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| Pommersche Evangelische Kirche (PEK) |
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| Bahnhofstraße 35/36 |
17489 Greifswald |
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| Landesbischof: Hans-Jürgen Abromeit |
Präses der Synode: Rainer Dally |
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| Mitglieder der PEK (2009): |
96 358 (19,2 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 445 (0,5 %) |
Homepage
der PEK |
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Wenn Sie aus der Pommerschen Evangelischen Kirche austreten wollen,
müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit
richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Mecklenburg-Vorpommern
Der pommersche Landtag zu Treptow beschloss 1534 auf Veranlassung
der Herzöge Barnim IX. (Pommern-Stettin) und Philipp I. (Pommern-Wolgast)
gegen den Widerstand einiger Prälaten und Adeliger die Einführung
der lutherischen Lehre (Reformation). Johannes Bugenhagen veröffentlichte
1535 eine erste lutherische Kirchenordnung für das Land.
Dies gilt als Geburtsstunde der Pommerschen Landeskirche.
Zwischen 1648 und 1815 erwarb Kurbrandenburg (später als
Teil des Königreichs Preußen bekannt) sukzessive die
Landesteile des vormals herzoglichen Pommerns. Nach dem Wiener
Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen
und so entstand die Provinz Pommern und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde,
das Konsistorium, in Stettin. Bis 1849 bestand daneben noch das
1556 gegründete Greifswalder Konsistorium mit Zuständigkeit
in Vorpommern.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen
als summus episcopus. 1817 verfügte dieser eine
Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand
innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche,
die Evangelische Kirche in Preußen, die in den folgenden
Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Innerhalb dieser
Landeskirche bildete Pommern eine der neun Kirchenprovinzen, neben
Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Posen, Rheinprovinz
(mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen.
In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal
auch zwei), das für die Verwaltung der Kirchenprovinz zuständig
war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
die Landeskirche der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Staaten. Die hinzugewonnenen
Gebiete behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem EOK in Berlin unterstellt. Ab 1875 nannte sich
die Kirche Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen
Preußens.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Daher
gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung
und den Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union,
auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Kirchgemeinden
in den an Belgien (vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz),
Polen (Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen
zu großen Teilen, 22 Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien)
und die Tschechoslowakei (eine Gemeinde der Kirchenprovinz Schlesien)
abgetretenen Gebieten schieden aus der Landeskirche aus. Die Kirchgemeinden
der Völkerbundmandate Freie Stadt Danzig, Memel- und Saargebiet
blieben Glieder der Landeskirche.
Mit der neuen Kirchenordnung waren 1922 die Kompetenzen des EOK
beschnitten worden. Die Kirchenleitung, die vorher beim preußischen
Monarchen lag, ging auf den Kirchensenat über,
dem der EOK nunmehr zuarbeitete. Die altpreußische Generalsynode
wählte ihren Präses und den Kirchensenat, wobei jener
qua Amt diesem vorstand. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag
ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten. Den Konsistorien,
nunmehr Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche
Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten
vor.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die
Ostgrenze Deutschlands. Anders als 1918/20 zog die neue Grenzziehung
aber die umfassende Vertreibung der einheimischen Bevölkerung
nach sich. So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden
in Ostpreußen (heute zur Republik Polen bzw. als
Oblast Kaliningrad zu Russland gehörend) sowie in
Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien, deren östliche
Teile heute zu Polen gehören, mit der Vertreibung ihrer nicht
geflohenen Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten
kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc.
Der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung
ging in Pommern östlich der Oder binnen weniger Jahre von
mehr als 90 Prozent auf unter 5 Prozent zurück. Soweit Gemeinden
in Einzelfällen fortbestanden, wurden sie in die Evangelische
Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen eingegliedert. Das
Provinzialkonsistorium wurde von Stettin nach Greifswald verlegt
und 1947 wurde die ehemalige Kirchenprovinz Pommerns eine selbständige
Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 2.
Juni 1950 eine Kirchenordnung. 1954 gründete sie zusammen
mit den fünf anderen ehemaligen Kirchenprovinzen Altpreußens
als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union von 1922 die Evangelische Kirche der Union
als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
1968 musste die Kirche ihren Namen in Evangelische Kirche
in Greifswald ändern, weil die Regierung der DDR in
dem Namen Pommern einen zu sehr an die Vergangenheit
erinnernden Begriff sah. Nach der Deutschen Wiedervereinigung
1990 nahm die Landeskirche wieder ihren alten Namen an.
Das Gebiet der Pommerschen Evangelischen Kirche umfasst
den westlich der Oder gelegenen Teil der ehemals preußischen
Provinz Pommern (Vorpommern), der heute den östlichen Teil
des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet.
An der Spitze der Pommerschen Evangelischen Kirche steht der
Bischof (bis 1947 die Generalsuperintendenten), der geistliche
Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und
ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Generalsuperintendenten
1535 - 1573 : M. Jakob Hogensee (Hoonsee), Stolp
1535 - 1563 : Paul von Rhoda, Stettin-Hinterpommern
1544 - 1549 : Bartholomäus Swawe, Bischof von Cammin
1549 - 1556 : Martin Weiher, Bischof von Cammin
1558 - 1567 : D. Georg Venetus (von Venediger), Kolberg-Cammin
1563 - 1570 : M. Fabian Timäus, Stettin-Hinterpommern
1568 - 1602 : M. Petrus Edeling, Kolberg-Cammin
1570 - 1572 : D. Christoph Stymmel, Stettin-Hinterpommern
1572 - 1595 : D. Johann Cogeler, Stettin-Hinterpommern
1574 - 1604 : M. David Crolle, Stolp
1595 - 1613 : D. Jakobus Faber, Stettin-Hinterpommern
1605 - 1620 : M. Adam Hamel, Kolberg-Cammin
1618 - 1634 : M. David Reutzius (Reuß), Stettin-Hinterpommern
1622 - 1645 : D. Immanuel König, Kolberg-Cammin
1634 - 1641 : D. Jakob Fabricius, Stettin-Hinterpommern
1653 - 1673 : D. Christian Groß
1679 - 1683 : D. Martin Sylvester Grabe
1688 - 1707 : D. Günter Heyler
1709 - 1726 : M. David Nerretter
1720 - 1724 : D. Joachim Friedrich Schmidt (nur Vorpommern)
1725 - 1738 : D. Laurentius David Bollhagen
1733 - 1757 : Johann Gottfried Hornejus
1759 - 1775 : Gottfried Christian Rothe
1775 - 1791 : Friedrich Christian Döring
1792 - 1824 : D. Gottlieb Ringeltaube
1826 - 1826 : D. Friedrich Ludwig Engelken
1827 - 1854 : D. Carl Ritschl
1855 - 1885 : D. Albert Sigismund Jaspis
1885 - 1904 : D. Heinrich Poetter
1904 - 1919 : D. Johannes Büchsel
1921 - 1922 : D. Wilhelm Reinhard (Westsprengel)
1921 - 1933 : D. Paul Kalmus (Ostsprengel)
1923 - 1934 : D. Walter Kähler (Westsprengel)
1933 - 1935 : Karl Thom ("Bischof von Cammin")
1934 - 1945 : D. Heinrich Laag (Westsprengel)
1936 - 1945 : Heinrich-Ernst Boeters (Ostsprengel)
Bischöfe seit 1947:
19471954: Karl von Scheven
19551972: Friedrich-Wilhelm Krummacher
19721989: Horst Gienke
19902001: Eduard Berger
2001heute: Hans-Jürgen Abromeit
Als Parlament hat die Landeskirche die aus der pommerschen
Provinzialsynode hervorgegangene Landessynode. Deren Mitglieder,
die Synodale, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen gewählt.
Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen
Parlamenten. Den Vorsitz der Synode führt der bzw. die Präses.
Synodal-Präsides
19741992: Dietrich Affeld (19282007), Lehrer
19941998: Hans-Jürgen Zobel (19282000), Universitätsprofessor
für Theologie
19982006: Elke König, Lehrerin
2006heute: Rainer Dally, Jurist
n der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem Gemeindekirchenrat. Die Mitglieder dieses Gremiums
heißen Älteste.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als
Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten
bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Pommerschen Evangelischen Kirche nicht.
Die Kirchenkreise
Bis 1945 war die Kirchenprovinz Pommern in 52 Kirchenkreise unterteilt,
die seit Anfang des 20. Jahrhunderts zwei Sprengeln zugeordnet
waren. An der Spitze des Kirchenkreises stand ein Superintendent,
den Sprengel leitete der Generalsuperintendent.
Sprengel West:
Altentreptow, Anklam, Barth, Bergen, Demmin, Franzburg, Gartz
a.d.Oder, Garz (Rügen), Gollnow, Greifenhagen, Greifswald-Land
(Sitz: Weitenhagen), Greifswald-Stadt, Grimmen, Kolbatz (Sitz:
Neumark/Pommern), Loitz, Pasewalk, Penkun, Pyritz, Stralsund,
Ueckermünde, Usedom, Werben, Wolgast, Wollin
Sprengel Ost:
Belgard, Bublitz, Bütow, Cammin, Daber, Dramburg, Freienwalde,
Greifenberg, Jakobshagen, Köslin, Kolberg, Labes, Lauenburg,
Naugard, Neustettin, Ratzebuhr, Regenwalde, Rügenwalde, Rummelsburg,
Schivelbein, Schlawe, Stargard, Stettin-Land (Sitz: Podejuch),
Stettin-Stadt, Stolp-Altstadt, Stolp-Stadt, Tempelburg, Treptow
a. Rega
Alle Kirchenkreis des Sprengels Ost sowie die Kirchenkreise Gartz
a.d. Oder, Gollnow, Greifenhagen, Kolbatz, Pyritz, Werben und
Wollin des Sprengels West lagen nach dem Zweiten Weltkrieg auf
dem Staatsgebiet von Polen.
Der verbliebene Teil der Pommerschen Evangelischen Kirche umfasste
insgesamt 18, später 15 Kirchenkreise:
Altentreptow, Anklam, Barth, Bergen, Demmin, Gartz/Penkun, Garz
(Rügen), Greifswald-Land, Greifswald-Stadt, Grimmen, Loitz,
Pasewalk, Rügen, Stralsund, Ueckermünde, Usedom und
Wolgast.
Kirchenkreise sei 1997
Im Zuge einer Strukturveränderung wurde 1997 die Zahl der
Kirchenkreise auf vier Superintendenturen mit je einem Verwaltungsamt
reduziert:
Kirchenkreis Demmin
Kirchenkreis Greifswald
Kirchenkreis Pasewalk
Kirchenkreis Stralsund
Die Verwaltungsämter wurden 2006 mit dem Konsistorium zusammengelegt.
Kirchengemeinden
Die vier Kirchenkreise sind in 295 Kirchengemeinden unterteilt.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel PEK
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Pommerschen Evangelischen Kirche
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
125 800
|
|
424
|
0,3
|
|
2002
|
122 300
|
|
210
|
0,2
|
|
2003
|
116 300
|
21,8
|
575
|
0,5
|
|
2004
|
106 587
|
20,2
|
424
|
0,4
|
|
2005
|
103 758
|
19,9
|
416
|
0,4
|
|
2006
|
102 752
|
19,9
|
384
|
0,4
|
|
2007
|
100 385
|
19,6
|
421
|
0,4
|
|
2008
|
98 333
|
19,4
|
552
|
0,5
|
|
2009
|
96 358
|
19,2
|
445
|
0,5
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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