Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ist eine von
23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Magdeburg. Die Kirche hat ca. 533.000 Gemeindeglieder in 2.059
Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war
bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union
(EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen
aufging.
Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen ist der Magdeburger Dom.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Lutherstadt Wittenberg.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen" umfasst die ehemals preußische Provinz Sachsen,
welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt
das Land Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz
gehören heute zum Freistaat Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen).
Ferner liegen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz
im heutigen Land Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und
im Freistaat Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).
Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte
des Königreichs Preußen verbunden.
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen
seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr
eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium,
in Magdeburg.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen
als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine
Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand
innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche,
die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den
folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese
Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen,
Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz
und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium
(manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb
der Provinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens". Nach dem 1. Weltkrieg
musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des
Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche
und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische
Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung
der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche
wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten
des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens
1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an
der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD)
beitrat. Die Kirche gab sich am 30. Juni 1950 eine Verfassung,
die am 1. Oktober 1950 in Kraft trat. 1954 gründete sie zusammen
mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens
als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union"
als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947
den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof.
Seit dem 1. Juli 2004 bilden die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen
die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland
(EKM).
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
steht der Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten"),
der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode
gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode
gewählten 15köpfigen Kirchenleitung.
3.1
Generalsuperintendenten und Bischöfe
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Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren
Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt
12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt,
später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt.
Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments
1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.
In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab es zunächst
einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten,
die teilweise auch den Titel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten
waren Mitglied des Konsistoriums und dessen Vorsitzende, sofern
das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel
war dort dann "Direktor". Nach Wegfall des landesherrlichen
Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter
der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche
1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den
Titel Bischof trägt.
Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):
1802 - 1815: Johann Konrad Christoph Nachtigall, Generalsuperintendent
in Halberstadt
1813 - 1815: Carl Ludwig Nitsch, Generalsuperintendent in Wittenberg
1823 - 1829: Ernst Friedrich Gabriel Ribbeck, Konsistorialrat
und Generalsuperintendent für den Regierungsbezirk Erfurt
1812 - 1831: Dr. Franz Bogislaus Westermeier, Generalsuperintendent
des Elbdepartement in Magdeburg, 1826 mit dem Titel Bischof, 1829
Direktor beim Königlichen Konsistorium in Magdeburg
1832 - 1843: Dr. Johann Heinrich Bernhard Draesecke, Bischof
1843 - 1858: Dr. Johann Friedrich Möller
1858 - 1867: Prof. Dr. Johann Ludwig Daniel Carl Lehnerdt
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (1. Amt)
1867 - 1890: D. Ludwig Carl Möller
1891 - 1893: D. Leopold Schultze
1893 - 1899: Ernst Adolf Friedrich Textor
1899 - 1909: Karl Heinrich Vieregge
1909 - 1924: Justus Julius August Jacobi
1925 - 1929: Otto Heinrich Meyer
1929 - 1933: D. Johannes Eger
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (2. Amt)
1867 - 1870: Ludwig Johann Carl Borghardt
1871 - 1891: D. Leopold Schultze
1891 - 1893: Ernst Adolf Friedrich Textor
1894 - 1899: Karl Heinrich Vieregge
1899 - 1906: Otto Gottlob Albin Holtzheuer
1907 - 1909: Justus Julius August Jacobi
1909 - 1933: Max Ludwig August Hermann Stolte
Generalsuperintendenten 1912 - 1933 (3. Amt) dieses wurde erst
1912 eingerichtet
1912 - 1917: Paul Johannes Gennrich
1917 - 1931: Johannes Ludolf Theodor Schöttler
1931 - 1933: D. Karl Lohmann
Bischöfe seit 1933
1933 - 1936?: Friedrich Peter, Bischof aufgrund des Kirchengesetzes
über die Einrichtung des Landesbischofsamtes vom 6. September
1933
1945 - 1955: D.Dr.theol.h.c. Ludolf H. Müller
1955 - 1968: Dr. Johannes Jänicke
1968 - 1983: Dr. Werner Krusche
1983 - 1997: Dr. Christoph Demke
1997 - heute: Axel Noack
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode
(bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren
Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen
gewählt. Sie hat aber auch berufene Mitglieder, sowie solche,
die ihr von Amts wegen angehören. Die Aufgabe der Synode
ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt
in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode
ist der Präses.
Präses der Synode seit 1946 waren:
1946 - 1947: Ludolf H. Müller (wurde dann Bischof)
1947 - 1964: Dr. Lothar Kreyßig
1964 - 1980: Helmut Waitz
1980 - 1994: Dr. Reinhard Höppner
1994 - 2004: Dr. Jürgen Runge
2004 - heute: Petra Gunst
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Konsistorium und Verwaltungshierarchie
Das Konsistorium in Magdeburg führt die laufenden Geschäfte,
es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig
und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht
über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.
Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident bzw.
die Konsistorialpräsidentin.
Das Konsistoriums war bereits mit Bildung der Provinz Sachsen
1815 errichtet worden. Daneben bestanden noch bis 1948 eigenständige
"Konsistorien" für die Evangelisch-lutherischen
Gemeinden zu Stolberg-Stolberg, die Evangelisch-lutherischen Gemeinden
zu Stolberg-Roßla sowie ein Evangelisches Ministerium zu
Erfurt. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten
noch eine größere Bedeutung als heute.
Konsistorialpräsidenten seit 1845
1845 - 1848: Karl Friedrich Göschel
1853 - 1882: Friedrich Wilhelm Noeldechen (1853-1865 Direktor
des Kons.)
1883 - 1889: D.Dr. Rudolf Roedenbeck
1890 - 1897: Trusen
1898 - 1902: Kuttig
1902 - 1908: Rudolf Glasewald
1908 - 1919: Alfred von Doemming
1920 - 1936: D. Ernst Loycke
1936 - 1945: Dr. Otto Fretzdorff
1946 - 1947: Dr. Lothar Kreyßig
1947 - 1954: Bernhard Hofmann
1954 - 1958: Kurt Grünbaum (tatsächlich nur bis Okt.
1957 im Amt)
1960 - 1966: Dr. Gerhard Thiele
1966 - 1971: Dr. Wilhelm Koch
1971 - 1979: Dr. Gerhard Krause
1980 - 1990: Martin Kramer
1990 - 1991: Detlev Hammer
1991 - 1993: Dr. Hartmut Johnsen
1994 - 2000: Hans Joachim Kiderlen
2000 - heute: Brigitte Andrae
Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung"
der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof noch 14
weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode
gewählt werden, darunter Pröpste, Superintendenten und
Laien.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem "Gemeindekirchenrat". Die Mitglieder dieses Gremiums
heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden
bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung
einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent
steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des
öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten
bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen
Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), von denen es
insgesamt noch 5 gibt. Diese bilden zusammen die Landeskirche
(in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Kirchenkreise
Bis in die 1990er Jahre umfasste die Evangelische Kirche der
Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 Propsteien und 78 Kirchenkreise
sowie einen eigenen reformierten Kirchenkreis. Dann wurde im Rahmen
einer Strukturreform die Zahl der Propsteien und Kirchenkreis
reduziert. Heute gliedert sich die Landeskirche nur noch in 5
Propsteien mit 20 Kirchenkreisen:
Propstei Erfurt-Nordhausen mit Sitz in Erfurt (1994 aus
den beiden bisherigen Propsteien Erfurt und Nordhausen entstanden.
Zu ihr gehören alle ehemals preußischen Gebiete im
heutigen Bundesland Thüringen)
- Kirchenkreis Südharz-Nordhausen mit Sitz in Nordhausen
- Kirchenkreis Mühlhausen
- Kirchenkreis Erfurt
- Kirchenkreis Sömmerda
- Kirchenkreis Henneberger Land mit Sitz in Suhl
Propstei Magdeburg-Halberstadt mit Sitz in Magdeburg
(zum 1. April 1997 aus den beiden bisherigen Propsteien Halberstadt-Quedlinburg
und Magdeburg entstanden)
- Kirchenkreis Egeln
- Kirchenkreis Elbe-Fläming mit Sitz in Burg bei Magdeburg
- Kirchenkreis Halberstadt
- Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt mit Sitz in Wolmirstedt
- Kirchenkreis Magdeburg
Propstei Halle-Naumburg mit Sitz in Halle/Saale (zum
1. Oktober 1886 aus den beiden bisherigen Propsteien Halle und
Naumburg entstanden)
- Kirchenkreis Eisleben
- Kirchenkreis Halle-Saalkreis
- Kirchenkreis Merseburg
- Kirchenkreis Naumburg-Zeitz
Propstei Kurkreis Wittenberg
- Kirchenkreis Bad Liebenwerda (im heutigen Bundesland Brandenburg)
- Kirchenkreis Torgau-Delitzsch (im heutigen Bundesland Sachsen)
- Kirchenkreis Wittenberg (in Sachsen-Anhalt)
Propstei Altmark mit Sitz in Stendal
- Kirchenkreis Stendal
- Kirchenkreis Salzwedel
Kirchengemeinden
Die 20 Kirchenkreise sind in 2.024 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Kirchenprovinz Sachsens singen bzw. sangen
in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für das Herzogtum Anhalt (bzw.
für die Anhaltische Landeskirche), Hrsg. gemäß
der kirchlichen Verordnung vom 15. Februar 1883
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt, eingeführt
durch Beschluss des Landeskirchenrates vom 3. Februar 1931
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke
Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und für die
Evangelische Landeskirche Anhalts; Berlin, ca. 1950 bzw. mit dem
Titel "Evangelisches Kirchengesangbuch,.Ausgabe für
die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg,
Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche
Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische
Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg,
die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche
Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen; eingeführt am Osterfest, 3. April 1994
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