichen Kirchen nicht als gültig anerkannt da in ihr als wesentliches Element die Taufe auf den "Vater, den Sohn und den Heiligen Geist" fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verständnis der Dreieinigkeit zurückzuführen. Die Taufe muss daher im Fall einer Konversion eines Zeugen Jehova neu vollzogen werden.

8 Geschichte

Die Ursprünge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze Russell und den späteren Leserkreis der von Pastor Russell herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: "Der Wachtturm") her. Russell gründete zur Proklamation seiner stark adventistisch geprägten Lehren einen Verlag (Watch Tower Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.

Nach dem Tode von Ch. T. Russell am 31. Oktober 1916 wurde Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt. Die Veränderungen in Lehre und Leitung führten zum Bruch und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Bewegungen, z.B. des Pastoralen Bibel Institutes, oder der auch in Deutschland heute noch ebenso aktiven Tagesanbruch Bibelstudien-Vereinigung und der Laien-Heim-Missionsbewegung. Die Annahme des Namens "Jehovas Zeugen" im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von den Freien Bibelforschern und entsprach dem Wunsch eine biblische Basis für die Gruppenbezeichnung zu finden; der Hinweis auf Jesaja 43, 10-12: "ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas" wurde dafür herangezogen.

Der Wachtturm auf Deutsch erschien erstmals 1897. In Deutschland gibt es sie offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturmgesellschaft eröffnet wurde. Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone eröffnet.

8.1 Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland

Wegen ihrer konsequenten Weigerung, den Hitlergruß zu erbieten, wurden sie in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus zum Teil heftig verfolgt. Später auch in der DDR, wobei führende Zeugen Jehovas als Mitarbeiter der Stasi viele der einfachen Gläubigen an die Stasi verraten haben. Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Zeugen Jehovas mit dieser Zeit und ihren Auswirkungen auf die Mitglieder der Gemeinschaft und ihrem Umfeld.

8.1.2 Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus

Vorgeschichte (1918-1933)

Die Verfolgung der Bibelforscher, wie sich Zeugen Jehovas vor 1931 nannten, kam in Deutschland nicht unerwartet. Schon im Ersten Weltkrieg (1914-1918) waren die Bibelforscher durch ihre kriegsgegnerische Haltung bei Staat und Kirche negativ aufgefallen. In den 1920er Jahren machten sie weiterhin durch ihre offensive Missionierung und Anklage der Kirchen auf sich aufmerksam. Im verarmten und traumatisierten Nachkriegsdeutschland fanden sich rasch viele neue Anhänger (1918: 3.900 Gläubige, 1919: 5.500 Gläubige, 1926: 22.500 Gläubige). Das Phänomen der Bibelforscher fand dabei nicht nur Anhänger, sondern auch deutliche Ablehnung.

Die Anschuldigungen der völkisch-nationalen Presse konzentrierte sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von Juden oder Freimaurern finanzierte Organisation darzustellen, die eine bolschewistische Revolution vorbereite. Auch die Herkunft aus den USA wurde als Bedrohung ausgelegt. Die Bibelforscher verkündeten den Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Auffassung nach mit dem Satan im Bunde seien. Sie betonten zwar ihre politische Neutralität und erklärten ausdrücklich, dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch Jesus und Jehova erfolgen sollte. Dennoch interpretierten Ankläger im Schrifttum der Bibelforscher viele ihrer Zitate so, dass sie meinten, mit ihnen den angeblichen jüdischen, kommunistischen und umstürzlerischen Charakter der Bibelforscher untermauern zu können. Es kursierten mehrere Weltverschwörungstheorien, in denen die Bibelforscher zentrale Positionen besetzten.

Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen regelrechten Schlagabtausch, wobei die evangelische Kirche mehr Einsatz zeigte als die katholische Kirche. Materialdienste und Apologetische Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um Pastoren Argumentationshilfen zu bieten. Flugblattaktionen griffen jeweils die andere Position an. Während Bibelforscher vor Kirchen und Friedhöfen predigten oder Flugblätter verteilten, versuchten Geistliche während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche Austritte von Freidenkern erfuhren, brachten sie die Bibelforscher mit diesen Verbänden in Verbindung. Schließlich bemühten sich kirchliche Gremien, auch Staatsbehörden auf die Bibelforscher aufmerksam zu machen.

Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen unerlaubtem Hausierens oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung statt fanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich Geldstrafen verhängt. Ein erster Wegbereiter für die staatliche Verfolgung ist die von kirchlichen Kreisen forcierte „Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ von 1931, die auch ein polizeiliches Einschreiten gegen Beschimpfung oder Verächtlichmachung von religiösen Bräuchen oder Gegenständen erlaubt. Bayern war Vorreiter darin, auf Basis dieser Verordnung den Bibelforschern Veranstaltungsverbote auszusprechen und Beschlagnahmungen durchzuführen.

Die Bibelforscher selbst nahmen all diese Maßnahmen gegen sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche vom Teufel gelenkt gegen sie kämpften. Sie sahen sich als Nachfolger der ersten Christen, die ähnlich verfolgt wurden. Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu im Johannesevangelium 15,19: „Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum hasst euch die Welt.“ (wiedergegeben nach der Luther-Bibel). Nach einer unerfüllten Erwartung von Harmagedon (dem Endkrieg Gottes, den die Bibelforscher sehnlichst erwarteten) im Jahre 1925, stagnierte zunächst das Wachstum und ab 1928 sanken auch die Mitgliederzahlen. In den letzten drei Jahren vor der Machtergreifung Hitlers war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern nur etwa 0,038% der Bevölkerung des Deutschen Reiches aus.

Orientierung (1933-1935)

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler berufen und die Nationalsozialisten erhielten zunehmend staatliche Macht. Am 28. Februar erging die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (kurz Ermächtigungsgesetz) Sie sollte als Grundlage für viele Verbote auch gegen Zeugen Jehovas dienen, die von April bis Juni in den verschiedenen Ländern des Reiches ausgesprochen wurden.

In den ersten Jahren war - neben den allgemein bekannten Vorwürfen - die Verweigerung des Hitlergrußes, die Wahlverweigerung und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen (Reichsluftschutzbund, Deutsche Arbeitsfront) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen öffentlicher Erniedrigung.

Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn enormem Gruppenzwang ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern ausgegrenzt, verspottet und oft körperlich angegriffen, wurden nationalsozialistische Rituale, die sie durch ihre Erziehung als Götzendienst empfanden, zum täglichen Spießrutenlauf. Obwohl gerade jüngere Menschen den Konflikt nicht vollständig verstanden, bildeten sich durch den Kontrast zwischen prügelnden Lehrern und fürsorglichem Elternhaus schnell Antipathien gegen den Führer-Kult aus.

Bemüht darum, die von der völkisch-nationalen Presse oder den Kirchen vorgebrachten und von den Nationalsozialisten aufgegriffenen Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter offiziell herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit und das messianische Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg traf man bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen für den Fall des Verbots.

Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg ein Schreiben an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Auszugsweise heißt es darin:

„Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn Richter J. F. Rutherford, Brooklyn N. Y., dann vorher in nachstehend näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung beabsichtigt ist.“ (Bundesarchiv ZBI - 1046 A1 Bl. 24).
Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer Preußen) ausgesprochenen Verbote genannt. Hatte Hitlers Reichskanzlei noch die zuvor übermittelte Mitteilung über die Gründung einer „Norddeutschen und Süddeutschen Bibelforschervereinigung“ als neue Rechtspersönlichkeiten, mit der satzungsmäßigen Bestimmung, nur gebürtige Deutsche hätten in ihr Sitz und Stimme, empfangsbestätigt; so blieb die Offerte vom 8. Juni 1933 offenbar ohne Rückantwort.

Die Veranstaltung vom 25. Juni 1933 in den Tennishallen zu Berlin-Wilmersdorf war offenbar eine Reaktion auf diese Sachlage. Auf ihr wurde (bereits unter dem am Vortag erlassenen Verbot) eine Erklärung (englisch „Declaration of Facts“, bekannt als „Wilmersdorfer Erklärung“ (siehe Weblinks)) publiziert. Sie wurde später in dem in der Schweiz erschienenen „Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas“ dokumentiert. Darüber hinaus gab es auch ein separates Anschreiben an den Reichskanzler Hitler (siehe Weblinks).

Man hoffte mit der „Erklärung“, die „in der Luft liegenden“ Anschuldigungen zu widerlegen. Man distanzierte sich auch deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem Zweck für notwendig darauf hinzuweisen, es seien die „Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker.“ Zeitgenössische Antisemiten konnte dies jedoch nicht überzeugen. So wurden aus den Reihen der Zeugen Jehovas Stimmen laut, die diese Erklärung als zu zurückhaltend gegenüber den Nationalsozialisten empfanden.

Im Verlaufe des Jahres 1933 scheint sich die deutsche Leitung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft unter Paul Balzereit in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die Legalität zurück zu holen, zunehmend von der Basis und schließlich auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht distanzierten, begannen andere – entgegen der ausdrücklichen Weisung der Leitung – das Predigen in der Illegalität fortzusetzen. Im Februar 1934 erklärte Joseph Franklin Rutherford die Verhandlungen für gescheitert und setzte dem Reichskanzler Hitler ein Ultimatum, nachdem man mit der Veröffentlichung der Menschenrechtsverstöße seiner Regierung beginnen wolle. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit der Wachtturm-Gesellschaft zu legalisieren und erzielte Ende 1934 erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen Jehovas zur Teilnahme an der verbotenen Religionsausübung bereit erklärten.

Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden den Postämtern etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf Hitler zugestellt.

„Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten.“
Hitler soll darauf hin gesagt haben: „Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“ Damit war die Zeit der Verhandlungen und Zugeständnisse endgültig abgeschlossen. Es gab vermehrt Polizeiberichte über die Tätigkeit der verbotenen "internationalen Bibelforscher". Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits wurde von den übrigen Zeugen Jehovas zunehmend feindselig betrachtet. Im Mai 1935 wurde Balzereit von den Nazis verhaftet und 1936 offiziell von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen, weil er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren keine Stellung für die Lehre der Zeugen Jehovas bezogen hätten.

Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der Weimarer Verfassung gewährten Religionsfreiheit bestimmt. Auch die Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft – im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen – eine US-amerikanische Zweigstelle war, die durch den Deutsch-US-amerikanischen Freundschaftsvertrag geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zur Verwirrung der Strafverfolgungsbehörden einsetzen.

Die Kirchen begegneten, von wenigen Solidaritätsbekenntnissen abgesehen, den staatlichen Verboten gegenüber den Bibelforschern mit Dankbarkeit bis hin zu aktiver Unterstützung. Die Staatspolizei erhielt in sektenkundlichen Fragen Unterstützung. Von offizieller evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden könnte.

Zeugen Jehovas wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung oder der Verweigerung des Hitlergrußes oder der Wahlen als staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet. Daher wurde schon früh damit begonnen ihnen Arbeitsstellen, Gewerbescheine, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke, Häuser, Fahrzeuge, Landwirschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen galten als unvermittelbare asoziale Elemente, denen folglich keine Arbeitslosenunterstützung zustand. Die Wiedergutmachungskammer Bielefeld allerdings kommt im Urteil vom 28. Juni 1950 in Bezug auf die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus zu dem Schluss, „den Angehörigen dieser Vereinigung ist in wirtschaftlicher Hinsicht nichts geschehen.“

Neu-Organisation (1935-1939)

Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung. Sein Nachfolger war Reichsdiener Fritz Winkler. Er wurde bei der ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Sein Nachfolger Erich Frost wurde bei der zweiten Verhaftungswelle am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte Nachfolger Heinrich Dietschi wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde auch durch die zunehmende Besetzung von Führungspositionen mit Zeuginnen Jehovas deutlich.

Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen Untergrund-Taktiken an. Predigtdienst wurde wegen häufiger Denunzierungen immer seltener klassisch „von Haus-zu-Haus“, sondern zunehmend in kleinen organisierten Blitzaktionen durchgeführt, um den Ort vor Ankunft der Gestapo zu verlassen. Auf diese Weise wurden bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt. Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen, wie die Zeitschrift „Der Wachtturm“, mussten oft aus dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden. Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten nur wenige andere Leiter, um bei Geständnissen nicht zu viele Identitäten zu enttarnen.

Auch die Nationalsozialisten stellen sich auf die Situation ein. Wiederholt müssen amtliche Stellen sowohl Richter als auch Polizei und Gestapo auf die allgemein völlig unterschätzte Gefahr hinweisen, die durch die Bibelforscher ausgeht. Insbesondere den Juristen wird durch Anweisungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher erwartet werden und welche unerwünscht sind.

Die Nationalsozialisten wenden den Sorgerechtsentzug als eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an.

Die Gestapo verlängerte die Strafmaße durch die so genannte Schutzhaft. Im Juni 1936 bildet die Gestapo ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis der urteilskorrigierenden Schutzhaft wird ab 5. August 1937 durch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an die Dienststellen gegeben.

Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der Gestapo. Die "Verpflichtungserklärungen" („Reverse“), mit denen ein Zeuge Jehovas sich die „Schutzhaft“ ersparen konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen die die Unterschrift leisteten, wurden – zumindest bei geringfügigen Vergehen – von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen. Dies war vielen möglich, weil die „Verpflichtungserklärung“ anfangs von der „Internationalen Bibelforschervereinigung“ sprach, sie sich selbst aber als Zeugen Jehovas betrachteten. Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen mehrmals, so dass es Zeugen Jehovas zunehmend schwerer fiel diese zu unterzeichnen.

Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen jedoch die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren "Umerziehungsmaßnahmen" behindert, die Bibelforscher zu „wertvollen Mitgliedern der Volksgemeinschaft“ machen sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung einer nachgelagerten „Schutzhaft“ in derselben Gefängniszelle führten zu Beschwerden.

Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums, Dr. Wilhelm Crohne, leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung teilte Crohne das Ergebnis mit: die Anweisung zur allgemeinen Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo erklärte sich bereit, dass die „Schutzhaft“ zukünftig immer in den KZ und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch zu bemessen, um diese „notwendigen Korrekturen“ zukünftig zu vermeiden.

Konzentrationslager standen unter Leitung der SS. Zeugen Jehovas wurden im Rahmen von "Schutzhaftmaßnahmen" inhaftiert und seit 1935/36 als eigene Gruppe an der Kleidung meist durch Blaue Punkte oder Kreise markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht, und die Bibelforscher erhielten ein violettes Dreieck ("Lila Winkel"). Bis Kriegsbeginn stellten die Zeugen Jehovas in vielen KZ oft einen beträchtlichen Teil der Insassen; in den Frauen-KZ stellten sie 1939 die größte Gruppe. Die Lagerleitung beabsichtigte zwar keine systematische Vernichtung der Zeugen Jehovas wie beispielsweise bei Juden, Sinti und Roma, dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit, Misshandlung, Krankheit, Unterernährung und Tod geprägt. Viele Schikanen der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod auch gesunder Häftlinge.

Die beharrliche Weigerung die „Besserungsmaßnahmen“ der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien, Kürzung der Essensration, Einkaufssperren und Verweigerung der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder Fahnengrußes, jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage nach dem Glauben zogen Prügel – oft durch mehrere SS-Männer – nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen und Zeuginnen durch diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für ältere Zeugen und Zeuginnen Jehovas schnell den Tod.

Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Praktisch alles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht wurde, wurde in Geld- und Paketgemeinschaften solidarisch geteilt. Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-„Musterblöcke“ besichtigt wurden.

Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die absolute Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche von anderen Gefangenengruppen fern zu halten. Gelang ihnen dies nicht, kam es auch im KZ zu Bekehrungen – sehr zum Zorn der SS.

Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte über den vermeintlichen Charakter der „jüdisch-pazifistischen Sekte“ aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten daher Experten der völkisch-nationalen Presse, um die "geheimen Machenschaften" aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt, die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen sondern auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas Josef Stalin als den Stellvertreter Jehovas betrachten.

Zweiter Weltkrieg (1939-1945)

Am 1. September 1939 marschierten die deutschen Streitkräfte in Polen ein. Damit trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft.

Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von Wehrmachtsgerichten wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt. Doch seit Kriegsbeginn wurde für die gleichen Vergehen nun die Todesstrafe das normale Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung bekannt gab, war unterschiedlich, jedoch stellte die Vereidigung vor Gott auf Hitler als absoluten Führer für das Gewissen der meisten Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis dar. Weder die noch nicht erfolgte Gestellung, noch „Wehrunwürdigkeit“, noch Dienstunfähigkeit, noch geistige Unzurechnungsfähigkeit noch die Bereitschaft waffenlosen Dienst zu leisten waren für einen Zeugen Jehovas ein sicherer Schutz davor, für seine kriegsfeindliche Gesinnung voll zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Strafe war „Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“.

Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung dieser Strafe trat bei den meist „unbelehrbaren“ Bibelforschern nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten Zeugen Jehovas unter den Verfahren wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ 14% (152 absolut) aus. Bei den wegen dieser Straftat gefällten Todesurteilen stellten sie 95,7% (112 absolut). Die in der „Bibelforscherfrage“ verunsicherten Richter mussten von Adolf Hitler im August 1942 persönlich daran erinnert werden, dass es in der Tierwelt schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt würden.

Die Richter versuchten dennoch ihr Menschenmöglichstes, die Zeugen Jehovas zur Vernunft zu bringen. Doch weder die Belehrungen von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes, noch verlängerte Wartezeit in den Todeszellen, noch das Einwirken von Pfarrern beider Konfessionen, noch juristische Sanktionen gegen Familienangehörige, noch das Arrangieren von Familientreffs (insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich widerrufen. Für viele Richter war es sehr bedrückend den Zeugen Jehovas nicht helfen zu können.

In ihrer Weltanschauung und unter den enormen psychischen Zwängen, die ihnen ihr Gewissen bereitete, sahen viele Bibelforscher in der Exekution eher eine Erlösung. Es gab sogar Familienangehörige die, um die geistigen Qualen ihres Ehemannes und Vaters wissend, dies ebenso sahen und den Verurteilten bei arrangierten Begegnungen zur Treue gegenüber Jehova ermunterten. Dies taten sie nicht nur in dem vollen Bewusstsein, dass es den sicheren Tod für den Ehemann bedeutete, sondern auch, dass sie sich der „Wehrkraftzersetzung“ schuldig machten. Diese Bibelforscher glaubten, dass ihr Tod zur Rechtfertigung des Namens Jehovas beitrüge. Dabei konnten die Zeugen Jehovas tätige Reue zeigen, und sich zum Wehrdienst bereit erklären. Sie wurden in diesem Fall in Straf- und Bewährungsbatallionen an den gefährlichen Frontabschnitten eingesetzt.

Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung verurteilt worden, sondern hatte eine „Sonderbehandlung“ gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und Kriegsdelikten erfahren. Der 29-jährige Zeuge Jehovas August Dickmann erhielt seinen Wehrpass ins KZ nachgesandt. Auf seine Weigerung hin diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur - wie nach derartigen Befragungen üblich - verprügelt, sondern in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten Lager erschossen. Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen Wehrdienstverweigerung rechtmäßig exekutiert werden.

Da nach dieser öffentlichen Hinrichtung nicht nur die „fanatischen“ Bibelforscher in ihrem Glauben gestärkt wurden, sondern sogar andere Gefangenengruppen Solidarität mit dem Erschossenen empfanden, wurden derartige „Sonderbehandlungen“ danach überwiegend abseits durchgeführt. Die ersten Kriegsjahre 1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben. Dieses Kräftemessen endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.

Die Funktion des „Reichsdieners“ blieb nach der Inhaftierung Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest- und Westdeutschland wurden hiernach von Ludwig Cyranek (inhaftiert 6. Februar 1940, enthauptet 3. Juli 1941), Österreich von Peter Gölles (inhaftiert 12. Juni 1940) geleitet. Die Koordination übernahm Robert Arthur Winkler aus den Niederlanden. Narciso Riet (1944/45 in Dachau getötet) und Julius Engelhard (hingerichtet am 14. August 1944) waren später für Süd- und Westdeutschland, Österreich und das Protektorat Böhmen und Mähren zuständig. Zusammen mit Wilhelm Schumann in Magdeburg und Franz Fritsche (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1942 auf die Leitung durch das europäische Zentralbüro in Bern angewiesen. Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die Übersetzung und Versorgung insbesondere der Inhaftierten mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.

Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Während die KZ zunehmend mit ausländischen Häftlingen belegt wurden, wurden qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge rar, da sie zur Wehrmacht berufen wurden. Hatten sich die überwiegend deutschen Zeugen Jehovas bisher nicht um Vertrauensstellungen in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung bemüht, wurde nun auf sie zurückgegriffen. Schließlich waren die Eigenschaften der Zeugen Jehovas für die Lagerleitung von Vorteil – sofern ihr Gewissen die Tätigkeit zuließ. Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener Aufgaben und ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen Häftlingen, von denen weder Flucht, noch Intrigen noch Schiebungen zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte Himmler zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg im Osten anzusiedeln, um dort ihren Pazifismus zu verbreiten und "die russische Gefahr" zu bannen.

Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Nazi-Verwaltung zunehmend rar. Viele Vorgänge konnten nur noch aus mündlichen Überlieferungen von Augenzeugen erfasst werden. Zu den dramatischsten Vorgängen in dieser Zeit gehört sicherlich die planmäßige Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben von den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen bei der Evakuierung des KZ Sachsenhausen. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise gewährt eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwies sich auf diesem buchstäblichen Todesmarsch lebensrettend. Die 230 Zeugen Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen. Die Zeugen Jehovas betrachteten dies als Rettung von Jehova. Die Zeugen Jehovas, die mit der „Cap Arcona“ und der „Thielbek“ in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.

Anzahl der Opfer

In den 13 Jahren von 1933 bis 1945 werden unter der Diktatur Hitlers von den 25.000 Zeugen Jehovas 10.000 inhaftiert, 2.000 davon in Konzentrationslagern. 1.200 überleben die Haftbedingungen nicht, bzw. werden getötet. Unter den 1.200 Toten befinden sich auch die 250 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte).

Zeugen Jehovas geben selbst folgende Zahlen an. 6.262 Zeugen Jehovas wurden verhaftet und verbrachten durchschnittlich 2,3 Jahre in Haft. Von ihnen wurden 2.074 in Konzentrationslager eingeliefert und verblieben dort durchschnittlich vier Jahre. (Quelle: Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreich Gottes, 1993, S. 720) 253 Zeugen Jehovas wurden zum Tode verurteilt. (Davon wurden 203 dann auch hingerichtet.) Weitere 635 Zeugen Jehovas starben an den Haftbedingungen. (Quelle: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, S. 212)

Zeuginnen Jehovas wurden von den Nationalsozialisten nicht geschont. Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZ vor Kriegsbeginn durchschnittlich 5-10% betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas in vielen Frauen-KZ die größte Gruppe - im Frauen-KZ Moringen zeitweise fast 90% der Inhaftierten. Besonders belastend dürften für die Frauen auch die vielen Hundert Sorgerechtsentzüge gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, aber manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.

Besonderheiten

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich hat Historiker schon zu unterschiedlichsten Spekulationen angeregt, da die Umstände und Art der Verfolgung sehr ungewöhnlich waren. Einige Historiker sahen sich veranlasst, die harte Verfolgung der Zeugen Jehovas mit der der Juden zu vergleichen, während ihnen andere eine weitgehende Kollaboration mit den Nazis unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas und ihrer Verfolgung, die sie von anderen Verfolgten-Gruppen unterscheidet, ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen, ob das Bestreben seine Religionsfreiheit gegen alle Hindernisse zu bewahren, tatsächlich dem (aktiven) Widerstand zuzuordnen sei. Schließlich wurden Jehovas Zeugen nicht vorrangig für das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten. Auch die Zeugen Jehovas betrachten ihre Opfer des Nationalsozialismus vorrangig als Märtyrer, denn „ein Opfer leidet [...] zumeist unfreiwillig, ein Märtyrer hingegen freiwillig.“

Weitgehend unbestritten sind jedoch folgende Besonderheiten bei der Verfolgung dieser sehr kleinen Gruppe durch die Nationalsozialisten:

Zeugen Jehovas wurden, obwohl sie sich als unpolitisch verstanden, als erste Religionsgemeinschaft durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt.
Sie leisteten unbeugsamen Widerstand und erlitten hohe Verluste.
Ihnen wurde ein eigenes Abzeichen in den Konzentrationslagern (1 von 6) zugeteilt, während selbst Priester im Allgemeinen den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
Das NS-Regime verfolgte sie unnachgiebig, obwohl die Zeugen Jehovas nicht mehr beanspruchten, als ihren Glauben ausleben zu dürfen.
Nach 1942 verbesserte sich die Überlebenschance für Zeugen Jehovas in den Konzentrationslagern deutlich.
Der KZ-Kommandant von Auschwitz Rudolf Höß erwähnt die Zeugen in den Aufzeichnungen über sein Leben und äußerte sich tief beeindruckt von der Ruhe und Glaubenskraft, mit der sie in den Tod gingen.

8.1.2 Jehovas Zeugen in der DDR

Nach dem Krieg erhielten Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung der "gottesdienstlichen Betätigung" in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten und ihr Zweigbüro in Magdeburg geschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Härte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung, Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen sind. Es wurden 12 lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin zu entführen.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte, um so die Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man beabsichtigte dabei das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift "Christliche Verantwortung" zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR als ungebetene Zusendung.

Ab 1967 wurde jedoch kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurde aber weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, in Gefängnissen untergebracht (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden unsystematisch Geldstrafen für den Predigtdienst bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach "Wehrunterricht" brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als "Doppeltverfolgte": Circa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler persönlicher Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.

8.1.3 Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland

Mit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen wiederum den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Seit Anfang der 1960er führte diese Verweigerung regelmäßig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Wehrpflichtgesetz. Insgesamt wurden über 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit erneut mehrmonatiger Gefängnishaft bestraft. Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In- und Ausland wurde 1969 die sog. "Lex Jehova" (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 -).

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden worden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin zu Recht besteht.

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass "die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt [sei]".

Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle. "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, dass die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.

Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.

Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht begründet an. Der Berliner Senat hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG Leipzig eingereicht.

8.2 Jehovas Zeugen weltweit

Nicht überall auf der Welt wird den Zeugen Jehovas die Ausübung ihres Glaubens ohne Einschränkungen gewährt. Totalitäre Regime oder konkurrierende Religionsgemeinschaften agieren oftmals unter Anwendung von Gewalt gegen die Tätigkeiten der Zeugen Jehovas. Erwähnt seien hier auszugsweise einige Nachfolgestaaten der früheren UdSSR.

9 Ausstieg

Durch die starke Bindung an die Gemeinschaft wird ein Austritt aus den Zeugen Jehovas extrem erschwert. Der Bruch mit den Zeugen Jehovas kann oft nur schwer vollzogen werden, da soziale Kontakte außerhalb der Gemeinschaft in der Regel nicht bestehen. Kontakt zu Selbsthilfegruppe finden Sie auf der Seite Infolink , einem Netzwerk ehemaliger Zeugen Jehovas.

Hinter vielen Aussteigergruppen stehen allerdings die großen christlichen Kirchen, denen es eher um die Gewinnung neuer Mitglieder und dem Kampf gegen die unliebsame Konkurrenz auf dem Markt der Religionen geht. Um von der Organisation der Zeugen loszukommen, sollte man dies aber in Kauf nehmen.

Die Mitgleidschaft in einem Verein der Zeugen ist wie bei jedem anderen Verein per Brief möglich. Da sich die Zeugen um den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bemühen, ist in Zukunft wohl auch ein Austritt bei dem Amtsgerichten bzw. den Standesämtern möglich.

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10 Bücher zum Thema Jehovas Zeugen

Monika Deppe: Die Zeugen Jehovas, Auch ich habe ihnen geglaubt
 
Martina Schmidt: Ich war eine Zeugin Jehovas
 
Jana Frey: Das eiskalte Paradies
 
Gerd Wunderlich: Jehovas Zeugen, die Paradies-Verkäufer
 
Joseph Wilting: Das Reich, das nicht kam.
 
Eva Maria Kaiser, Ulrich Rausch: Die Zeugen Jehovas. Ein Sektenreport.
 
Günther Pape: Die Zeugen Jehovas, Ich klage an
 
Lothar Gassmann: Die Zeugen Jehovas
 
Ulrich Rausch, Ute Schüssler: Jehovas Zeugen
 
Manfred Gebhard: Geschichte der Zeugen Jehovas.
 
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11 Links

Informationen zum Christentum
Informationen zu Jesus Christus

Informationen zur Bibel

 

Offizielle Seiten (Homepage der Zeugen Jehovas)

Neue Welt Übersetzung (Bibel-Version der Zeugen)

Wachturm-Artikel (ausgewählte Artikel aus der Zeitschrift "Der Wachtturm" online)

Silentlambs (Informationen über sexuellen Mißbrauch bei den Zeugen Jehovas)

Infolink (Netzwerk ehemaliger Zeugen Jehovas)

 

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