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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Schwerin und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im. Februar 2009 wurde ein Fusionsvertrag mit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche unterzeichnet, der die Bildung der "Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)" zu Pfingsten 2012 vorsieht.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Leitung
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM)
   
Münzstraße 8-10 19055 Schwerin
   
Landesbischof: Dr. Andreas von Maltzahn Präses der Synode: Heiner Möhring
   
Mitglieder der ELLM (2009): 196 272 (16,9 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 1.327 (0,7 %) Homepage: www.ellm.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Mecklenburg

3 Geschichte

Nach dem Sieg Heinrich des Löwen 1160 über die Obotriten und nach der Verlegung des gleichfalls 1160 wiederbegründeten Bistums Mecklenburg nach Schwerin (zwischen 1160 und 1170) begann seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die Christianisierung Mecklenburgs. Erster Bischof von Schwerin wurde 1166 der Zisterziensermönch Berno. 1171 wurde der erste Schweriner Dom geweiht. Kurz vor dem Einsetzen der Reformation um 1500 lebten in Mecklenburg etwa 1800 Pfarrer und Vikare und 500 Mönche bei 130.000 Einwohnern.

Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 unter den Herzögen Heinrich V. (1503) und Albrecht VII. (1503 bis 1547) Einzug, ohne dass es zu einer obrigkeitlich verordneten Durchführung kam. Die lutherische Prägung war dabei vorherrschend. Zu den bekanntesten Predigern gehörte Joachim Slüter (um 1490 bis 1532) als Kaplan der Rostocker Petrikirche. Spätestens seit dem von Johann Albrecht I. einberufenen Landtag an der Sagsdorfer Warnowbrücke (20. Juni 1549), der das von Kaiser Karl V. diktierte Augsburger Interim ablehnte, bekannte sich ganz Mecklenburg zur lutherischen Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde in Schwerin. Diese blieb bis heute selbständig und gehört nicht zur Landeskirche. 1552 erließ die Regierung eine eigene Kirchenordnung, die nach Zustimmung der Landstände die Grundlage für eine eigenständige Landeskirche bildete und sie auf eine feste rechtliche Grundlage stellte. Mit dem Erlass der Superintendentenordnung im Januar 1571 wurde die Landeskirche durch die Bildung der Kirchenkreise Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg neu strukturiert. 1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt.

Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis 1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge) beider mecklenburgischer Landesteile als summus episcopus, seit 1921/22 ein von der Landessynode gewählter Bischof. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments kam es 1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921 Verfassungen. 1933 vereinigten sich beide Landeskirchen wieder zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs umfasst das ehemalige Land Mecklenburg, das seit Vereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 bis 1945 bestand und heute mit dem Westteil der ehemals preußischen Provinz Pommern (Vorpommern) das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg.

5 Leitung

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung

Landesbischöfe seit 1921

1921–1933: Gerhard Tolzien (Mecklenburg-Strelitz)
1921–1930: Heinrich Behm (Mecklenburg-Schwerin)
1930–1934: Heinrich Rendtorff (zunächst Landesbischof Mecklenburg-Schwerins, ab 1933 der vereinigten Kirche)
1934–1945: Walter Schultz
1946–1971: Niklot Beste
1971–1984: Heinrich Rathke
1984–1996: Christoph Stier
1996–2007: Hermann Beste
2007–heute: Andreas von Maltzahn

6 Synode

Als gesetzgebende Körperschaft hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf sechs Jahre zu etwa zwei Drittel von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt, die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses, früher der Präsident der Landessynode. Die Wahlen zur verfassungsgebenden Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Mecklenburg-Schwerin fanden 1921 statt. Sie wurde am 15. April 1921 eröffnet. Seit der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Kirchen 1934 trägt die Synode die Bezeichnung „Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche von Mecklenburgs“.

Präsidenten und Präses der Landessynode seit 1921:

1921–1933: Adolf Langfeld (1854–1939)
1933–1945: Theodor Klaehn (1883–1963)
1946–1952: Friedrich Stratmann (1875–1952)
1952–1965: Albrecht Hachtmann (1901–1965)
1965–1970: Hilde Lewerenz (*1910)
1970–1988: Siegfried Wahrmann (1918-1996)
1988–1994: Hans-Joachim Bartsch
1994–2006: Heiner Möhring
2006–2008: Hans-Joachim Seel
2008–heute: Heiner Möhring

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem „Kirchgemeinderat“. Die Mitglieder dieses Gremiums heißen „Kirchenälteste“.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden.

Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat zur Seite. Die fünf Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet, welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz (Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Vom Jahr 2012 an befindet sich die zentrale Kirchenkreisverwaltung in Schwerin, in Güstrow und Neubrandenburg gibt es Außenstellen. Derzeit hat jeder der fünf Kirchenkreise eine eigene Verwaltung, die schrittweise zusammengeführt werden.

Kirchenkreis Rostock

Propstei Bad Doberan
Propstei Rostock
Propstei Ribnitz-Sanitz

Kirchenkreis Wismar

Propstei Bukow
Propstei Crivitz
Propstei Gadebusch
Propstei Grevesmühlen
Propstei Schwerin-Land
Propstei Schwerin-Stadt
Propstei Sternberg
Propstei Wismar

Kirchenkreis Güstrow

Propstei Bützow
Propstei Güstrow
Propstei Gnoien
Propstei Krakow/Malchin
Propstei Müritz

Kirchenkreis Parchim

Propstei Boizenburg/Wittenburg
Propstei Hagenow
Propstei Ludwigslust-Dömitz
Propstei Parchim

Kirchenkreis Stargard

Propstei Friedland
Propstei Neubrandenburg
Propstei Neustrelitz
Propstei Stargarder Land
Propstei Stavenhagen

Kirchengemeinden

Die 26 Propsteien sind in 270 Kirchengemeinden unterteilt.


Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel ELLM aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
225 978
1 361
0,6
2002
220 109
1 298
0,6
2003
216 576
17,8
1 308
0,6
2004
214 266
17,7
1 127
0,5
2005
211 728
17,6
986
0,5
2006
208 532
17,5
1 114
0,5
2007
204 823
17,3
1 197
0,6
2008
200 905
17,1
1 574
0,8
2009
196 272
16,9
1.327
0,7

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg
 
Homepage Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
 
Lexikon
 
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Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
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