Kirchenaustritt in Zossen

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Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort:

Das Amtsgericht Zossen ist zuständig für die Gemeinden Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Rangsdorf sowie für die Städte Baruth/Mark, Ludwigsfelde und Zossen.

Mitzubringende Unterlagen: 
Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

Amtsgericht Zossen

Gerichtsstraße 10
15806 Zossen

Homepage | Karte


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Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

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Amtsgericht Zossen - Bild

Amtsgericht Zossen

Amtsgericht Zossen - Karte

Benachbarte Amtsgerichte

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort

Amtsgericht Königs Wusterhausen
Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen.
Amtsgericht Luckenwalde
Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Jüterbog, Luckenwalde, Niederer Fläming, Niedergörsdorf, Nuthe-Urstromtal und Trebbin.
Amtsgericht Potsdam
Beelitz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Potsdam, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel).

Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

 

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