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Kirchenaustritt in Stuttgart
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt
werden.
Voraussetzungen: Gültiger
Personalausweis oder Reisepass - Geburtsurkunde, - ggfs. Eheurkunde
Gebühren:
Kirchenaustritt für Einzelpersonen sowie Ehepaare, die bei
gleichzeitiger Anwesenheit aus derselben Kirche austreten: 25,00
€
Kirchenaustritt für nicht berufstätige Personen (Sozialklausel):
15,00 €
Kirchenaustritt für Schüler, Studenten, Grundwehrdienst-
und Zivildienstleistende sowie Rentner mit niedrigem Einkommen:
10,00 €
Kirchenaustritt für Ehepaare aus verschiedenen Kirchen:
50,00 €
Ermäßigte Gebühren nur unter
Vorlage folgender Nachweise:
* Schulbescheinigung
* Rentnerausweis (Anlage zum jährlichen Rentenanpassungsbescheid)
* Immatrikulationsbescheinigung
* Sozialhilfebescheid
* Arbeitslosenbescheinigung
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