Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM)
ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Schwerin. Die Kirche hat ca. 220.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez.
2002) in 330 Kirchengemeinden.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs ist eine
der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch
Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
(VELKD).
Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Mecklenburgs ist der Schweriner Dom.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Pommerschen
Evangelischen Kirche eine Evangelische Akademie in Rostock.
Ein Fusion dieser beiden Landeskirchen in den nächsten Jahren
ist in der Planung.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Mecklenburgs" umfasst das ehemalige Land Mecklenburg,
das seit Vereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin
und Mecklenburg-Strelitz 1934 bis 1945 bestand und heute mit
dem Westteil der ehemals preußischen Provinz Pommern
("Vorpommern") das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch
auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg. |
Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 Einzug. Dabei war
die lutherische Prägung vorherrschend. Spätestens seit
dem Sternberger Landtag 1549 bekannte sich ganz Mecklenburg zur
lutherischen Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde
in Schwerin. Diese blieb bis heute selbständig und gehört
nicht zur Landeskirche.
1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850
wurde für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments kam es
1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921
Verfassungen. 1933 vereinigten sich beide Landeskirchen wieder
zur "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs".
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei
und war Mitbegründerin der VELKD.
Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis
1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge)
beider mecklenburgischer Landesteile als "summus episcopus",
seit 1921/22 der jeweilige Bischof.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er
wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der
ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Bischöfe bzw. Landesbischöfe seit 1921/22
1921 - 1933: Dr. theol. h. c. Gerhard Tolzien, Landesbischof (Mecklenburg-Strelitz)
1922 - 1930: Dr. theol. Dr. ph. Heinrich Behm, Bischof (Mecklenburg-Schwerin)
1930 - 1933: D. Heinrich Rendtorff, Bischof (Mecklenburg-Schwerin)
1933 - 1945: Walter Schultz, Landeskirchenfürst ab 1934 Bischof
1946 - 1971: Dr. Niklot Beste, Landesbischof
1971 - 1984: Dr. Dr. h.c. Heinrich Rathke, Landesbischof
1984 - 1996: Christoph Stier, Landesbischof
1996 - heute: Hermann Beste, Landesbischof
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre zu etwa 2/3
von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt,
die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und
vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe
der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Sie tagt in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender
der Synode ist der Präses, derzeit Heiner Möhring. Sein
Vorgänger war Präses Dr. Hans-Joachim Bartsch.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Oberkirchenrat in Schwerin, der das Kollegium und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Landeskirche umfasst, führt die laufenden
Geschäfte, er ist für die Verwaltungsangelegenheiten
zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die
Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen
Amtsträger. Leiter des Oberkirchenrats ist ein Präsident,
der von der Landessynode auf 12 Jahre gewählt wird. Zum Kollegium
gehören neben dem Präsidenten weitere Oberkirchenräte
und der Landesbischof.
Der Landesbischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung"
der Kirche). Zu dieser gehören, neben dem Bischof, der Präses
der Synode und 5 weitere Synodale, der Präsident des Oberkirchenrats,
3 weitere Oberkirchenräte sowie ein Landessuperintendent.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem "Kirchgemeinderat". Die Mitglieder dieses Gremiums
heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden
bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem
Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die
Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode, deren Mitglieder
von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden.
Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der
allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem
ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat
zur Seite. Die 5 Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen
Rechts und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Kirchenkreise und Propsteien
Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet,
welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz
(Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Die Kirchenkreisverwaltungen
befinden sich in Rostock, Wismar, Güstrow und Waren/Müritz
(Kirchenkreis Güstrow), Parchim und in Neubrandenburg (Kirchenkreis
Stargard).
Kirchengemeinden
Die 34 Propsteien sind in 330 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden
Gesangbüchern:
Mecklenburgisches Kirchengesangbuch, eingeführt mit Genehmigung
des herzoglichen Consistorii zu Rostock im Jahre 1764 sowie neue
verbesserte Ausgabe mit Anhang von 50 "Geistlichen Liedern",
eingeführt im März 1905
Neues Mecklenburgisches Gesangbuch nebst einem Anhange von Gebeten,
wie auch Evanglien und Episteln mit Großherzoglich Allergnäd.
Special-Privilegio, eingeführt 1794
Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für die evangelischen
Gemeinen in Mecklenburg-Strelitz mit Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischem
allergnädigsten Privilegio; eingeführt 1832
Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Mecklenburg-Strelitz,
eingeführt 1875
Gesangbuch der Evang.-luth. Landeskirche von Mecklenburg-Schwerin
bzw. Mecklenburg-Strelitz bzw. der vereinigten Landeskirche Mecklenburgs
- Einheitsgesangbuch der Evang.-luth. Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz
und Eutin; eingeführt 1930
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth.
Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt ca. 1950
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth.
Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens,
Evang.-Luth. Kirche in Thüringen; eingeführt 1975 in
allen luth. Kirchen der DDR
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische
Landeskirche Mecklenburgs; eingeführt am 1. Advent 1994?
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| Mitglieder |
220.000
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| Gemeinden |
332
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| Taufen (ohne Erwachsene) |
1.454
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| Taufen (Erwachsene) |
283
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| Konfirmationen |
1.595
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| Trauungen |
331
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| Ev. Beerdigungen |
3.597
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| Kirchenaustritte |
1.298
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| Aufnahmen einschl. Erw.Taufen |
683
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| Ehrenamtliche MitarbeiterInnen |
10.908
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| Quelle: EKD Stand: Mitglieder und Gemeinden
31.12.2002 |
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