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| Nordelbische Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs (ELLM) |
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| Münzstraße 8-10 |
19055 Schwerin |
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| Landesbischof: Dr. Andreas von Maltzahn |
Präses der Synode: Heiner Möhring |
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| Mitglieder der ELLM (2009): |
196 272 (16,9 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 1.327 (0,7 %) |
Homepage: www.ellm.de |
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Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter in
Mecklenburg
Nach dem Sieg Heinrich des Löwen 1160 über die Obotriten
und nach der Verlegung des gleichfalls 1160 wiederbegründeten
Bistums Mecklenburg nach Schwerin (zwischen 1160 und 1170) begann
seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die Christianisierung Mecklenburgs.
Erster Bischof von Schwerin wurde 1166 der Zisterziensermönch
Berno. 1171 wurde der erste Schweriner Dom geweiht. Kurz vor dem
Einsetzen der Reformation um 1500 lebten in Mecklenburg etwa 1800
Pfarrer und Vikare und 500 Mönche bei 130.000 Einwohnern.
Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 unter den Herzögen
Heinrich V. (1503) und Albrecht VII. (1503 bis 1547) Einzug, ohne
dass es zu einer obrigkeitlich verordneten Durchführung kam.
Die lutherische Prägung war dabei vorherrschend. Zu den bekanntesten
Predigern gehörte Joachim Slüter (um 1490 bis 1532) als
Kaplan der Rostocker Petrikirche. Spätestens seit dem von Johann
Albrecht I. einberufenen Landtag an der Sagsdorfer Warnowbrücke
(20. Juni 1549), der das von Kaiser Karl V. diktierte Augsburger
Interim ablehnte, bekannte sich ganz Mecklenburg zur lutherischen
Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde in Schwerin.
Diese blieb bis heute selbständig und gehört nicht zur
Landeskirche. 1552 erließ die Regierung eine eigene Kirchenordnung,
die nach Zustimmung der Landstände die Grundlage für eine
eigenständige Landeskirche bildete und sie auf eine feste rechtliche
Grundlage stellte. Mit dem Erlass der Superintendentenordnung im
Januar 1571 wurde die Landeskirche durch die Bildung der Kirchenkreise
Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg
neu strukturiert. 1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde
für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt.
Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis
1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge)
beider mecklenburgischer Landesteile als summus episcopus, seit
1921/22 ein von der Landessynode gewählter Bischof. Nach dem
Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments kam es 1921 zu einem
Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921 Verfassungen. 1933
vereinigten sich beide Landeskirchen wieder zur Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Mecklenburgs.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und
war Mitbegründerin der VELKD.
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
umfasst das ehemalige Land Mecklenburg, das seit Vereinigung der
beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
1934 bis 1945 bestand und heute mit dem Westteil der ehemals preußischen
Provinz Pommern (Vorpommern) das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch auch
zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird
von der Landessynode für eine Amtszeit von zwölf Jahren
gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten
Kirchenleitung
Landesbischöfe seit 1921
19211933: Gerhard Tolzien (Mecklenburg-Strelitz)
19211930: Heinrich Behm (Mecklenburg-Schwerin)
19301934: Heinrich Rendtorff (zunächst Landesbischof
Mecklenburg-Schwerins, ab 1933 der vereinigten Kirche)
19341945: Walter Schultz
19461971: Niklot Beste
19711984: Heinrich Rathke
19841996: Christoph Stier
19962007: Hermann Beste
2007heute: Andreas von Maltzahn
Als gesetzgebende Körperschaft hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf sechs Jahre zu etwa
zwei Drittel von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt,
die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und
vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe
der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode
ist der Präses, früher der Präsident der Landessynode.
Die Wahlen zur verfassungsgebenden Landessynode der Evangelisch-Lutherischen
Kirche von Mecklenburg-Schwerin fanden 1921 statt. Sie wurde am
15. April 1921 eröffnet. Seit der Vereinigung der beiden mecklenburgischen
Kirchen 1934 trägt die Synode die Bezeichnung Landessynode
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche von Mecklenburgs.
Präsidenten und Präses der Landessynode seit 1921:
19211933: Adolf Langfeld (18541939)
19331945: Theodor Klaehn (18831963)
19461952: Friedrich Stratmann (18751952)
19521965: Albrecht Hachtmann (19011965)
19651970: Hilde Lewerenz (*1910)
19701988: Siegfried Wahrmann (1918-1996)
19881994: Hans-Joachim Bartsch
19942006: Heiner Möhring
20062008: Hans-Joachim Seel
2008heute: Heiner Möhring
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem Kirchgemeinderat. Die Mitglieder dieses Gremiums
heißen Kirchenälteste.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der
allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Propst steht. Die Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt
werden.
Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen
Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem ein Landessuperintendent
vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat zur Seite. Die fünf
Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung
dem Bundesland vergleichbar).
Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet,
welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz
(Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Vom Jahr 2012 an befindet
sich die zentrale Kirchenkreisverwaltung in Schwerin, in Güstrow
und Neubrandenburg gibt es Außenstellen. Derzeit hat jeder
der fünf Kirchenkreise eine eigene Verwaltung, die schrittweise
zusammengeführt werden.
Kirchenkreis Rostock
Propstei Bad Doberan
Propstei Rostock
Propstei Ribnitz-Sanitz
Kirchenkreis Wismar
Propstei Bukow
Propstei Crivitz
Propstei Gadebusch
Propstei Grevesmühlen
Propstei Schwerin-Land
Propstei Schwerin-Stadt
Propstei Sternberg
Propstei Wismar
Kirchenkreis Güstrow
Propstei Bützow
Propstei Güstrow
Propstei Gnoien
Propstei Krakow/Malchin
Propstei Müritz
Kirchenkreis Parchim
Propstei Boizenburg/Wittenburg
Propstei Hagenow
Propstei Ludwigslust-Dömitz
Propstei Parchim
Kirchenkreis Stargard
Propstei Friedland
Propstei Neubrandenburg
Propstei Neustrelitz
Propstei Stargarder Land
Propstei Stavenhagen
Kirchengemeinden
Die 26 Propsteien sind in 270 Kirchengemeinden unterteilt.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel ELLM
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
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Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
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2001
|
225 978
|
|
1 361
|
0,6
|
|
2002
|
220 109
|
|
1 298
|
0,6
|
|
2003
|
216 576
|
17,8
|
1 308
|
0,6
|
|
2004
|
214 266
|
17,7
|
1 127
|
0,5
|
|
2005
|
211 728
|
17,6
|
986
|
0,5
|
|
2006
|
208 532
|
17,5
|
1 114
|
0,5
|
|
2007
|
204 823
|
17,3
|
1 197
|
0,6
|
|
2008
|
200 905
|
17,1
|
1 574
|
0,8
|
|
2009
|
196 272
|
16,9
|
1.327
|
0,7
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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