Pommersche Evangelische Kirche
Die Pommersche Evangelische Kirche (PEVK) ist eine von 23 Gliedkirchen
(Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Greifswald. Die Kirche hat ca. 122.000 Gemeindeglieder in 295
Kirchengemeinden. Die Pommersche Evangelische Kirche ist eine
der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003
auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU),
die am 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) aufging.
Haupt- bzw. Bischofskirche der Pommerschen Evangelischen Kirche
ist der Greifswalder Dom St. Nikolai.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Mecklenburgs eine Evangelische Akademie in Rostock.
Eine Fusion beider Landeskirchen befindet sich im Prozeß
der Diskussion und Vorbereitung.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Pommerschen Evangelischen Kirche"
umfasst den westlich der Oder gelegenen Teil der ehemals preußischen
Provinz Pommern ("Vorpommern"), der heute den östlichen
Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. |
Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte
des Königreichs Preußen verbunden.
Die Reformation in Pommern wurde nach 1534 durch Johannes Bugenhagen
mit Billigung der Herzöge eingeführt. 1535 veröffentlicht
Bugenhagen eine neue Kirchenordnung für das Land. Dies gilt
als Geburtsstunde der Pommerschen Landeskirche. Nach dem Wiener
Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen
und so entstand die Provinz Pommern und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde,
das Konsistorium, in Stettin.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen
als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine
Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand
innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche,
die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den
folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese
Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen,
Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz
und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium
(manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb
der Provinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens".
Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend
verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten
und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze
Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost-
und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie
die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg, Pommern und Schlesien,
deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen.
Die östlich der Oder gelegenen evangelischen Gemeinden Pommerns
wurden größtenteils im Zuge der kriegsbedingten Bevölkerungsverschiebungen
aufgelöst. Der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder
an der Gesamtbevölkerung ging in Pommern östlich der
Oder binnen weniger Jahre von mehr als 90 % auf unter 5 % zurück.
Soweit Gemeinden in Einzelfällen fortbestanden, wurden sie
in die Evangelische Kirche Augsburger (lutherischer) Konfession
in Polen eingegliedert. Das Provinz-Konsistorium wurde von Stettin
nach Greifswald verlegt und 1947 wurde die ehemalige Provinzialkirche
Pommerns eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof
an der Spitze, die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
beitrat. Die Kirche gab sich am 2. Juni 1950 eine Kirchenordnung.
1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen
Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen
Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische
Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls
der EKD beitrat.
1968 musste die Kirche ihren Namen in "Evangelische Kirche
in Greifswald" ändern, weil die damalige Regierung der
DDR mit dem Namen "Pommern" zu sehr an die Vergangenheit
erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten
konnte die Landeskirche 1990 jedoch wieder ihre alte Bezeichnung
erhalten.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Pommerschen Evangelischen Kirche steht der
Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten"), der
geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt
und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten
Kirchenleitung.
3.1
Generalsuperintendenten und Bischöfe
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Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren
Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt
12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt,
später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt.
Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments
1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.
In der Pommerschen Provinzialkirche gab es zunächst einen,
seit den 1920er Jahren 2 Generalsuperintendeten. Seit 1947 leitet
ein Bischof die Kirche.
Generalsuperintendenten
In der Reformationszeit gab es anfangs mehrere (General-)Superintendenturen,
die dann in der Hinterpommerschen Generalsuperintendentur zusammenliefen.
1535 - 1573 : M. Jakob Hogensee (Hoonsee), Stolp
1535 - 1563 : Paul von Rhoda, Stettin-Hinterpommern
1544 - 1549 : Bartholomäus Swawe, Bischof von Cammin
1549 - 1556 : Martin Weiher, Bischof von Cammin
1558 - 1567 : D. Georg Venetus (von Venediger), Kolberg-Cammin
1563 - 1570 : M. Fabian Timäus, Stettin-Hinterpommern
1568 - 1602 : M. Petrus Edeling, Kolberg-Cammin
1570 - 1572 : D. Christoph Stymmel, Stettin-Hinterpommern
1572 - 1595 : D. Johann Cogeler, Stettin-Hinterpommern
1574 - 1604 : M. David Crolle, Stolp
1595 - 1613 : D. Jakobus Faber, Stettin-Hinterpommern
1605 - 1620 : M. Adam Hamel, Kolberg-Cammin
1618 - 1634 : M. David Reutzius (Reuß), Stettin-Hinterpommern
1622 - 1645 : D. Immanuel König, Kolberg-Cammin
1634 - 1641 : D. Jakob Fabricius, Stettin-Hinterpommern
1653 - 1673 : D. Christian Groß
1679 - 1683 : D. Martin Sylvester Grabe
1688 - 1707 : D. Günter Heyler
1709 - 1726 : M. David Nerretter
1720 - 1724 : D. Joachim Friedrich Schmidt (nur Vorpommern)
1725 - 1738 : D. Laurentius David Bollhagen
1733 - 1757 : Johann Gottfried Hornejus
1759 - 1775 : Gottfried Christian Rothe
1775 - 1791 : Friedrich Christian Döring
1792 - 1824 : D. Gottlieb Ringeltaube
1826 - 1826 : D. Friedrich Ludwig Engelken
1827 - 1854 : D. Carl Ritschl
1855 - 1885 : D. Albert Sigismund Jaspis
1885 - 1904 : D. Heinrich Poetter
1904 - 1919 : D. Johannes Büchsel
1921 - 1922 : D. Wilhelm Reinhard (Westsprengel)
1921 - 1933 : D. Paul Kalmus (Ostsprengel)
1923 - 1934 : D. Walter Kähler (Westsprengel)
1933 - 1935 : Karl Thom ("Bischof von Cammin")
1934 - 1945 : D. Heinrich Laag (Westsprengel)
1936 - 1945 : Heinrich-Ernst Boeters (Ostsprengel)
Bischöfe seit 1947:
1947 - 1954: D. Karl von Scheven
1955 - 1972: D. Dr. theol. Dr. h.c. Friedrich-Wilhelm Krummacher
1972 - 1989: Dr. theol. h.c. Horst Gienke
1990 - 2001: Eduard Berger
2001 - heute: Dr. theol. Hans-Jürgen Abromeit
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode
(bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren
Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen
gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die
von politischen Parlamenten. Den Vorsitz der Synode führt
der bzw. die Präses (1998-2006: Elke König).
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Konsistorium und Verwaltungshierarchie
Das Konsistorium in Greifswald führt die laufenden Geschäfte,
es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig
und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht
über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.
Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident (seit
1990: Hans-Martin Harder).
Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung"
der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof, die Pröpste,
der bzw. die Präses der Synode, 8 weitere von der Synode
gewählte Mitglieder, der Präsident des Konsistoriums
und ein Dezernent des Konsistoriums.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem "Gemeindekirchenrat". Die Mitglieder dieses Gremiums
heißen "Älteste".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als
Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten
bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Pommerschen Evangelischen Kirche nicht.
Die Kirchenkreise
Seit 1947 umfasste die Pommersche Evangelische Kirche insgesamt
18, später 15 Kirchenkreise:
Altentreptow, Anklam, Barth, Bergen, Demmin, Gartz/Penkun, Garz
(Rügen), Greifswald-Land, Greifswald-Stadt, Grimmen, Pasewalk,
Stralsund, Ueckermünde, Usedom und Wolgast.
Im Zuge einer Strukturveränderung wurde 1997 die Zahl der
Kirchenkreise auf vier Superintendenturen mit je einem Verwaltungsamt
reduziert:
Demmin
Greifswald
Pasewalk
Stralsund
Kirchengemeinden
Die 4 Kirchenkreise sind in 295 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Pommerschen Evangelische Kirche singen bzw.
sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Pommern; Hrsg.
auf Grund der Beschlüsse der pommerschen Provinzial-Synode
(1884-1893) mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt
1896/97
Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern; eingeführt
durch Beschlüsse der Provinzialsynoden der Kirchenprovinz
Pommern 1925 und 1927 und Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach
der Notverordnung des Kirchensenats vom 7. August 1931 herausgegeben
von den Provinzialkirchenräten Brandenburg und Pommern am
1. Advent 1931
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die
Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz
und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die
Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg,
Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche
Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt
am 1. Advent 1953
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische
Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg,
die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche
Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994
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| Mitglieder |
122.000
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| Gemeinden |
270
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| Taufen (ohne Erwachsene) |
717
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| Taufen (Erwachsene) |
176
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| Konfirmationen |
773
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| Trauungen |
231
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| Ev. Beerdigungen |
2.278
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| Kirchenaustritte |
210
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| Aufnahmen einschl. Erw.Taufen |
420
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| Ehrenamtliche MitarbeiterInnen |
5.496
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| Quelle: EKD Stand: Mitglieder und Gemeinden
31.12.2002 |
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