Kirchenaustritt.de

Home

Österreich Schweiz

Info/FAQ

Links

Statistik

Kirchensteuer

Lexikon

Bücher

Newsletter

Sitemap

Suche auf Kirchenaustritt.de

Impressum

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schwerin. Die Kirche hat ca. 220.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 330 Kirchengemeinden.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ist der Schweriner Dom.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche eine Evangelische Akademie in Rostock. Ein Fusion dieser beiden Landeskirchen in den nächsten Jahren ist in der Planung.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Gebiet der Landeskirche
2

Geschichte

3

Leitung der Landeskirche

3.1 Bischöfe
4 Landessynode
5 Verwaltung der Landeskirche
6 Gesangbücher
7 Statistik
8 Bücher zum Thema Pommersche Evangelische Kirche
9 Links

 


1 Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs" umfasst das ehemalige Land Mecklenburg, das seit Vereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 bis 1945 bestand und heute mit dem Westteil der ehemals preußischen Provinz Pommern ("Vorpommern") das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg.
2 Geschichte

Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 Einzug. Dabei war die lutherische Prägung vorherrschend. Spätestens seit dem Sternberger Landtag 1549 bekannte sich ganz Mecklenburg zur lutherischen Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde in Schwerin. Diese blieb bis heute selbständig und gehört nicht zur Landeskirche.
1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments kam es 1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921 Verfassungen. 1933 vereinigten sich beide Landeskirchen wieder zur "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs".

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD.

Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis 1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge) beider mecklenburgischer Landesteile als "summus episcopus", seit 1921/22 der jeweilige Bischof.

3 Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

3.1 Bischöfe

Bischöfe bzw. Landesbischöfe seit 1921/22

1921 - 1933: Dr. theol. h. c. Gerhard Tolzien, Landesbischof (Mecklenburg-Strelitz)
1922 - 1930: Dr. theol. Dr. ph. Heinrich Behm, Bischof (Mecklenburg-Schwerin)
1930 - 1933: D. Heinrich Rendtorff, Bischof (Mecklenburg-Schwerin)
1933 - 1945: Walter Schultz, Landeskirchenfürst ab 1934 Bischof
1946 - 1971: Dr. Niklot Beste, Landesbischof
1971 - 1984: Dr. Dr. h.c. Heinrich Rathke, Landesbischof
1984 - 1996: Christoph Stier, Landesbischof
1996 - heute: Hermann Beste, Landesbischof

4 Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre zu etwa 2/3 von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt, die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses, derzeit Heiner Möhring. Sein Vorgänger war Präses Dr. Hans-Joachim Bartsch.

5 Verwaltung der Landeskirche

Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Oberkirchenrat in Schwerin, der das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche umfasst, führt die laufenden Geschäfte, er ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Oberkirchenrats ist ein Präsident, der von der Landessynode auf 12 Jahre gewählt wird. Zum Kollegium gehören neben dem Präsidenten weitere Oberkirchenräte und der Landesbischof.

Der Landesbischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören, neben dem Bischof, der Präses der Synode und 5 weitere Synodale, der Präsident des Oberkirchenrats, 3 weitere Oberkirchenräte sowie ein Landessuperintendent.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Kirchgemeinderat". Die Mitglieder dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden.
Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat zur Seite. Die 5 Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Kirchenkreise und Propsteien

Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet, welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz (Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Die Kirchenkreisverwaltungen befinden sich in Rostock, Wismar, Güstrow und Waren/Müritz (Kirchenkreis Güstrow), Parchim und in Neubrandenburg (Kirchenkreis Stargard).

Kirchengemeinden

Die 34 Propsteien sind in 330 Kirchengemeinden unterteilt.

6 Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Mecklenburgisches Kirchengesangbuch, eingeführt mit Genehmigung des herzoglichen Consistorii zu Rostock im Jahre 1764 sowie neue verbesserte Ausgabe mit Anhang von 50 "Geistlichen Liedern", eingeführt im März 1905

Neues Mecklenburgisches Gesangbuch nebst einem Anhange von Gebeten, wie auch Evanglien und Episteln mit Großherzoglich Allergnäd. Special-Privilegio, eingeführt 1794

Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für die evangelischen Gemeinen in Mecklenburg-Strelitz mit Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischem allergnädigsten Privilegio; eingeführt 1832

Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Mecklenburg-Strelitz, eingeführt 1875

Gesangbuch der Evang.-luth. Landeskirche von Mecklenburg-Schwerin bzw. Mecklenburg-Strelitz bzw. der vereinigten Landeskirche Mecklenburgs - Einheitsgesangbuch der Evang.-luth. Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz und Eutin; eingeführt 1930

Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt ca. 1950

Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens, Evang.-Luth. Kirche in Thüringen; eingeführt 1975 in allen luth. Kirchen der DDR

Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt am 1. Advent 1994?

7 Statistik
   
Mitglieder 
220.000 
Gemeinden 
332 
Taufen (ohne Erwachsene) 
1.454 
Taufen (Erwachsene) 
283 
Konfirmationen 
1.595 
Trauungen 
331 
Ev. Beerdigungen 
3.597 
Kirchenaustritte 
1.298 
Aufnahmen einschl. Erw.Taufen 
683 
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen 
10.908 
 
 
Quelle: EKD Stand: Mitglieder und Gemeinden 31.12.2002 
 

 

teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die freie Enzyklopädie



8 Bücher zum Thema Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs




9 Links

Homepage Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Kirchenaustritt in Mecklenburg-Vorpommern

Imformationen zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Informationen zum Christentum
Informationen zu Jesus Christus
Informationen zur Bibel

 

Kirchenaustritt.de ist nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten verantwortlich.

 

Warum treten Sie aus der Kirche aus?
Bitte geben Sie den wichtigsten Grund für Ihren Kirchenaustritt an
Unzufriedenheit mit der Institution Kirche/Amtsträger
Kirchensteuer
Glaube nicht (mehr) an Gott
Glaube jetzt an einen anderen Gott/andere Göttin/Götter
Anderes
Ich will doch gar nicht austreten!

 

 

Suche auf Kirchenaustritt.de
Benutzerdefinierte Suche

 

 



© René Meintz
Besserer Pagerank
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits