Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht Rathenow erklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.
Die Angaben/Links haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Brandenburg.
Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner
Weitere Geldspartipps:
Karte Amtsgericht Rathenow

Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.